Nochmal wegen Ebay von neulich
ihr habt ja mitbekommen, dass ein Päckchen von mir nicht beim Käufer angekommen ist. Jetzt schreibt er, dass wenn das Päckchen nicht innerhalb von 4 Wochen wieder auftaucht wir uns doch den SChaden teilen sollten. Was haltet ihr davon? Ich meine, ich habe den Artikel weggeschickt, und soll auch noch die Hälfte des Kaufpreises tragen (immerhin 20 Euro)??? Was würdet ihr denn da machen??? ER hat ja immerhin den unversicherten Versand gewählt, okay, ich habe nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich keine Haftung bei Verlust übernehmen, aber eigentlich sollte das bei unversichertem Versand ja klar sein, oder wie seht ihr das???
Bin für alle Meinungen offen
lg anja
Re: Nochmal wegen Ebay von neulich
Habe nur kurz Deinen Bericht gelesen (nicht alle Antworten :-)
Ich selber habe nur Erfahrung mit "Kaufen" gemacht - und bisher auch nur gute.
Aber gibt es nicht eine Stelle bei ebay an die man sich wenden kann und die einem evtl. weiterhelfen kann.
Erst einmal würde ich es darauf ankommen lassen und nicht zahlen, vielleicht ist es wirklich ein Käufer der es darauf anlegt. Was könnte Dir denn schlimmstenfalls passieren? Eine schlechte Bewertung? Und selbst da hat man soweit ich weiß noch die Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen. Schreib einfach mal an ebay, die werden mit Sicherheit mehr Erfahrung damit haben.
Wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück.
Re: Nochmal wegen Ebay von neulich
Also ich wurde es nicht machen,der kan ja viel behaupten zumal man fur ein päckchen nicht zeichnen muss beim entgegen nehmen.Ich wurde es auf eine negativ bewertung ankommen lassen und gegebenenfalls da eine gegendarstellung hinschreiben.
Also mir stört eine negativ bewertung nicht wenn da eine vernunftigen satz steht.(Du bist ja nicht die Post,oder?)
LG Anita, die je nach wert versicherten versand wählt und darauf auch besteht falls der verkaüfer das nicht möchte!
Re: Nochmal wegen Ebay von neulich
ich habe hier etwas in einer Zeitschrift gefunden:
"Beim Kauf von Privat trägt gemäß § 447 BGB der Käufer das Transport-Risiko. Kann der Verkäufer per Einlieferungsbeleg nachweisen, dass er das Paket ordnungsgemäß aufgegeben hat, muss sich der Käufer mit dem Versandunternehmen auseinander setzen. das Geld bleibt beim Verkäufer." Dr. Uwe Schlömer, Der Experte für eBays-Recht.
Hoffe, das hilft Dir weiter!
Lieber Gruß von Melanie mit Melina *16.07.1998 und
Alicia *10.05.2004
Re: Nochmal wegen Ebay von neulich
lg anja
Re: Nochmal wegen Ebay von neulich
Beim Kauf von Privat trägt gemäß § 447 BGB der Käufer das Transport-Risiko.
bin schon völlig benebelt und verstehe nicht mal mehr einfache sätz *schäm*
lg anja
Re: Nochmal wegen Ebay von neulich
auf gar keinen Fall den Schaden teilen! Mir kommt das echt komisch vor. Der Verkäufer hat den unversicherten Versand akzeptiert und basta, somit hat er Pech gehabt.
Also ich würds nicht machen!
GLG Eva
das klingt mir eher danach...........
ich würd mich nicht darauf einlassen. Hast du ihn schon bewertet ? Wenn nicht und er sollte dir ne negative geben, einfach zurück.......
GLG, Yvonne
Re: das klingt mir eher danach...........
lg anja
Re: Nochmal wegen Ebay von neulich
das klingt aber wirklich danach als ob er nur zuviel gezahlt hat. Und das jetzt erst gemerkt hat. Weil wenn ich ein Päckchen nicht bekomme möchte ich den ganzen Kaufpreis wieder haben und nicht nur die Hälfte. Ich würde den Schreiben: Das wohl deine Bewertungen für Dich sprechen. Und schreibe doch auch das du wenn man sich nicht einig wird, der Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Das schreckt viele ab. Ich drück dir die Daumen das alles klappt. Aber 20 Euro würde ich nicht wieder geben.
Gruss Kerstin
Re: Nochmal wegen Ebay von neulich
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