OT Eigenheimzulage
mensch, jetzt wollen diese Deppen doch die EHZ streichen.
Wir haben Ende letzten Jahres ein haus gekauft und bekommen die EHZ jetzt auch für 8 Jahre. Und da dachte ich, mit dem 2.Kind gibts dann nochmal mehr und jetzt wollen sie die streichen. Find ich ganz doof..........:-(
Oder wie ist das, bekommt man die dann auch fürs zweite, wenn die fürs erste schon genehmigt wurde ?
*keinenplanhab*
YVonne 6+0
Re: OT Eigenheimzulage
LG
Nelly
10+1
Re: OT Eigenheimzulage
ich bin mir auch nicht sicher, aber ich glaube, dass Du so eine Art Bestandschutz hast. Du hast die Eigenheimzulage ja vor der geplanten Gesetzesänderung abgeschlossen, also müßtest Du (theroretisch) dann auch für das 2. Kind für die restliche Laufzeit der Eigenheimzulage Geld erhalten.
judie
Re: OT Eigenheimzulage
nach § 9 Abs. 5 beträgt die Kinderzulage jährlich für jedes Kind für das der Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte im jeweiligen Kalenderjahr des Förderzeitraums einen Freibetrag oder Kindergeld erhält 767 Euro.
Das heißt im Klartext, kommt innerhalb des Förderzeitraums (Jahr der Anschaffung plus die sieben folgenden Jahre) noch ein Kind dazu erhaltet Ihr dann auch die Kinderzulage für dieses Kind.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen!
Liebe Grüße
Tanja 9+4
Re: OT Eigenheimzulage
LG Conny
Re: OT Eigenheimzulage
Ich hatte echt gedacht, man hat dann keine Anspruch mehr drauf.
Vielen lieben Dank !
Yvonne
doch!
ich bin ziemlich sicher, dass du die noch kriegst. ich
war im winter mit zwillingen schwanger und haette sie
dann doppelt bekommen fuer den rest der laufzeit.
leider sind sie nicht bei uns geblieben, aber ein/e
kleine/r kollege ist jetzt im ofen und kriegt dann ab
maerz auch EHZ.
ruf doch einfach beim finanzamt an und frag!
gruesse, l.
uuuups seid Ihr alle Schlau
Schäm mich wirklich.
Na ja, schwamm drüber.
LG in die Runde
Nelly
Re: OT Eigenheimzulage
ich glaube nicht, dass die EigHZul ab 01.01.2004 gänzlich wegfällt. Es wird eher so ein, dass die Zulagen, die schon laufen auch zu Ende gezahlt werden und nur neue Antrage ab 2004 die Zulage nicht mehr erhalten.
Es wird sicherlich so laufen wie mit der alten Wohneigentumsförderung(§10e).
Wenn Dein Kind also erst im nächsten jahr geboren wird, dürfte auch die Kinderzulage für dein 2. Kind nicht mehr gewährt werden(nehme ich an).
Lg Karen
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