SP! Könnte platzen-jetzt mit Text!
Fortsetzung
Puh, jetzt ist mir ein bißchen wohler!
Sorry daß ich euch so zutexte,
LG MAnuela
Re: Fortsetzung
richtig ekelig ist der wohl:((
*tröst*
vlg karin
Re: Fortsetzung
die frage ist wie gerne magst du deinen nachbarn und kannst du besser mit stress oder einem dicken hals leben?
es gibt da gesetze wie oft er grillen darf und das er dich dabei nicht stören darf, durchsätzen lässt sich das aber nur mit anwalt, die meisten ziehen aber nach dem ersten schreiben den schwanz ein, weil sie wissen das sie es so nicht dürfen.
eine andere möglichkeit wäre eine pergula (oder so) vor den zaun zu ziehen, dann zieht der qualm zumindest nicht mehr in den garten, nach oben aber leider schon.
man muss sich von den lieben nachbarn nicht alles gefallen lassen.
glg katja
Re: Fortsetzung
also gefallen lassen würd ich mir das auch nicht.Wir wohnen in ner Reihenhaussiedlung.Wir haben unseren Grill auch oft an,aber er steht immer so,das kein Nachbar sich aufregen kann(manchmal ganz weit weg von der Terasse).Aber unser Grill stinkt auch nicht sooo doll.Klar,das man die Kohle riecht,aber wir machen den auch nur mit Zeitung und Streichhölzern an.Was kippt er denn darein???
Erkundige Dich doch mal,was Du da machen kannst
GLG Immi+Pia
Re: Fortsetzung
Etwas frische Luft rüberschicke..... ihr habt ja echt unmögliche Nachbarn, echt schade sowas.
Ich hoffe das ihr heute wenigstens etwas von dem schönen Wetter dann habt.
Gruß Alexandra
Re: SP! Könnte platzen-jetzt mit Text!
Dein Nachbar scheint ja ein ganz schöner Stinker zu sein - im wahrsten Sinne des Wortes. Aber gerade mit Baby würde ich mir das nicht gefallen lassen. Ich würde noch einmal mit ihm sprechen, wenn ich mich abgeregt hätte und wenn das nichts bringt, dann wirklich ein Briefchen vom Anwalt. Sonst ärgerst du dich ewig! Hier ein paar Argumente:
"Grillen ist laut Immissionsschutzgesetz verboten, wenn Qualm und Rauch konzentriert in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn ziehen. Wer seine Nachbarn einräuchert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. (OLG Düsseldorf 5Ss [OWI] 149/95 - [OWI]79/951)"
"Strenger sind die Richter in Baden-Württemberg. In einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart sprechen sie Mietern in einer Wohneigentumsanlage das Recht zu, dreimal im Jahr, aber insgesamt nicht mehr als sechs Stunden, grillen zu dürfen. Die Nachbarn müssten allerdings Rauchentwicklung und Grillgeruch im Rahmen des allgemeinen Toleranzgebotes hinnehmen. (LG Stuttgart 10 T 359/96)"
"Das Bayerische Oberlandesgericht beschäftigte sich mit dem Grillen in Wohnungseigentumsanlagen: Bis zu fünf Mal im Jahr darf der Holzkohlegrill angefacht werden (BayObLG 2 Z BR 6/99)"
lass dir das nicht gefallen! Dein Kind braucht frische Luft!
Sei lieb gegrüßt
von
Tola und Schreilotte
Re: SP! Könnte platzen-jetzt mit Text!
also du kannst dir bei der gemeinde/ stadt eine satzung holen, da ist grillen geregelt. wenn es so verraucht ist, wie du sagst, ist es nämlich auch gesundheitsschädigend, gerade für dein baby und dann nimmt er wohl einen brandbeschleuniger, was auch nciht zulässig ist. nach einem nochmaligen gesprächsversuch, kannst du, wenn deine wohnung verraucht ist, auch die feuerwehr rufen, mit der begründung, du hast die vermutung, in deiner wohnung brennt es. die kümmern sich dann nämlich auch um den grill des nachbarn und gucken, womit er den anmacht (laut meinem mann, der feuerwehrmann ist). ich würd das allerdings nicht machen, wenn ich ehrlich bin. wenn er gegen die satung verstößt, was ganz danach klingt, weil man hier grillen z.B. 1 woche vorher anmelden muss, hast du auch die möglichkeit ihn beim ordnungsamt anzuzeigen. gefallen lassen würd ich mir das nicht.
kopf hoch und versuch einfach nochmal mit ihm zu reden. vielleicht sieht er es ja doch noch ein, vor allem, wenn du ihm gleich sagen kannst. sie verstoßen gegen § soundso der satzung, wenn er pampig wird.
lg
wegner0905
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