Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung
bin eigentlich aus dem mai/juni-forum, aber ich brauche mal dringend rat wegen einer freundin, die entbindungstermin am 10. märz 2004 hat...bis wann bzw. welchen zeitraum hat sie urlaubsanspruch und hat sie anspruch auf lohnfortzahlung nach der geburt des babys für zwei monate? ihr arbeitgeber meint, sie hätte gar keine ansprüche und wenn müsste sie was schriftliches vorlegen...sie war schon bei zwei anwälten, komischerweise kann ihr keiner eine vernünftige auskunft geben...könnt ihr mir einen link nennen, wo man infos findet?
vielen dank...
liebe grüße
christine
Re: Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung
ich hab ET am 03. März 2004. Die Mutterschutzzeit, die vor der Geburt 6 Wochen und nach der Geburt 8 Wochen (ausnahme Frühchen und Zwillinge 12 Wochen) beträgt, gehört zur aktiven Zeit. D.h. bis 8 Wochen nach der Geburt wird der anteilige Urlaub gerechnet. Bei mir ist das bis zum 29.04.2004, d.h. ich bekomme 4/12 anteilig Urlaub für 2004.
Gehalt bekommt Deine Freundin bis zum Eintritt in den Mutterschutz Ende Januar. Für die Zeit des Mutterschutzes 6 Wochen vor und 8 danach bekommt sie Mutterschaftsgeld. Das berechnet sich aus dem Nettoverdienst der letzten Monate, wobei davon die Krankenkasse 13 Euro pro Tag zahlt und der Arbeitgeber den Rest bis zum Nettoverdienst pro Tag drauflegt. Gesamt gesehen bekommt sie ihr Netto-Gehalt weiter, nur von zwei verschiedenen Stellen. Kommt das Kind früher so verliert sich dadurch nichts, denn die Tage werden einfach hinten dran gehängt.
Ich hoffe das hilft Dir weiter!
LG Tanja 29+1
Re: Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung
kann mich Tanja nur anschließen.Das steht alles im Mutterschutzgesetz,und das muß jeder Arbeitgeber liegen haben...
Mein Chef wollte von mir nur ein Attest,auf dem steht,wann der vorraussichtliche ET ist und ab wann der Mutterschutz beginnt.Das bekommt sie direkt vom FA.Kostet 5 Euro Gebühr,die der AG zurückerstattet(war bei mir so)
GLG Immi+Zoé
Re: Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung
danke für deine ausführliche antwort...so ähnlich wusste ich das schon und hab ihr das auch erklärt...sie meinte, ihr arbeitgeber wollte das schriftlich haben...also hab ich gestern abend noch mehrere stunden im netz gesucht...hab auch das mutterschutzgesetz gefunden, aber nirgendwo steht, dass man für die 8 wochen nach der geburt noch urlaubsanspruch hat. sogar die anwälte, wo sie war, konnten ihr da nichts genaues sagen...ihr arbeitgeber, der ausbeuter, wird wohl dann für die zeit des mutterschutzes nichts bezahlen müssen, denn 13 euro am tag hat sie bis dato nie verdient...
wer ist denn dafür zuständig, dass das mit dem urlaub durchgesetzt werden kann? reicht es, wenn sie sich mal bei der stadtverwaltung erkundigt bzw. jugendamt und von dort was schriftliches bekommt?
lg christine
Re: Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung
wenn Deine Freundin keine 13 Euro am Tag netto verdient hat, dann zahlt der AG im Mutterschutz tatsächlich nichts. Aber das muss eben ausgerechnet werden. Meistens gibt es ja in den Betrieben Personalabteilungen, in den kleineren Betrieben sind meist die Steuerberater für die Lohnabrechnung zuständig. Die haben das nötige Wissen und ggf. auch die entsprechende Literatur um ihrem Chef zu belegen, das für die Zeit des Mutterschutzes der Urlaub gewährt werden muss. Vielleicht sollte sie sich mal an die Leute wenden oder vielleicht kennt ihr ja jemanden der in einer Personalabteilung oder beim StB arbeitet. Der Chef wird ja nicht selber die Lohnabrechnung machen, oder? Fakt ist, das ihr der Urlaub zusteht, ob sie ihn nun vor dem Mutterschutz auch noch nehmen kann oder erst danach ist mit dem AG allerdings abzustimmen. Ich hoffe sie hat Glück bei so einem blöden Chef.
LG Tanja
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