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Elternzeit ???????????

Hallo ,
wie ist das mit dem Antrag beim Arbeitgeber ??Mein AG möchte es schriftlich , jetzt weiß ich aber nicht wie lange ich mache ?????????Und muß er mich trotzdem wieder nehmen wenn ich jetzt Drei Jahre eingebe und aber nach zwei Jahren wieder kommen möchte ????
Vielen Dank für Eure Hilfe
LG Tanja
Bisherige Antworten

Festlegung nur für die ersten 2 Jahre.

Hi Tanja,
in der Broschüre zur Elternzeit/Erzgeld Seite 46 findest Du dazu einen Eintrag oder guckst Du hier: www-bmfsfj-de
/Anlage23785/Text.pdf , Seite 23 (acrobate Seitennummmerierung!)
oder liest hier eine kurze Zusammenfassung:
- mit der schriftlichen Anmeldung zur Elternzeit muss sich der Erzzeit-Nehmer für die nächsten 2 Jahre nach der Geburt festlegen (wer von den Berechtigten nimmt wie wann Erzzeit in Anspruch)
- für das 3. Jahr (kann auch später genommen werden, z.b. zur Einschulung) muss die Anmeldung 8 wochen vorher erfolgen.
Sodala,
Ines,35+2

Re: Elternzeit ???????????

Hallo Tanja,
dann nimm lieber erst mal 2 Jahre. Wenn Du jetzt 3 Jahre nimmst, muß er Dich nach 2 Jahren nicht "zurücknehmen". Wenn ich es richtig verstanden habe, kannst Du das 3. Jahr ohne Zustimmung des Arbeitgebers dann direkt an die 2 Jahre anhängen oder mit Zustimmung des Arbeitgebers auch noch später nehmen. Die Fristen habe ich jetzt auswendig nicht im Kopf.
LG
Claudia
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