Eigenheimzulage und Baukindergeld?
Mal was ganz anderes, ...
...vielleicht hat ja schon jemand mehr Erfahrung, was
dieses Thema angeht. Wir haben uns im Frühjahr ein
Haus gekauft und renoviert.
Vor ca. einem Monat haben wir die Eigenheimzulage
beantragt. Nächstes Jahr soll diese ja nur noch in
speziellen Fällen ausgezahlt werden. Aber ich bin da
mal ziemlich optimistisch, weil der Antrag ja dieses
Jahr noch beim Finanzamt eingegangen ist.
Jetzt meine eigentliche Frage. Das Baukindergeld soll
ja sozusagen als Ausgleich für die fehlende
Eigenheimzulage angehoben werden (von rund 750
EUR auf 1200 EUR jährlich). Wir bekommen unser
Baby ja erst im Mai nächsten Jahres... heißt das für
uns, das wir beides in Anspruch nehmen können, die
alte Eigenheimzulage und das erhöhte Baukindergeld?
Oder wird das irgendwie gegeneinander aufgerechnet?
Fragen über Fragen....
Anne :o)
Re: Eigenheimzulage und Baukindergeld?
da ich beim Steuerberater arbeite kann ich dir sagen, dass du in jedem Fall die "alte" EHZ bekommst, das wären bei Neubauten max. 8 x 2.556 EUR bei Altbauten max. 8 x 1.278 EUR, bei Ausbauten und Erweiterungen bei Bauantrag nach 31.12.1996 max. 8 x 1.278 und für jedes Kind EGAL welches Haus 767 EUR. Die "neue" EHZ (Eigenheimzulage) bekommst du erst, wenn dein Bauantrag oder Hauskauf usw. NACH dem 31.12.2002 liegt, also in deinem Fall nicht, auch wenn das Kind später geboren wird...
Ich hoffe ich konnte dir helfen ;-)
LG Yana
Re: Eigenheimzulage und Baukindergeld?
Schonmal vielen Dank für deine schnelle Mail.
Wenn ich DIch richtig verstanden habe, dann ist das
Kindergeld abhängig von der genehmigten
Eigenheimzulage und kann nicht gesondert als
eigenständige Förderung beantragt werden.
Schade, das wäre doch eine schöne Gesetzeslücke
gewesen! ;o)
LG Anne :o)
Re: Eigenheimzulage und Baukindergeld?
ganz genau ;-) wäre es...aber dem Staat fällt ja immer wieder was Neues ein, ich jedenfalls finde es "voll besch...", dass sie die EHZ ändern wollen, denn dann haben Verheiratete ohne Kinder voll die Looserkarte...sollte ja nicht Sinn der Sache sein, dass nur noch Ehepaare mit Kindern Zuschuss vom Staat bekommen, aber wir haben zum Glück auch noch den "alten" Vertrag erwischt, obwohl uns jetzt auch 3 Jahre Baukindergeld flöten gehn *grins*. Achja, soweit ich weiss wird am alten EHZ-Vertrag nicht geändert weder am Fördergrundbetrag noch am Baukindergeld
LG Yana
Re: Eigenheimzulage und Baukindergeld?
Im voraus schon vielen Dank
Gruß Sandra
Re: Eigenheimzulage und Baukindergeld?
LG Yana
Re: Eigenheimzulage und Baukindergeld?
da fällt mir noch auch noch ne Frage an die Fachfrau darüber ein.
Und zwar haben wir 1998 eine Eigentumswohnung gekauft, also alter Vertrag.
Aber nun bekommen wir im Mai nächsten Jahres was kleines ab wann kann man denn dann die Zulage für den Nachwuchs bezüglich Eigenheim beantragen? Dieses Jahr schon oder erst nach der Geburt also 2003 dann (dann trifft ers ja den neuen Vertrag? denke ich, oder?)?
Schon mal vielen lieben Dank für den Rat einer sogenannten Fachfrau.
LG Sonja und Purzelchen 14+6
Re: Eigenheimzulage und Baukindergeld?
du beantragst das Baukindergeld in/ab dem Jahr, in dem der Nachwuchs auf die Welt kommt...und der Vertrag, der läuft gilt auch fürs Kind, auch wenn das erst 5 Jahre später kommt....also alter Vertrag
Yana
Re: Eigenheimzulage und Baukindergeld?
danke dir für die super schnelle Antwort. Bin jetzt schlauer was das betrifft.
Grüßle
Re: Eigenheimzulage und Baukindergeld?
noch ne Frage zum Baukindergeld.
Ich bekomme Zwillinge. Bekomme ich das Baukindergeld dann auch zweimal? Unser Vertrag läuft bereits seit 1998. Also leider nur noch 3 Jahre. Viele Grüße PetraKö
Re: Eigenheimzulage und Baukindergeld?
ich habe mich hier aus dem März-April-Forum eingeschlichen ... Ich habe mich auch gerade mit dieser Sache beschäftigt, da wir nächstes Jahr bauen wollen.
Also, wenn ihr dieses Jahr das Haus gekauft habt, dann gilt die jetzige Regelung komplett weiterhin für Euch (der Zeitpunkt des Hauskaufes ist entscheidend!). D.h. ihr bekommt die Eigenheimzulage dieses Jahr und die kommenden 7 Jahre (insgesamt 8 Jahre) und sobald das Baby da ist, könnt ihr das Baukindergeld beantragen und bekommt es dann ab dem Geburtsjahr (also insgesamt 7 Jahre). Der Betrag richtet sich nach der jetzigen Regelung, als so ca. 762 ? (war irgendwie so ein krummer Betrag). "Mischen" der verschiedenen Regelungen geht leider nicht.
Allerdings habe ich als neueste Info, daß das Baukindergeld nur auf 800 ? angehoben wird. Es ist jedoch noch nichts endgültiges verabschiedet, also wer weiß, wie oft das noch geändert wird. Aber BESSER wird es bestimmt nicht, also sei froh, daß ihr noch die jetzige Regelung habt. *g*
Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich?!
Liebe Grüße
Myriam
Re: Eigenheimzulage und Baukindergeld?
Dir auch schon ein mal vielen Dank für die Antwort!
Ich glaube, ich hab's jetzt verstanden. Ist ja alles nicht
so einfach!Schade! Aber Du hast recht, man muss so,
wie die Dinge momentan aussehen wirklich froh sein,
wenn man dieses Jahr noch seine Förderung
durchbekommt!
Ich drücke Euch bei Eurer Haus-Aktion auch die
Daumen!
Liebe Grüße Anne :o)
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