Wann stelle ich die anträge....
hallo zusammen!
ich weiss überhaupt nicht, wann man die anträge stellt, kann man manches eventuell schon vor der geburt erledigen, bzw. wie ist das mit dem antrag auf mutterschutz, gibt es da eine bestimmte frist, oder bestimmter schwangerschaftsmonat?
wer kennt sich da ein wenig aus und kann mir weiterhelfen?
LG
tigerente 18+2
Re: Wann stelle ich die anträge....
Für den Mutterschutz mußt Du den Entbindungstermin angeben.Es wird ja 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher
gezahlt.Pech ist nur,wenn das Baby früher kommt.Dann hat man weniger Geld.Bei der KK kann man jetzt schon nachfragen.
Erziehungsgeld und Kindergeld kann man erst beantragen,wenn das Kind da ist.Die Adressen gibt es auch im Rathaus bei der Anmeldung.
So viele Grüße noch.Iris (19.Woche).
Re: Wann stelle ich die anträge....
Du bekommst so etwa in der 30.SSW ein Formular vom FA für die KK. Das gibst du da ab. Da bekommst du 6Wochen vor Entbindung und 8Wochen danach dein volles Geld. Teils vom Arbeitgeber, teils von der KK. Nach dem neuesten Gesetz zählt nur noch der offizielle ET. Auch wenn das Kind früher kommt. Kindergeld beantrágst du, wenn das Kind da ist beim Arbeitsamt, genauso Erziehungsgeld beim Amt für Soziales (Weiß jetzt nicht genau wie das heißt)
Wenn du die Geburtsurkunde beim Standesamt abholst, bekommst du für jedes Amt Kopien von der Geburtsurkunde)
Die sagen dir auch alles weitere.
Genieße erst mal deine SS, die Behörden haben noch Zeit.
GLG Agnes 16+4
Re: Wann stelle ich die anträge....
Das Geld für 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Frühchen o. Zwillingen) bekommst Du auf jeden Fall, auch wenn das Kind früher kommt. Dann wird die Zeit einfach hintendran gehängt. Das wurde geändert und ist nun so das die Frau bei einer früheren Geburt nicht mehr benachteiligt ist!!
Gruß Tanja 18+4
Re: Wann stelle ich die anträge....
Weiß jemand,ob man auch Geld beim 2.Kind bekommt ?
Wenn man im Mutterschutz ist aber nicht arbeitet ?
Grüße Iris
Re: Wann stelle ich die anträge....
ich kann mich zwar nicht mehr so genau daran erinnern, wie das vor 3 Jahren war, aber ein bißchen kann ich Dir vielleicht weiterhelfen. Das mit dem Mutterschutzgeld lief meine ich über meinen Arbeitgeber. Ich bekam damals einen Brief, in dem stand, wann mein Mutterschutz beginnt und noch einiges, weiß ich aber nicht mehr. Das einzige Problem was es da damals gab war, daß die KK eine Bescheinigung vom Arbeitgeber brauchte, und mein Arbeitgeber da etwas langsam war. Öffentlich Dienst eben ;-)
Das Erziehungsgeld kannst Du erst nach der Geburt des Kindes beantragen, weil die ja auch das genaue Geburtsdatum brauchen. Am besten forderst Du den Antrag aber schon einige Zeit vorher an, weil Du zum ausfüllen etwas länger brauchen wirst. Es ist ein sehr umfangreicher Antrag.
Mit dem Kindergeld kommt es darauf an, wo Du arbeitest. Bist Du im Öffentlich Dienst, dann bekommst Du nach der Geburt des Kindes einen Antrag von Deinem Arbeitgeber, in den Du eigentlich nur den Namen und das Geburtsdatum eintragen mußt. Ansonsten gibts die Anträge glaube ich übers Arbeitsamt, und da ist auch etwas mehr auszufüllen.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen.
LG Nicole
vielen dank für die antworten!!! o.T. ------->
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