WICHTIG! Jahresurlaub???
mir hat gerade ein Arbeitskollege gesagt das man vor der entbindung ja diese 6 wochen mutterschutz hat + zusätzlich noch seinen jahresurlaub für das ganze jahr???????????? das kann nicht sein oder????? wisst ihr da was drüber?!?!
lg
silke
Re: WICHTIG! Jahresurlaub???
Also ich meine, der Urlaub wäre anteilig bis
einschliesslich Geburtstermin... so habe ich zumindest
bei meiner ersten SS gemacht. Aber das andere wäre
ja super :-))))
Caro
Re: WICHTIG! Jahresurlaub???
bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine Anteilig für das Jahr und zwar bis Ende Mutterschutzfrist (8 Wochen nach der Geburt)
LG Anke
Re: WICHTIG! Jahresurlaub???
Daher hat man eigentlich Anspruch auf den vollen Urlaub, allerdings kann dies durch Tarifverträge eingeschränkt sein.
LG von Ingeborg, 19+0
@ingeborg
verschenkt *ärger*).
Aber für diesmal gut zu wissen :-))))))))
Danke für die Info, da brauche ich ja auch nicht mehr
viel zu arbeiten (trotz Teilzeit).
Schönes WE! Caro
Re: WICHTIG! Jahresurlaub???
lg
silke
Ergänzung
Sie müssen Ihre Mitarbeiterin auch für die Zeiten des Mutterschutzes den vereinbarten Erholungsurlaub zubilligen. Der Urlaubsanspruch für diese Zeit verfällt nicht etwa dadurch, dass Ihre Mitarbeiterin aufgrund des Mutterschutzes nicht gearbeitet hat. Anders ist es beim Erziehungsurlaub. Hier ruht das Arbeitsverhältnis und Ihre Mitarbeiterin hat in der Elternzeit keinen Anspruch auf Erholungsurlaub.
Also anteilig für das Jahr bis zum Ende des Mutterschutz :-(
das reicht ja auch :-) o.T. mit GGLG
Re: Ergänzung
Diese gestzliche Regelung kann nur durch Tarifverträge eingeschränkt werden.
Und durch Arbeitgeber, die mit der Unwissenheit der Angestelten spielen oder es selbst nicht wissen.
LG von Ingeborg
Re: Ergänzung
LG
cj 19+6
Re: WICHTIG! Jahresurlaub???
Ich sitz quasi an der Quelle, in unserem Tarifvertrag (chem. Industrie Hessen) ist es so geregelt, dass man für die Zeit die man im Jahr arbeitet + Mutterschutz (zählt als Anwesenheit) anteiligen Urlaub bekommt. Das würde bei mir bedeuten: Mutterschutz bis etwa 14.05.2004 ich bekomme etwa 11 Tage anteiligen Urlaub. Mütter die danach auch wieder (in Elternzeit) arbeiten kommen, bekommen auch anteilig Urlaub. Nur die Elternzeit zählt als "Abwesenheit" (man zählt nicht zum Stammpersonal) wenn man in dem Zeitraum nicht als Teilzeitkraft dabei bleibt. Vielleicht ist das aber auch überall so. Einfach mal euren Personalverantwortlichen fragen, die müssen das eigentlich wissen.
Ich hoffe das war halbwegs verständlich!
Antje
Re: WICHTIG! Jahresurlaub???
Also es ist so, dass man nur anteilig den Urlaub bekommt bis zum Ende der Mutterschutzzeit! Bei mir ET 28.2.04, also bekomme ich noch anteilig bis April Urlaub. Da ich 30 Tage Urlaub im Jahr habe, heißt das, dass mir für jeden Monat 2,5 Urlaubstage zustehen. Also kann ich vor meinem Mutterschutz noch insgesamt noch 10 Tage Urlaub nehmen (2,5 x 4 Monate bis April)!! :-)
Gut erklärt?! :-))
lg
Sarah (21+6)
Gut erklärt und genau richtig!!!!
LG Tanja 22. SSW
Re: WICHTIG! Jahresurlaub???
also bei mir war es so, dass ich den kompletten Jahresurlaub bekommen habe. Ich bin am 20.06.2001 in Muschu gegangen und konnte vor her meinen kompletten Urlaub nehmen, und das obwohl ich beieinem privaten AG (Arztpraxis gearbeitet habe. Wenn man dann nach der Elternzeit wieder anfängt, steht Dir der anteilige Urlaub zu. So war es bei mir und ich hoffe, dass es diesmal wieder so wird.
LG Ulrike u. Klara + Krümelchen (ET 25.06.04)
Re: WICHTIG! Jahresurlaub???
Gruß Diana + Osel 17+0
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