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Recht auf Teilzeit nach Erziehungsurlaub?

Hallo,
ich hab zwar noch bis 2007 Erziehungsurlaub, aber ich muß mir trotzdem schon Gedanken um einen Arbeitsplatz machen. Ich habe vor der SS Vollzeit gearbeitet und möchte nach dem Erziehungsurlaub nur noch Teilzeit arbeiten, am allerliebsten nur noch auf 400-Euro-Basis.
Muß der AG damit einverstanden sein? Es werden nämlich nur noch Vollzeitkräfte eingestellt, also wird mir mit Sicherheit die Teilzeit abgelehnt. Kann ich darauf bestehen?
Wenn nein, muß ich mir wohl oder übel einen neuen Job suchen, denn Vollzeit bedeutet in meiner Firma bis zu 12 Stunden arbeiten täglich, und das geht nicht. Selbst bei Teilzeit (4, 5 oder 6 Stunden täglich laut Vertrag) kommt man unter 8 Stunden nicht heim.
Außerdem wurde schon angekündigt, daß die "alten" Mitarbeiter unter den momentanen Bedingungen/Anforderungen gar nicht mehr eingestellt würden, also liegt es nahe, daß die mich loswerden möchten :-/
Und wie ist das mit einem 400-Euro-Job, wenn ich den nicht bei meinem AG machen möchte? Ich könnte nämlich evtl. in der Kinderbetreuung eines Hotels stundenweise arbeiten, dazu muß aber der AG einverstanden sein, oder? Welche Gründe muß er haben, um es mir zu "verbieten"?
Dank der EU-Osterweiterung haben wir hier eine miserable Arbeitsmarktsituation :-(((
Wer kennt sich damit aus und kann mir weiterhelfen?
Danke schonmal + LG Eva
Bisherige Antworten

Re: Recht auf Teilzeit nach Erziehungsurlaub?

Hallo Eva!
Kann dir nicht alle Fragen beantworten, nur das dir nach dem Erziehungsurlaub auch nur der Jo

Jetzt der Rest vom Text :-)))

Job den man vorher hatte, also bei dir Vollzeit. Ein Anrecht auf Teilzeit hat man nicht.
L.G. Kirsten

Re: Recht auf Teilzeit nach Erziehungsurlaub?

hallo eva,
soweit ich weiß muss der AG dir keinen teilzeit job geben, wenn er dich voll will und du nicht kannst bist du den job los.
grundsätzlich darfst du woanders arbeiten, du musst aber fragen, weil es sein könnte das der AG dich auch für 400 euro beschäftigen würde und das hätte dann vorrang.
glg katja

Re: Recht auf Teilzeit nach Erziehungsurlaub?

Hallo Eva,
mittlerweise kenne ich ich damit ein bisschen aus ;-)
- Teilzeitarbeit während der Elternzeit:
Du darfst max. 30 Stunden arbeiten. Möchtest Du das machen, dann musst Du Deinen Wunsch beim AG 8 Wochen vor Beginn der TZ-Arbeit schriftlich einreichen (mit Aufteilung der Stunden und Tage). Der muss innerhalb von 4 Wochen schriftlich ablehnen, wenn er damit nicht einverstanden ist. Ansonsten gilt Dein Antrag als angenommen.
- Teilzeitarbeit nach der Elternzeit:
Jeder Rbwitnehmer hat einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, sofern einige Bedingungen erfüllt sind (mind. Mitarbeiterzahl, keine triftigen Gründe, die dagegen sprechen, usw.)
Gute Infoquelle ist dazu: vvv.abseits.de/teilzeitarbeit.htm
- habe vvv statt www geschrieben wegen Quali ;-).
Ich hoffe, Du wirst dort fündig.
LG & viel Erfolg,
Anne mit Amy *01.05.04

Nachtrag...

... ich weiss natürlich nicht, wie das in der Hotelbranche ist. Vielleicht gelten da andere Bedingungen ...
LG,
Anne :-)

Re: Recht auf Teilzeit nach Erziehungsurlaub?

Hallo Anne,
der Link ist genial!
Sollte ich wirklich eine Teilzeitstelle bekommen, dann darf der AG meine Arbeitszeit bestimmen, d.h. z.B. nur nachmittags usw.
Also werd ich dann schon mal meine Fühler nach einer neuen Arbeitsstelle ausstrecken.
Mein jetziger AG ist der Sparkassenverband, der Nebenjob wär im Hotel.
Danke + LG Eva

Re: Recht auf Teilzeit nach Erziehungsurlaub?

Hallo Eva,
mir ist noch folgendes eingefallen:
Mütter in der Elternzeit sind so gut wie unkündbar (habe ich sogar mal auf einer ArbeitGEBER-Site nachgelesen).
Insofern gilt für Dich nach Beendigung der Elternzeit: Du hast einen Anspruch auf Deinen alten Arbeitsplatz (im Sinne von Vollzeit und Qualifikation).
Wenn bei Euch die Arbeitsmarktlage so bescheiden ist, würde ich mir den Job auf jeden Fall warm halten. Selbst wenn nach aktuellem Stand zig Überstunden anfallen, so hättest Du wenigstens einen Job. Und davon mal ganz ab: Bis 2007 kann noch so viel passieren - auch bei Deinem jetzigen (Noch-) Arbeitgeber.
GlG,
Anne :-)

Re: Recht auf Teilzeit nach Erziehungsurlaub?

Hallo,
ja, du hast ein Recht auf Teilzeit, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind wie : du bist seit mehr als 6 Monaten im Unternehmn, der AG hat mehr als 15 MA, etc. Nachzulesen im Leitfaden zum Thema Elternzeit, einfach bei Google eingeben. In dem Leitfaden ist ein AUszug aus dem TeilzeitAG.
Petra, die gerade wieder angefangen hat , teilziet (30 Stunden) zu arbeiten mit Anna, 13 Monate alt.

Danke @ alle

Hallo,
danke für eure Antworten!
Betriebsbedingt hätte ich wohl einen Anspruch auf Teilzeit, aaaaaber ich müßte mich dann nach dem AG richten, wann der will daß ich arbeite. Was sich natürlich auch negativ auswirken kann, grad bei meinem AG, weil der am liebsten nur noch Nachmittagskräfte haben will. Und genau das möchte ich eben nicht :-/
Ich weiß jetzt wenigstens, wie die Rechtslage ist und schau mich vorsichtshalber mal nach einer familienfreundlicheren Arbeitsstelle um ;o)
Danke + LG Eva

Re: Recht auf Teilzeit nach Erziehungsurlaub?

Hallo Eva,
Ein Recht auf Teilzeit hast Du in jedem Fall, also während und nach der Elternzeit.
Während der Elternzeit gilt das Erziehungsgeldgesetz (auch wenn man gar keines bekommt). Danach kann Dir der Arbeitgeber vier Wochen nach Antragstellung aus dringenden betrieblichen Gründen (die er auch anführen muss) die Teilzeitarbeit verweigern. In dem Antrag sollte auch die Verteilung der Arbeitszeit angeführt sein.
Kleiner Tip am Rande: Solltest Du also ziemlich lange vor Beginn der Arbeit den Antrag stellen, kann der AG gar nicht ablehnen - wenn z.B. noch ein Kündigungstermin dazwischen liegt, könnte ja jemand kündigen...
Wenn der Grund nicht dringend ist oder die Frist versäumt wurde, müsstest Du allerdings vor Gericht gehen (was man ja in der Regel nicht macht.)
Nach der Elternzeit hast Du auch ein Recht auf Teilzeitarbeit, allerdings ist das nicht so "stark". Der AG kann Deinen Antrag vier Wochen vor Beginn der Tätigkeit ablehnen. Sollte er nicht ablehnen, gilt die beantragte Arbeitszeit (inklusive der Gewünschten Zeitverteilung, also z.B. immer Vormittags) als vereinbart.
Je nach Deiner persönlichen Situation würde ich einen Antrag für während der Elternzeit stellen. Wenn Du dann erst mal den Fuß in der Türe hast, dürfte die Begründung für die Ablehnung Deines Arbeitszeitmodells nach der Elternzeit ziemlich schwierig sein.
Viele Grüße,
Eva
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