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eben mit der Personalabteilung gesprochen.......

Dachte mir, in der 22. SSW wird es endlich mal Zeit, meinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass ich wieder schwanger bin......
Hab also dort angerufen, war erstmal verblüfft, dass die Firma eine neue Telefonnummer hat, jaja, so kanns gehen wenn man eigentlich so gar keinen Kontakt mehr hat.
Nun ja, meine Ansprechpartnerin, kennt mich noch, hat mir erstmal gratuliert, dann wurde sie etwas reservierter als ich ihr meinen ET mitgeteilt habe: 10.3., meine Elternzeit endet am 12.2. d.h. ich gehe nahtlos von Elternzeit wieder in Mutterschutz und bekomme dementsprechend auch wieder Geld........ und das wird sich lohnen!
Sorry für dieses Sinnlosposting, musste es aber gerade loswerden.
gggggglg Anja
Bisherige Antworten

Re: eben mit der Personalabteilung gesprochen.......

Hi Anja,
gut das Du es gesagt hast.Auch wenn sie nicht grad begeistert war-kann Dir ja egal sein,Du mußt ja nicht mehr hin :-).Hast Du 3 Jahre Elternzeit genommen?
GGGGGLG Immi+Pupser18+2

Re: eben mit der Personalabteilung gesprochen.......

Hallo Immi,
ja ich habe drei Jahre Elternzeit genommen.
Tja, und Nummer 2 ist also perfekt getimt *grins*
Bin aber schon froh, dass ich in einer großen Firma angestellt bin, für einen Kleinbetrieb ist es schon heftig, wenn sie nach drei Jahren einer Frau wieder ein paar Wochen Gehalt zahlen müssen, Gesetz hin oder her.
Bekomme jetzt einen Anruf von der Personalchefin, die sagt dann was läuft. Habe gerne in der Firma gearbeitet, vielleicht fange ich ja dann 2007 wieder an -puh, wie sich da anhört.....
lg Anja

Re: eben mit der Personalabteilung gesprochen.......

Ich bin nur ein bißchen neugierig, wenn ich dich richtig verstanden habe, dann müsstest Du mit 12.2 wieder arbeiten gehen, bleibst aber gleich im Mutterschutz zu Hause. Wie funktioniert das bei Euch in Deutschland mit dem Geld? In Österreich bekommst Du während des Mutterschutzes den durchschnittlichen Verdienst der letzten 3 Monate. D.h. wenn ich zu Hause war praktisch nichts, wenn ich vorher gearbeitet habe mein Gehalt.
Das Geld zahlt auch nicht der Arbeitgeber sondern die Krankenkasse.
Liebe Grüsse
Elisabeth 20+0

Re: eben mit der Personalabteilung gesprochen.......

in deutschland bekommt man während des mutterschutzes 13 euro pro tag von der krankenkasse. habe ich vorher gearbeitet legt der arbeitgeber die differenz zum durchschnittlichen nettogehalt der letzten drei monate drauf. mein arbeitgeber hat glück, bin lohnsteuerklasse 5, da ist es ja nicht so happig mit dem nettolohn.....
wenn man in der elternzeit wieder schwanger wird, bekommt man nur das geld von der krankenkasse, nichts vom arbeitgeber.
bei mir ist es anders, da meine elternzeit am 12.2. endet gehe ich ja wieder neu in mutterschutz und bekomme deshalb auch wieder geld von meinem arbeitgeber dazu, zumindest ab dem 12.2. glück gehabt ;-)
liebe grüsse anja 21+5

Re: eben mit der Personalabteilung gesprochen.......

liebe Anja,
kannst Du mir das bitte noch mal für Doofe erklären?? Bei mir ist nämlich die Situation ganz ähnlich. Oder auch nicht - ich bin noch in der EZ wenn das zweite Kind kommt. D.h. ohne gearbeitet zu haben, bekomme ich kein Mutterschutzgeld vom AG, oder? Und - wie in Deinem Fall, wenn Du als nur vom 12.2. bis zum MuSchu arbeitest - gilt das dann als Basis für den Betrag des Mutterschutzgeldes? Man muss also nicht drei Monate gearbeitet haben?? Ist ja obercool, wenn das so ist... Kannst Du mir das bestätigen? Wäre supernett!! Su, in der 16 ssw

Re: eben mit der Personalabteilung gesprochen.......

hallo su, dann werde ich mich mal mit dem erklären bemühen.... ;-)
wielange läuft deine elternzeit und wann ist dein errechneter et? wenn dein kind noch innerhalb der elternzeit des 1. kindes kommt, als ein beschäftigungsverhältnis ja noch besteht, dann bekommst du "nur" die 13 euro pro tag von deiner krankenkasse, vom arbeitgeber nichts. hat mir vor 2 stunden auch meine krankenkasse bestätigt.
bei mir ist es so, dass ich ja ab 12.2. wieder arbeiten müsste da meine elternzeit endet. bin aber eigentlich ab 27.1. schon im mutterschutz, deshalb bekomme ich auch noch den arbeitgeberanteil zum krankenkassenbetrag. entweder ab 12.2. oder schon ab 27.1., das ist von firma zu firma unterschiedlich, tarifrecht.
ist doch nicht schlecht oder?
lg anja

Re: eben mit der Personalabteilung gesprochen.......

echt supergut, ich freue mich sehr für Dich!! Der Fall hört sich weiter sehr interessant an; ich arbeite Teilzeit in der EZ und mein AG will mich die letzten Monate vor dem MuSchu nicht beschäftigen und kein Gehalt zahlen. Mit Deiner Information hört es sich so an, als hätte ich dennoch möglicherweise ?! Anspruch auf das Mutterschutzgeld. Da muß ich mich wirklich mal informieren. Vielen Dank zunächst und Dir weiter alles Gute! Su

Re: eben mit der Personalabteilung gesprochen.......

dankeschön :-))
soweit ich weiß hast du auf alle fälle anspruch auf die 13 euro von der krankenkasse die 14 wochen während des mutterschutzes. glaube aber nicht, dass du den arbeitgeberanteil bekommst, egal ob du die die letzten wochen vor dem muschu arbeitest oder nicht, da du ja eigentlich in der elternzeit bist und da zahlt der arbeitgeber nichts.
aber erkundig dich doch am besten bei deiner krankenkasse, die wissen darüber bescheid.
dir auch alles gute und es würde mich interssieren wie die lage bei dir ist.
lg anja
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