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habe ne Frage zur Erziehungszeit

Wie ist das bei euch,
bis wann müßt Ihr entscheiden, wann Ihr wieder arbeiten wollt?
Meine Chefin verlangt jetzt schon nach nicht ein mal 3 Wochen nach der Geburt eine schriftliche Festlegung, wie lange ich die Erziehungszeit in Anspruch nehmen möchte.
Aber ich finde, dass kann man nach der kurzen Zeit gar nicht richtig abschätzen, ob das eine Gehalt meines Mannes reicht oder ob mir spätestens nach 1 Jahr die Decke zu Hause auf den Kopf fällt. Gibt es da gesetzliche Vorschriften, bis wann man sich nach der Geburt festlegen muß?
Ich würde schon 3 Jahre komplett machen, man kann doch auch bis zu 30 Stunden in der Wochen arbeiten gehen, oder? Aber vielleicht will auch mein Männe einen Teil übernehmen, da er im Moment nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat.
Fragen über Fragen und noch keine Lösung. Wie habt Ihr das gemacht?
Danke für eure Antworten.
LG Beate + Adrian (16 Tage jung)
Bisherige Antworten

Re: habe ne Frage zur Erziehungszeit

Hallo Beate, diesen Text habe ich bei "SchwangerinBayern" mit dem üblichen davor und dahinter gefunden. Vieleicht hilft es dir weiter?
Wenn die Elternzeit unmittelbar nach der Geburt oder der Mutterschutzfrist beginnen soll:
So ist sie spätestens 6 Wochen (sonst 8 Wochen) vor Beginn vom Arbeitgeber zu verlangen - also 2 Wochen nach der Geburt des Kindes (Ausnahmen nur bei dringenden Gründen!).
Dabei ist mitzuteilen, wie lange die Elternzeit innerhalb der kommenden 2 Jahre genommen wird (das dritte Jahr kann später festgelegt werden). Diese Erklärung ist bindend!
Anmeldung und zeitliche Einteilung sind schriftlich festzuhalten.
Wenn die Elternzeit über den Zeitraum von 2 Jahren hinausgeht:
So ist sie spätestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit vom Arbeitgeber zu verlangen.
Auch diese Erklärung ist verbindlich!
ACHTUNG BEI ARBEITGEBERWECHSEL: Ein neuer Abeitgeber ist nicht an die Zustimmung des früheren Arbeitgebers gebunden, wenn die Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr in Anspruch genommen wird.
LG Sibylle ET+2

Ergänzung

das heißt "schwanger-in-bayern" mit dem üblichen davor und dahinter!!! Da steht alles drin was du wissen mußt!
LG Sibylle ET+2

Re: habe ne Frage zur Erziehungszeit

Beate,
ich mußte mich spätestens 4 Wochen nach der Geburt schriftlich festlegen. Meine Chefin sagte dass wäre so gesetzlich geregelt. Ist mir auch nicht schwer gefallen denn ich wußte vom Anfang an dass ich nur 1 Jahr zuhause bleibe. Es ist doch nicht schwer auszurechnen wieviel Geld man im Monat braucht bzw. gebraucht habt. Wenn Du Eure Fix-kosten nimmst plus das was Ihr zum Leben braucht kannst Du doch ungefähr abschätzen ob dein Mann genug verdient oder nicht. Bei uns ist es so dass das Geld für 1 Jahr "zuhause bleiben" langt und da wir uns nächstes Jahr eh ein Haus kaufen wollen gehe ich dann in April 05 wieder arbeiten. Du mußt auch dein Arbeitgeber verstehen, wenn Du sagst Du willst 2 Jahre zuhause bleiben aber nach 1 Jahr wieder kommen willst, haben die vielleicht schon jemand eingestellt für Dich usw...schließlich müssen die ja auch planen.
Du kannst während der Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten, ohne dass das Erziehungsgeld angerechnet wird. Du kannst aber auch bis zu 12 Monaten Elternzeit "aufheben", bis zum 8. Lebensjahr.
LG
Sue & Sarah 5W3T

Re: habe ne Frage zur Erziehungszeit

Hallo,
ja es gibt gesetzliche Vorschriften. Normalerweise muss man acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit einen Antrag beim AG stellen. Wenn man die EZ direkt nach dem Mutterschutz nimmt, verkuerzt sich die Frist auf sechs Wochen, dass heisst, man hat eigentlich gerade mal 2 Wochen Zeit nach der Geburt, um sich zu entscheiden und du bist schon drueber. Festlegen musst du dich fuer zwei Jahre, das dritte Jahr kann man auch nachtraeglich beantragen. Ich wuerde mir das genau ueberlegen, denn nachtraegliche Aenderungen sind nicht so einfach moeglich, wenn der AG nicht mitspielt oder ein Haertefall vorliegt. Es stimmt aber, dass du auch in der EZ 30 Stunden arbeiten darfst.
LG
Berit
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