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An alle Selbständigen: Frage zu Erz.geldantrag

Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an die Selbständigen unter Euch. Als Selbständige muss man ja das Einkommen im Jahr der Geburt angeben. Als ich bei der Erz.geldstelle angerufen habe, wurde mir gesagt, es würde reichen, wenn ich zunächst das Einkommen bis Ende 2003 angeben würde - schließlich kann ich nicht in die Zukunft sehen. Eine entsprechende Erklärung habe ich also eingereicht. Nun soll ich aber doch wieder so ein blödes Formular ausfüllen und angeben, was ich von Juni 03 - Juni 04 verdiene. Und das soll auch noch mit monatlichen (!) Gewinn- und Verlustrechnungen belegt werden!! Ich habe seit der Geburt nicht gearbeitet, werde erst im Okt/Nov wieder anfangen und habe keinen blassen Schimmer, wieviel ich mit Baby überhaupt arbeiten kann! Ich bin Übersetzerin und bekomme meine Aufträge von Agenturen vermittelt d.h. ich kann Aufträge je nach Laune meines Kindes annehmen oder auch einfach ablehnen. Momentan gehe ich davon aus, dass ich eher wenig arbeiten werde, da meine Kleine tagsüber nicht schläft - aber das kann ja in zwei MOnaten schon wieder ganz anders aussehen!Ich stehe echt total im Wald, bin doch kein Hellseher!
Wie habt Ihr das gemacht?
Vielen lieben Dank für Eure Antworten, ich werde noch wahnsinnig!!
Alexa
Bisherige Antworten

Re: An alle Selbständigen: Frage zu Erz.geldantrag

Du darfst nur nicht die Einkommensgrenze überscheiten für den jeweiligen Zeitraum. Du darfst doch 30 h arbeiten in der Erz.zeit.Die EK grenzen findest du in dem Heft, welches es zum Antrag dazugibt.

Re: An alle Selbständigen: Frage zu Erz.geldantrag

Hi Alexa,
ich bin freiberufliche Redakteurin und Autorin, kann also ähnlich wie du Aufträge annehmen oder ablehnen, ganz wie ich will. Habe deshalb mit der Erz.-Geldstelle telefoniert und gesagt, dass ich überhaupt noch nicht absehen kann, was ich von Mai 03 - Mai 04 verdiene. Es hat schließlich gereicht, dass ich denen eine Schätzung über meinen voraussichtlichen Verdienst sowie den letzten Steuerbescheid (von 2001) geschickt habe. Habe zudem dazu geschrieben, dass sie ja das Erz.-Geld zurückfordern können, falls mein Mann und ich wider Erwarten über die Einkommensgrenze in den ersten sechs Monaten nach der Geburt kommen. Haben sie so akzeptiert und mir das Geld überwiesen. Am besten telefonierst du nochmal mit der Erz.-Geldstelle und erklärst ihnen das ganze Dilemma.
Hoffe, dass ich dir ein bisschen helfen konnte.
LG Simone
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