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Urlaubsanspruch

Hallo Ihr Lieben,
ich weiß, ich bin äußerst selten im Forum. Versuche mich aber öfters als stille Mitleserin.
Mein ET ist am 03.04.04, jetzt muß ich in der Firma den Urlaub fürs nächste Jahr einreichen. Mein Problem ist, dass mir keiner 100 % sagen bis zu welchem Tag ich Urlaubsanspruch habe. Könnt Ihr mir helfen?
Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch

Hallöchen,
dein Urlaubanspruch bleibt erhalten. Du kannst deinen alten Urlaub auch nachher nehmen, du must ihn nicht vorher nehmen.! D.h. nach den möglichen 3 Jahren Elternzeit kannst du deinen alten Urlaub noch nehmen! Die Berechnung des Ulaubsanspruches für 2004 gilt komplett für den Zeitraum auch des Mutterschutzes, diese Zeit wird betrachtet als wenn du voll arbeiten würdes, also Urlaubsanspruch für Jan. Feb. März und April04. Anteilmäßig vom Jahr
Ich hoffe du kannst damit was anfangen! Sonst steht alles im Muttersschutzgesetz bzw. Erziehunggeldgesetz. (Broschüren dazu bei Bundesministerium für Frauen)
Jenni Mit MAus 18+6

Re: Urlaubsanspruch

Urlaubesanspruch für 2004 muss dir deine Personalabteilung errechnen!!!! Wann du Ihn dann nimmst bleibt dir überlassen.
Es müssten wenn du 30 Tage urlaubsanspruch hast so 14-15 Tage Urlaub für nächste Jahr sein.
Steffi
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