Blöde Frage wegen Erziehungsgeld...
ich raff das alles nicht. Sagt mal, wenn mein Mann mit seinem Bruttojahreseinkommen über die 51.130?-Grenze kommt, dann können wir uns doch das ganze Antragausfüllen sparen, oder?!? Oder ist die 51.130?-Grenze Netto? Oder bekommt die 307? jeder das erste halbe Jahr? (Behauptet meine Freundin; wäre ja WAHNSINN)
Hoffentlich kann mir da mal jemand die Äuglein öffnen, bitte, bitte.
LG Kathrin
Re: Blöde Frage wegen Erziehungsgeld...
ich denke dann bekommt ihr nichts. Solche einkommensgrenzen gehen ja eigentlich immer vom bruttoverdienst aus. Wenn das geld jeder bekommen würde, gäbs ja die grenze nicht ;-)
LG
Isabel 20+4
Re: Blöde Frage wegen Erziehungsgeld...
ich wohne in Bonn, und habe daher mal unter der Bonnseite geschaut. Da seht nämlich Netto. Aber bei dem Erziehnungsgeldrechner im Internet wird nach Brutto gefragt und dann bekommt man keinen Cent. Allerdings weiß ich nicht, wie man bei dem Rechner eingibt, daß es sich um das erste halbe Jahr handelt. Denn nach dem halben Jahr ändern sich die Grenzen ja, *grübel*
LG Kathrin
Re: Blöde Frage wegen Erziehungsgeld...
also ich habe das so verstanden, dass es hier um den Nettoverdienst geht, sonst wäre bei unserer Berechnung nämlich auch nix rausgekommen.
Versuche doch mal den online Rechner, den Link findest Du bei Ines +Gummibär im Profil
LG Claudia + Carina inside
Re: Blöde Frage wegen Erziehungsgeld...
habe eben oben schon geantwortet, daß auf der Bonnseite Netto steht. Aber bei dem Rechner (da war ich ja, deshalb die Fragen) soll man Brutto eingeben. Und woher weiß der Rechner, daß es sich um das 1. halbe Jahr handelt? Wären das nicht sooo viele Seiten zum Ausfüllen, würde ich das ja dann einfach machen. Aber wenn man vorher schon wüßte, daß nichts rauskommt, könnte ich mir das ja sparen.
LG Kathrin
Re: Blöde Frage wegen Erziehungsgeld...
Gerechnet wird in den ersten zwölf Monaten auf der Grundlage des Einkommens im Geburtsjahr des Kindes. Vom 13. bis 24. Monat wird das voraussichtliche Einkommen des folgendes Jahres zugrunde gelegt. Einkommen aus zulässiger Teilzeit wird in die Berechnung einbezogen.
Das tatsächliche Bruttoeinkommen kann deutlich über den genannten Grenzen liegen. So werden Werbungskosten, mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1 023 ?, abgezogen. Im nächsten Schritt werden von der Summe der Einkünfte pauschal 27% (bei Beamten 22%). Weitere Abzüge sind nur in eng begrentzten Ausnahmefällen (z.B. bestimmte Unterhaltszahlungen) möglich.
Also versteh ich das so, das man das brutteinkommen angibt, und die dann werbungskosten und diesen pauschalsatz davon abziehen (oderwieoderwas??). Also sollte mans wohl auf jeden fall versuchen.
LG
Isabel 20+4
Re: Blöde Frage wegen Erziehungsgeld...
Schönen Tag noch und vielen Dank!
LG Kathrin
Re: Blöde Frage wegen Erziehungsgeld...
ich finde das auch echt konfus, habe aber als Faustregel gelesen, dass man vom Brutto 20% abziehen soll, um das massgebliche Einkommen zu berechnen. Wenn Ihr da nicht weit drüber liegt, würde ich auf jeden Fall den Antrag stellen! Das reine Bruttoentgelt ist jedenfalls nicht die Berechnungsgrundlage fürs Erziehungsgeld.
P.S. Ich finde übrigens nicht, dass es Wahnsinn ist, dass (fast) jeder das erste halbe Jahr das Erziehungsgeld bekommt. Meiner Meinung nach ist nur die Grenze in der Zeit realistisch und der Rest doch eher verkappte Sozialhilfe - warum heisst es dann Erziehungsgeld??
Erziehungsgeldrechner
gib mal bei Google die drei Wörter Erziehungsgeldrechner Bayern Javascript ein. Für eine grobe Vorabkalkulation reicht das auf jeden Fall. Auf der Seite gibts auch Formulare zum Runterladen, da kann man ganz gut sehen, was noch warum alles abgezogen wird. Ich habs mal ausprobiert, bei 1 Kind in 03, Ehe(ähnlich), Regelleistung, 1044 Werbungskosten, 27% Pauschalabzug bekommt man bis zu einem Brutto von 71050 EUR noch Erziehungsgeld für die ersten 6 Monate. Netto sind das dann wahrscheinlich nur 4 Monate, da die Zeit, in der Mutterschaftsgeld gezahlt wird, nicht berücksichtigt wird.
LG
Claudia
Re: Blöde Frage wegen Erziehungsgeld...
Wir bekommen für Thalia das erste Jahr 307 Euro und für das 2 Jahr müssen wir es wieder neu beantragen(April).Für das 2 Kind bekommen wir sicher auch voll,weil ich alleine verdiene und mein Mann Zuhause ist.
LG Bine
Re: Blöde Frage wegen Erziehungsgeld...
wie das genau berechnet wird weiß ich auch nicht so genau. Du bekommst aber auf jeden Fall die vollen 307? mtl. die ersten 6 Monate. Unabhängig vom Verdienst. Du darfst sogar dir was dazuverdienen (ich glaube 15 Std. die Woche). Wenn du allerdingst den Erziehungsurlaub auf nur 1 Jahr beantragst, kriegst du sogar 470 ? mtl. (nur die ersten 6 Monate). Danach wird das Einkommen berücksichtigt.
Ich weiß das deshalb so genau, weil mein Mann bei einer großen Krankenkasse arbeitet und sich da auskennt.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
LG, Mig (27.SSW)
Re: Blöde Frage wegen Erziehungsgeld...
ich meine, dass stimmt nicht. Man bekommt die 407 Euro nur dann, wenn man auch zwei Jahre Anspruch auf Erziehungsgeld hätte (Einkommensgrenzen!). Das soll gerade verhindern, dass (schlechte?) Menschen, die nach einem (halben) Jahr schon über der Einkommensgrenze liegen, die Budgetierung nutzen.
falsch! falsch!
"unabhängig von Verdienst" ist falsch!!!!
Denn wozu gibt es denn die Einkommensgrenze?
Wichtig: wer etwas hinzuverdient, dessen eigenes komplettes Jahres- Einkommen+Partner wird miteinberechnete; wer es nicht tut, nur das vom Partner!!!
Und wer das volle Muttigeld bekommt, erhält KEIN Erziehungsgeld (8Woche).
BUDGET bekommt auch nur der-/diejenige, die Anspruch auf 2 JAHRE!! Erziehungsgeld hat.
Gruss, Ines
25+1
die allen das Heftlein "Erziehgungsgeld/Erziehungszeit" vom BM für Fam,sen,Frauen+jugend ans Herz legen kann...oder sich durch den Antrag wühlen!!!
Re: falsch! falsch!
ich habe noch am Freitag mit meinem Steuerberater gesprochen und genau nachgefragt. Zumindest ist es bei uns so (NRW), daß man wirklich die ersten 6 Monate das Geld in voller Höhe bekommt. Erst danach wird das Einkommen mitreingerechnet. Und mit dem Dazuverdienen stimmt auch. 15 Std. die Woche darf ich arbeiten. Ich mußte es genau wissen, da ich selbstständig bin und meine Arbeit nicht aufgeben will. Mein Steuerberater muß sich doch auskennen oder?
LG, Mig
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