Suchen Menü

Brauche Eure Hilfe...... bin zudummzumzum....

Hallo Ihr Lieben,
ich bin völlig durcheinander. Wenn mein kleiner Paul am 12.06. geboren wird, dann endet der MuSchu am 07.08.2003. Ist das soweit richtig??? Wie sieht es denn jetzt mit meinem anteiligen Urlaub aus? Bekomme ich für den ganzen August Urlaub oder nur für sozusagen den halben Monat???.
Vielen Dank jetzt schon mal für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Nicole mit Paul 26+0
Bisherige Antworten

Re: Brauche Eure Hilfe...... bin zudummzumzum....

Hallo Nicole
ET 12.06. + 8 Wochen MuSchu = 12.08.
Angefangener Monat wird nach oben aufgerundet, also stehen Dir 8/12 Deines Jahresurlaubs zu. Bei 30 Tagen Urlaubsanspruch sind das 20 Tage.
LG
Claudia

Lese fremd...

Hallo Nicole,
bin zwar nicht von hier, aber ich kann Dir sagen, dass angefangene Monate für den Urlaubsanspruch ganz zählen.
Du bekommst also für den ganzen August Urlaub.
Lieben Gruß
Juhindra 15+6

ähm, wo steht denn, dass....

angefangene Monate voll gerechnet werden??? Mein AG glaubt mir das nicht, wenn ich nicht einen Gesetztesauszug bringe. Wo steht denn das geschrieben???
Danke
LG Manu 25+2

Re: ähm, wo steht denn, dass....

ja, daß würde mich auch interessieren. Nicht, daß ich Dir/Euch nicht glauben würde. Ist aber besser, bevor mein Chef einen Herzinfarkt bekommt....*g*
Liebe Grüße und Danke nochmal
Nicole mit Paul 26+0

Re: ähm, wo steht denn, dass....

Hallo Mädels,
ich glaube, da irrt Ihr Euch alle. Bei mir steht das eindeutig im Tarifvertrag (Bank), also müßtest Ihr Euch mal bei Euren Kolleginnen erkundigen. Ich bekomme meinen Kleinen im Mai. Bei mir ist es so, wenn ein Kind in der ersten Jahreshälfte kommt, dann steht mir der halbe Jahresurlaub zu und wenn es in der zweiten kommt, dann der ganze. Hätte ich das vorher gewußt, dann wärs vielleicht ein Januarbaby geworden, aber so hab ich halt Pech gehabt. Es muß also irgendwo anders geregelt sein. Geht doch mal zum Betriebsrat.
Liebe Grüße
Melanie

Re: ähm, wo steht denn, dass....

Das ist so nicht richtig, d.h. es ist Bankbezogen (ist besser, als die gesetzliche Regelung daher rechtmäßig). Die gesetzliche Regelung lt. § 17 MuSchG ist so, wie oben schon von den Anderen beschrieben (d.h. bis Ende Mutterschutz = Beschäftigungszeit = Anspruch für 8 Monate). Leider steht da nicht ausdrücklich drin, dass der ganze Monat gilt. LG Wencke

In der Broschüre "Die neue Elternzeit - Leitfaden"

vom "Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend". Die kann man sich kostenlos schicken lassen, oder auf der Internetseite des BMFSFJ runterladen.
Dort steht, dass der Urlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um 1/12 gekürzt werden darf.
Oder im Bundeserziehungsgesetz (oder so ähnlich) unter § 17. Dort steht es auch ganz eindeutig.
Lieben Gruß
Juhindra

Re: In der Broschüre "Die neue Elternzeit - Leitfaden"

Das ist ja heftig, meinen Urlaub hat mir das Personalbüro sofort nach Erhalt der Bestätigung des Geburtstermins ausgerechnet. Ist das nicht auch Aufgabe des Betriebes? Schließlich sind das gesetzliche Vorgaben an die sich Alle halten müssen. Wir sind aber auch eine Firma, bei der fast nur Frauen beschäftigt sind und da kennen die sich mit Schwangerschaften auch aus. Liebe Grüße, Anja
Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen