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@lenyo

Hallo lenyo,
diee Auskunft ist schlicht falsch. Sind die Elternteile gemischt versichert, kann das Kind nur dann gesetzlich versichert werden, wenn der privat versicherte eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet; und das ist bei uns der Fall. Im übrigen wird bei der Aufnahme des Krankenversicherungsverhältnisses schon geprüft, wie der andere Elternteil versichert ist; "verschweigen" und"abwarten das nix rauskommt" ist da gar nicht möglich.
Bisherige Antworten

Re: @lenyo

Danke für den Hinweis. Ehrlich gesagt habe ich diese Info, die ich weitergegeben hatte, von meinem zuständigen Sachbearbeiter meiner Versicherung bekommen. Hätte vielleicht jemanden Neutrales fragen sollen.
Weisst Du denn wie hoch diese Einkommensgrenze ist ???
lg,lenyo

Re: @lenyo

Soweit ich weiss, zählt das höhere Bruttoeinkommen. Eine bestimmte Grenze ist nicht gefragt. lg, takatuka
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