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Beschäftigungsverbot!?!

Ich bin von Beruf Krankenschwester und in der 18.SSW, seid 1-2Wo habe ich bei der Arbeit immer Rückenbeschwerden!Nun hat mich meine FÄ für 2Wo krankgeschrieben, meinte aber, dass ich mich darauf einstellen sollte, dass es wohl auf ein Beschäftigungsverbot hinauslaufen würde, da das mit dem Rücken bestimmt nicht besser wird!Kennt ihr euch damit aus, oder hat schon jemand von euch Beschäftigungsverbot?
Wie läuft das ab?Sie meinte, ich würde ganz normal mein Geld weiterbekommen, halt nur nicht mehr vom Arbeitgeber sondern aus einem staatl. Topf!
Kriegt man das dann wie das normale Gehalt 1Malim Monat ausgezahlt?Verfällt dadurch der Resturlaub?Fragen über Fragen! Könnt ihr mir weiterhelfen??
GLG Ela
Bisherige Antworten

Re: Beschäftigungsverbot!?!

Hallo Ela,
Du bekommst Deinen Lohn genauso ausgezahlt wie bisher !!
Beschäftigungsverbot zählt genauso wie Krankheit, das heißt Dein Urlaubsanspruch verfällt nicht !
Wenn Du ihn nicht nehmen kannst, muß er halt ausgezahlt werden.

Re: Beschäftigungsverbot!?!

Bei einem Beschäftigungsverbot bekommst du dein Netto-Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber wie bisher, d.h. auch zu den sonst üblichen Zeiten.
Der Arbeitgeber setzt sich mit der Krankenkasse in Verbindung, denn dann müssen auch keine Beiträge mehr für dich abgeführt werden. Der Arbeitgeber bekommt dein Nettogehalt von der Krankenkasse ersetzt.
Für dich läuft also alles so weiter wie bisher. Das einzige, was du beachten musst ist, dass du über das Beschäftigungsverbot deinem Arbeitgeber eine spezielle Bescheinigung vorlegst, die der Frauenarzt aber ausstellt.
So, dann wünsch ich dir ne schöne Zeit daheim ! Ruh dich viel aus und genieße die Zeit vor dem Baby (ich hatte auch so eine Freistellung bei meinem ersten Kind - erwarte nun das zweite). Es war eine wundervolle Zeit, viel Lesen, spazieren gehen, baden, sich's gut gehen lassen.
LG
jana.

Re: Beschäftigungsverbot!?!

hallo...
ich habe ein bv bekommen und mein ag muss den vollen
nettolohn an mich zahlen, wenn in unserer firma nur 10
angestelltte wären ist der ag verpflichtet eine versicherung
dagegen abzuschließen (nennt sich u2) bis 20 mitarbeiter ist es
ihm freigestellt ob er das tut und ab 30 geht das nicht mehr, quasi
hat er die vollen kosten an der backe und bekommt auch nichts
von der krankenkasse ersetzt. (bei mir leider so, da wir in einer
holding eingeschlossen sind)
dagegen kann der ag einspruch einlegen (wenn er das nicht
glaubt dass das verbot wirklich nötig ist, bei einem guten arzt mit
den richtigen befunden wird es aber nicht aufgehoben)
hoffe ich hab nicht ganz so verworren geschrieben
liebe grüße oxonia (mit enny inside 20+4)

Re: Beschäftigungsverbot!?!

hallo Ela,
Du bekommst volles Gehalt..
Bekommst Du Beschäftigungsverbot wegen den Rückenschmerzen ???Oder hat dies noch andere Gründe???
Ich bin auch KS und arbeite bis zur 33.SSW durch und leide auch im Augenblick sehr an Rückenschmerzen,aber deshalb BVB????
Deine FA muss Dein Beschäftigungsverbot gut begründen können,aber wegen Rückenschmerzen??? Sorry ;-)versteh ich nicht.
LG Bine
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