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WICHTIG! Jahresurlaub???

Hallo Ihr lieben!
mir hat gerade ein Arbeitskollege gesagt das man vor der entbindung ja diese 6 wochen mutterschutz hat + zusätzlich noch seinen jahresurlaub für das ganze jahr???????????? das kann nicht sein oder????? wisst ihr da was drüber?!?!
lg
silke
Bisherige Antworten

Re: WICHTIG! Jahresurlaub???

Hi!
Also ich meine, der Urlaub wäre anteilig bis
einschliesslich Geburtstermin... so habe ich zumindest
bei meiner ersten SS gemacht. Aber das andere wäre
ja super :-))))
Caro

Re: WICHTIG! Jahresurlaub???

Hi Caro,
bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine Anteilig für das Jahr und zwar bis Ende Mutterschutzfrist (8 Wochen nach der Geburt)
LG Anke

Re: WICHTIG! Jahresurlaub???

Hallo, nach dem Bundesurlaubsgesetz steht Dir der volle Jahresurlaub mit dem 1.1. eines Jahres zu, es sei denn, Du steigst erst neu in den Beruf ein.
Daher hat man eigentlich Anspruch auf den vollen Urlaub, allerdings kann dies durch Tarifverträge eingeschränkt sein.
LG von Ingeborg, 19+0

@ingeborg

Echt?!?!?! Das ist ja super!!!!! (Habe dann ja einiges
verschenkt *ärger*).
Aber für diesmal gut zu wissen :-))))))))
Danke für die Info, da brauche ich ja auch nicht mehr
viel zu arbeiten (trotz Teilzeit).
Schönes WE! Caro

Re: WICHTIG! Jahresurlaub???

is nicht wahr oder?????? das heisst also....wenn mein ET Termin am 10.4. ist und mein Muschu fängt am 26.2.04 an...das ich dann meinen GESAMTEN Jahresurlaub nehmen kann ?????? ( bin schon knapp 6 jahre dabei )
lg
silke

Ergänzung

Hab ich gerade unter Arbeitsrecht gefunden:
Sie müssen Ihre Mitarbeiterin auch für die Zeiten des Mutterschutzes den vereinbarten Erholungsurlaub zubilligen. Der Urlaubsanspruch für diese Zeit verfällt nicht etwa dadurch, dass Ihre Mitarbeiterin aufgrund des Mutterschutzes nicht gearbeitet hat. Anders ist es beim Erziehungsurlaub. Hier ruht das Arbeitsverhältnis und Ihre Mitarbeiterin hat in der Elternzeit keinen Anspruch auf Erholungsurlaub.
Also anteilig für das Jahr bis zum Ende des Mutterschutz :-(

das reicht ja auch :-) o.T. mit GGLG

Re: Ergänzung

Doch man kann im Januar den ganzen Uralub nehmen, und dann später in den Mutterschutz und Erziehungszeiten gehen, Das war Du zitierst, gilt dann nur für die Folgejahre. Allerdings muß man eben die Zeit haben den vollen Urlaub zu nehmen, also noch nicht im Mutterschutz sein, das ist eben problematisch für Januar Mamis, aber verfallen tut er auch nicht.
Diese gestzliche Regelung kann nur durch Tarifverträge eingeschränkt werden.
Und durch Arbeitgeber, die mit der Unwissenheit der Angestelten spielen oder es selbst nicht wissen.
LG von Ingeborg

Re: Ergänzung

Richtig, Erlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutz und wenn man danach direkt vollzeit arbeiten geht, gilt der Urlaubsanspruch für das ganze Jahr wieder. Ansonsten wird für jeden Monat Erziehungsurlaub, der genommen wird, der Jahresurlaubsanspruch um 1/12 gekürzt.
LG
cj 19+6

Re: WICHTIG! Jahresurlaub???

Das glaube ich nicht.
Ich sitz quasi an der Quelle, in unserem Tarifvertrag (chem. Industrie Hessen) ist es so geregelt, dass man für die Zeit die man im Jahr arbeitet + Mutterschutz (zählt als Anwesenheit) anteiligen Urlaub bekommt. Das würde bei mir bedeuten: Mutterschutz bis etwa 14.05.2004 ich bekomme etwa 11 Tage anteiligen Urlaub. Mütter die danach auch wieder (in Elternzeit) arbeiten kommen, bekommen auch anteilig Urlaub. Nur die Elternzeit zählt als "Abwesenheit" (man zählt nicht zum Stammpersonal) wenn man in dem Zeitraum nicht als Teilzeitkraft dabei bleibt. Vielleicht ist das aber auch überall so. Einfach mal euren Personalverantwortlichen fragen, die müssen das eigentlich wissen.
Ich hoffe das war halbwegs verständlich!
Antje

Re: WICHTIG! Jahresurlaub???

Hallo!
Also es ist so, dass man nur anteilig den Urlaub bekommt bis zum Ende der Mutterschutzzeit! Bei mir ET 28.2.04, also bekomme ich noch anteilig bis April Urlaub. Da ich 30 Tage Urlaub im Jahr habe, heißt das, dass mir für jeden Monat 2,5 Urlaubstage zustehen. Also kann ich vor meinem Mutterschutz noch insgesamt noch 10 Tage Urlaub nehmen (2,5 x 4 Monate bis April)!! :-)
Gut erklärt?! :-))
lg
Sarah (21+6)

Gut erklärt und genau richtig!!!!

Ich arbeite bei einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und habe darüber hinaus in Bezug auf den Urlaub auch noch mal meine Kollegen gefragt, die jeden Tag mit Gehaltsabrechnungen zu tun haben. Der Urlaub wird anteilig bis zum Ende des Mutterschutzes gewährt (8 bzw. 12 Wochen (bei Frühgeburten oder Zwillingen) nach der Geburt), wenn danach die Elternzeit in Anspruch genommen wird. Geht die Mami danach wieder arbeiten so wie vorher, so verbleibt es natürlich beim Jahresurlaub. Kürzungen gibt es dann nur, wenn man Teilzeit und somit weniger Tage arbeitet.
LG Tanja 22. SSW

Re: WICHTIG! Jahresurlaub???

Hallo Silke,
also bei mir war es so, dass ich den kompletten Jahresurlaub bekommen habe. Ich bin am 20.06.2001 in Muschu gegangen und konnte vor her meinen kompletten Urlaub nehmen, und das obwohl ich beieinem privaten AG (Arztpraxis gearbeitet habe. Wenn man dann nach der Elternzeit wieder anfängt, steht Dir der anteilige Urlaub zu. So war es bei mir und ich hoffe, dass es diesmal wieder so wird.
LG Ulrike u. Klara + Krümelchen (ET 25.06.04)

Re: WICHTIG! Jahresurlaub???

Also auf den Punkt gebracht heißt das: Nur Mutterschutz und direkt danach wieder voll arbeiten = voller Jahresurlaub. Bei Teilzeit oder Elternzeit nach dem Mutterschutz = anteiliger Urlaub .
Gruß Diana + Osel 17+0
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