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Dringende Frage wg. Elternzeit

Hallo, ich hab mal eine blöde Frage. Ich habe gerade gelesen, dass man während der elternzeit höchstens 30 Stunden arbeiten darf. Also beide Partner jeweils 30 Stunden. Gilt das auch wenn mein Mann keine Elternzeit nimmt? Kann ich dann 30 Stunden und er 40 arbeiten oder ist das nicht möglich? LG Rada
Bisherige Antworten

Re: Dringende Frage wg. Elternzeit

Hallo Rada,
ich nehme 2 Jahre Elterzeit und gehe nach den 8 Wochen Mutteschutz (obwohl ich deshalb schon auf heftige Kritik gestoßen bin) 30 Stunden in der Woche arbeiten. Das Mäuschen geht gleich in die Kita. Mein Schatzi geht weiterhin 40 Stunden (er beantragt keine Elternzeit). Das Erzeihungsgeld steht Dir trotzdem zu, wenn ihr nicht über 16.470 Euro (Sachsen-Anhalt) zusammen verdient (Jahresbruttogehalt)-werdet ihr sicher auch weit überschreiten. Somit bekommt ihr das Erziehunggeld gekürtzt, eventuell geht es auf 0 Euro. Kommt auf euren Verdienst an.
LG Bianka (28. SSW)

Re: Dringende Frage wg. Elternzeit

Hallo Rada,
wie Bianka schon schreibt: Bei der Stundenbegrenzung geht es um die höchstmögliche Arbeitszeit WÄHREND der Elternzeit. Dein Mann kann selbstverständlichnormal weiterarbeiten. Du könntest auch nach anderen Rechtsvorschriften Teilzeit arbeiten, z.B. Teizeitbefristungsgesetz, etc.. Aber dann hättest Du mit Kürzungen bei der Rente zu rechnen. Während der Elternzeit wird Dir nichts gekürzt.
LG Britta

Re: Dringende Frage wg. Elternzeit

Hallo Rada,
das gilt nur für die Person die die Elternnzeit in Anspruch nimmt, aber vorsicht, denn die Einkommensgrenze für das Erziehungsgeld ist nicht gerade hoch und so muß man sich überlegen, ob es sich lohnt nebenbei zu arbeiten, denn dann wird das Erziehungsgeld oft gekürzt!
LG Juliane+Johanna (2W+5T)
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