Verrafft hab. Jetzt muß ich fragen
1.) Beim Anmelden der Kinder gab es 3 Zettel, einen fürs Kindergeld, einen fürs Erziehungsgeld und noch einen. Was war das? Und wo muß das hin? War das vielleicht was für die Krankenkasse? Ich kann mich nicht mehr erinnern, finde aber nur die Zettel für Kindergeld und Erziehungsgeld. Gibt es außer den beiden noch wo Geld, mir schwirrt der Begriff Mutterschaftsgeld im Kopf rum. Aber da ich noch nicht gearbeitet habe, krieg ich es wohl eh nicht? Sorry, ich blick da gar nicht durch.
2.) Wo muß ich die Zettel fürs Kindergeld abgeben?
3.) Ändert sich jetzt die Steuerklasse für meinen Mann und kriegt er das rückwirkend zurück?
4.) Beim Erziehungsgeld gilt die Grenze wohl für 22.000 Euro bei einem Kind. Mein Mann liegt aber drüber. Trotzdem abschicken? Wie ist das bei Zwillingen???
Ich wäre froh, wenn mich mal jemand darüber aufklären könnte.
Danke und GGGGLG Sevgi
Re: Verrafft hab. Jetzt muß ich fragen
ich kann Dir nicht wirklich helfen.Aber der 3.Zettel muß zur Krankenkasse.Die tragen dann ein wieviel Mutterschaftsgeld Du bekommen hast.Wir haben hier noch für die Arbeitgeber von mir und meinem Schatz welche bekommen.
Da wir nicht verheiratet sind,ändert sich bei ihm auch die Steuerklasse nicht.Aber ich denke,das Ihr mit Zwillis auf jeden Fall ne andere Einkommensgrenze habt.Tut mir leid,das ich Dir auch nicht so wirklich helfen konnte
GLG Immi+Pia
Re: Verrafft hab. Jetzt muß ich fragen
Der dritte Zettel ist für die Krankenkasse für das Mutter-
schaftsgeld. Bei uns war noch einer für religiöse Zwecke
mit dabei. Mein Mann hat jetzt Steuerklasse 3. Ob man
das rückwirckend bekommt weiß ich nicht. Und das Kind
(bzw. ihr eure zwei Mäuse) muß man auch auf die
Steuerkarte eintragen lassen. Wir bekommen wahrscheinlich
auch kein Erziehungsgeld aber beantragen werden wir es
trotzdem.
GLG Birgit
Re: Verrafft hab. Jetzt muß ich fragen
der dritte Zettel ist für die KK, da beommst Du dann Dein Mutterschaftsgeld, auch wenn Du noch nicht gearbeitet hast, das sind 8 Wochen lang nach der Geburt pro Kind am Tag 13 Euro (macht also 1.456 Euro). Normalerweise müßtest Du aber schon mal für die 6 Wochen vor der Geburt GEld bekommen haben (man bekommt da nen Schriebs vom Doc, den man bei der Kasse abgeben muß).
Die Steuerklasse könnt Ihr tauschen, Dein Mann die 3 und du die 5, so zahlt er viel weniger. Das kannst Du jederzeit ändern lassen, dann gilt es ab dem nächsten Monat, oder Du läßt es einfach so wie es ist, und Ihr macht das in der Steuererklärung rückwirkend geltend. Dein Mann hat ab dem TAg der GEburt Anspruch auf die bessere Steuerklasse. Man beommt da auch unproblematisch das GEld zurück und Ihr könnt es Euch dann nächstes Jahr gleich richtig eintragen lassen. Außerdem bekommt Dein SChatz 2 x 0,5 Kinderfreibetrag, das wird auch in der Steuerkarte eingetragen, kann aber genauso rückwirkend gemacht werden.
BEim Erziehungsgeld liegt die BEmessungsgrenze bei einem Kind im ersten halben Jahr bei 30.000 Euro, bei jedem weiteren Kind erhört es sich um 3.140 Euro, also habt Ihr im ersten halben Jahr eine Bemessungsgrenze von 33.140 Euro.
Ab dem 7.Monat liegt die Grenze bei einem Kind bei 16.500 Euro und erhöht sich ebenfalls pro Kind um 3.140 EUro, also hättet Ihr dann 19.640 Euro BEmessungsgrenze.
Den Zettel fürs Kindergeld mußt Du zusammen mit dem Antrag auf Kindergeld in der zuständigen -->
Re: Verrafft hab. Jetzt muß ich fragen Teil 2
So, ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen, wenn Du noch Fragen hast, ich kenn mich ganz gut aus.........
GLG und nen schönen Pfingstmontag !
Yvonne
Re: Verrafft hab. Jetzt muß ich fragen
die zettel fürs kindergeld beim arbeitsamt abgeben, steuerklasse nicht aber kinder auf steuerkarte eintragen lassen. Erziehungsgeldantrag auf jeden fall abgeben, mit zwillingen wird die Einkommensgrenze noch ein bisschen höher, ihr bekommt bestimmt was, wir bekommen auch 600 euro für 6 MOnate.
gglg anja
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