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nochmals Arbeitsplatz und 2. Kind

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten.
Also wenn meine Elternzeit im Juli 2007 vorbei ist und ich z.b. ET im Aug./Sep./Okt. 2007 hätte müßte ich wieder arbeiten gehen bis zum Mutterschutz.
Aber mein AG könnte nicht einfach sagen, daß wenn ich nochmals für das 2. Kind 3 Jahre Elternzeit möchte, daß er mir kündigt? Habe ich das richtig verstanden?
LG Nina
Bisherige Antworten

Re: nochmals Arbeitsplatz und 2. Kind

so ist es!!! eine Kollegin von mir muss genau 6 Wochen kommen und ging dann wieder in MUSCH und 3,5 J. Elternzeit!!!!!
Sie hätte sogar zuhause bleiben können aber so hat sie noch Geld von der KK bekommen im MUSCH
Steffi

Re: nochmals Arbeitsplatz und 2. Kind

So ist das! Grundsätzlich darf der AG dich nicht kündigen, wenn er denn von der SS weiß. In den Schutzvorschriften zum Mutterschutzgesetz steht eindeutig drin, dass vom Beginn der SS bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch das Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen nicht zulässig ist. Das Kündigungsverbot gilt nur dann, wenn dem Unternehmen zum Zeitpunkt der Kündigung die SS bekannt war ... Anschließend besteht dann wieder das Kündigungsverbot der Elternzeit. Ich würde an deiner Stelle meinem AG rechtzeitig von der 2. SS erzählen und ihn darauf vorbereiten, dass du evtl. nur wenige Wochen oder Monate wieder arbeiten wirst. So kann er deine Vertretung planen uns kommt selbst nicht in personelle Schwierigkeiten. LG Diana
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