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Und noch ne Frage...

... muß ich eigentlich eine bestimmte Frist einhalten - beim Einreichen des ERZG-Antrages??? Mein Chef ist nämlich immer noch nicht mit den Unterlage rübergerückt!! *schon10malangerufenhab*
Fragende Grüße
Diana* & Maja *03.04.04
Bisherige Antworten

Re: Und noch ne Frage...

hallo,
wird nur 6 Monate rückwirkend gezahlt. Das ist glaube ich das Einzige.
lg andrea + fatima 9w6t

Laut unserem versorgungsamt...

...muss der antrag spät. 6 wochen anch der geburt eingereicht werden! am besten rufst du mal bei eurem amt an ;-)
LG Bine+Gianna 6w
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