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Urlaubsanspruch

Hallo Ihr,
ich bin eher eine "stille Leserin" und das leider aus Zeitmangel nicht sehr regelmäßig. Aber jetzt benötige ich Hilfe und hoffe, diese hier zu finden.
Wieviel Urlaubsanspruch hab ich im nächtsen Jahr, wenn mein ET der 12.4.03 ist? Habe ich für die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt auch Anspruch? Was ist, wenn das Kind 4 Wochen zu früh kommt, wird mir dann nachträglich Urlaub abgezogen??
Fragen über Fragen, ich weiß. Aber vielleicht kann mir jemand helfen??
Lynett
Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch

hallo lynett,
also der urlaubsanspruch gilt bis ende muschutz also bis 8 wochen nach geburt... das wird bei dir dann so anfang/mitte juni sein... wenn du ca 27 tage urlaubsanspruch hast und deinen urlaub vorher nehmen möchtest musst du bis ca dam 12/13 Februar noch arbeiten ( ich habe ET 10.4. und 27 tage urlaub und muss bis 11.2.)...wie das mit dem früher kommen ist weiss ich leider nicht.
lg
silke

Re: Urlaubsanspruch

Hallo Lynett,
ich bin Gleichstellungsbeauftragte in einer Behörde und muss mich sehr viel mit diesen Sachen befassen.
Also als erstes Du hast für die gesamte Zeit, bis Ende deines Mutterschutzes Urlaubsanspruch. Solltes Du den Anspruch nicht komplett nehmen weil du vorher vielleicht krank geschrieben wirst, bleibt dieser erhalten und der steht dir wenn du wieder kommst zu! Auch nach 3 Jahren Elternzeit! Nun zu der Frage mit den 4 Wochen... wenn dein Kind früher kommt bleibt der Zeitpunkt der gleiche den der Arbeitgeber als Mutterschutzende errechnet hat, d.h. dein Kind ist dann nicht 8 Wochen alt wenn die Mutterschutzzeit zuende ist, sondern 12 Wochen alt. Nun sollte dein Kind aber weniger als 2500g wiegen und die Ärzte bestähtigen eine Frühgeburt werden aus den eigendlichen 8 Wochen 12 Wochen und die 4 Wochen werden auch noch drangehängt. nun sellt sich die Frage was ist wenn das Kind später kommt, dann wir die Mutterschutzzeit verlängert, so das das Kind 8 Wochen alt ist.
Ich hoffe das reicht dir als Information, sonst mail einfach nochmal.
Liebe Grüße von Jenni mit Katharina inside 24+0

Re: Urlaubsanspruch

Hi Lynett!
Wenn du nur Muschu in Anspruch nimmst und keine Elternzeit, dann steht dir dein kompletter Jahresurlaub zu. Abzüge sind nicht rechtens.
Gruß Diana + Osel
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