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noch zum erziehungsgeld...

es werden bis zum muschu beide gehälter gerechnet... da das bruttogehalt im jahr der geburt zugrundegelegt wird. davon werden 1.000 werbungskosten-pauschale abgezogen, dann noch mal 24% bzw. 19% pauschal-steuerabzug.
wenn dann mehr als 30.000 eur rauskommt, fällt das erz.geld schon weg.
zur berechnung wird auch das mutterschaftsgeld zugrundegelegt, so dass es sein kann, dass man für die monate, in denen man mugeld erhält, gar kein erz.geld mehr bekommt...
beispiel:
du bekommst von deiner krankenkassen 10 eur mugeld am tag x 30 monatstage= 300 eur.
wird vom erz.geld abgezogen, bleiben 7 eur.
hm...
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