Befreiung von der Zuzahlung...und noch ne Frage
Nachdem mir meine FÄ ein Rezept für Magnesium mitgegeben hat, habe ich es gleich in der Apotheke eingelöst. Dabei fiel mir auf, dass da "gebührenfrei" stand. Von der Zuzahlung war ich auch bis Oktober 2002 befreit (Studie mit geringen Einkommen), habe dies aber wegen Faulheit nicht verlängert(brauchte nichts aus der Apotheke). Den Apotheker brav die Rezeptgebühr bezahlt und nun über eine Broschüre der Sparkasse "was kostet ein Kind" erfahren, dass Schwangere von der Rezeptgebühr befreit sind.......*nnnnchneherrgottnicht und in die Tischkante beiss*
Langsam habe ich aber echt die Nerven dicke, dass einige Infos nirgends stehen.
Also, wenn von Euch noch jemand einen Tipp hat, wo Normalfrau zahlen muss, Schwangerefrau aber nicht, wäre ich sehr dankbar.
(Buschfunk: angeblich werden beim Zahnarzt ebenfalls keine Zuzahlung fällig!!) Blöde Krankenkasse, verschenkt Bücher für werdende Mamis, aber ansonsten nix...die webseiten von denen ist in der Hinsicht ziemlich leer......
Bin auch gerade dabei, den Erziehungsgeldantrag(11Seiten!!) auszufüllen und da steht tatsächlich die Frage bei Anlage B Nr. 52
Leben Sie in einer a) eheänliche Gemeinschaft? oder b)eingetragenen Parnterschaft?
Die Bonusfrage: worunter fällt die Ehe?
Ines, die sich gerade nach einem Rotwein und eine Zigarette sehnt..
aber noch bis ET 31.05. wartet
Re: Befreiung von der Zuzahlung...und noch ne Frage
ich hab das mit dem gebührenfrei auch nicht gewusst als mir meine FÄ das erste mal ein Rezept mitgab. In der Apotheke wollt ich dann fleissig zahlen *gg*, aber die wollten einfach kein Geld von mir. Tja, und dann hat mir meine FÄ gesagt, in der SS kostet es nix, bzw. für die Medikamente die die SS betreffen wie z.B. Eisen, Magnesium, Vaginaltabletten, etc... Aber für Vitamintabletten z.B. nicht :-(
Aber noch nen Tip kann ich Dir leider auch nicht geben. Das mit der Befreiung ist bis jetzt das einzige positive was ich so in den letzten 7 Monaten SS erfahren habe ;-).
Den Antrag vom Erziehungsgeld hab ich hier auch schon, hab mich aber noch nicht darüber hergemacht, da es ja eh erst nach der Geburt abgeschickt werden kann (wurde mir gesagt)
*lach*, die Frage bei Anlage B Nr. 52 ist nett.
So, nun viel Spass noch beim Ausfüllen,
LG, Tina
Re: Befreiung von der Zuzahlung...und noch ne Frage
mit der Befreiung wußte ich auch nicht. Danke für die Info.
Im Erziehungsgeldantrag ist die EHE natürlich eingetragen. Warst doch auf dem Standesamt :-))
Viel Spaß noch beim Ausfüllen (steht mir auch noch bevor)
Liebe Grüße
Miriam (23. SSW)
Re: Befreiung von der Zuzahlung...und noch ne Frage
ich habe von ner freundin erfahren, dass man über die krankenkasse eine medikamentenbefreiung bekommen kann. wie immer irgendwelche formulare ausfüllen. am bestern mal die krankenkasse anrufen und sich da näher erkundigen. ich werde das dann auch tun, denn wenn ich kein einkommen habe (in elternzeit) und wir nur von einem gehalt leben können, wäre dies ja angebracht. der partner kann dann sicherlich auch ne teilbefreiung bekommen.
lg birgit 25+2
Re: Befreiung von der Zuzahlung...und noch ne Frage
es scheint wohl Sachen zu geben die man nicht bezahltene muß! Z.b Eisentabletten etc. Die gibt es auf Rezept.
Aber zum B. gegen Sodbrennen oder Vitamine/Jod muß ich auch selber bezahlen.
Wo da die Grenze liegt kann ich Dir leider auch nicht sagen.
Gruß
Re: Befreiung von der Zuzahlung...und noch ne Frage
meine Jod- + Fluor-Pillen musste ich z.B. selbst zahlen, weil das laut FÄ als Nahrungsergänzung, nicht als Medizin im eigentlichen Sinne gilt.
LG, Heidi
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