Suchen Menü

Tipp für ehem. Bafög-Empfängerinnen

Also wenn man zum Zeitpunkt der Rückzahlungsforderung wegen Kinderbetreuung nicht bzw. nur sehr reduziert arbeiten kann und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt, kann man u.U. von der Rückzahlungspflicht befreit werden.
Das Ganze steht in den §§ 18a und 18b Abs. 5 BAföG (unter bundesverwaltungsamt mit dem üblichen davor und dahinter)
Das wird nicht sehr publik gemacht, aber ich hatte Glück, bei mir fiel der Rückzahlungszeitraum genau auf Emils Geburt und nun habe ich alles erlassen bekommen *freu*.
LG Jula
Bisherige Antworten

Re: Tipp für ehem. Bafög-Empfängerinnen

Hallo Jula,
vielen Dank für den Tipp! Bist du denn verheiratet? Und wenn nicht, gilt das auch für Verheiratete?
Wann hast Du Deinen Abschluss gemacht?
Das wäre ja wirklich toll, wenn das klappen würde!
Herzlichen Glückwunsch Dir, das ist ja wirklich bares Geld!
LG, katrin

Re: Tipp für ehem. Bafög-Empfängerinnen

Hallo Katrin,
nei, verheiratet bin ich nicht, aber ich glaube, das ist in dem Fall auch egal. Bei Alleinstehenden kann man zusätzlich noch die Kinderbetreuungskosten ansetzen. Ich hab meinen Abschluss 1998 gemacht. Bei mir kam die Rückzahlungsforderung genau in der Zeit zwischen den beiden Kindern (2003), von daher war es gutes timing (wenn auch völlig unbewusst). Das monatliche Einkommen, was man nicht übersteigen darf, ist nicht so wahnsinnig hoch, aber für jedes Kind gibts dann noch einen Freibetrag und dann ging das. Das Ganze ist natürlich Bürokratie pur und hat sich bei mir über gut 2 Jahre hingezogen (die wollten immer die aktuellen Steuerbescheide und da wir selbständig sind, hab ich die immer auf den letzten Drücker gemacht und außerdem wird mann erst für eine Zeit von der Rückzahlung freigestellt und danach wird erst geprüft, ob man was erlassen bekommt), aber nun ist es geschafft.
Ich hatte zwar nicht so wahnsinnig viel BaföG bekommen, aber Kleinvieh macht auch Mist ;-)
LG Jula
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen