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Mutterschutzgeld für 2. Schwangerschaft?

Hallo,
meine 3-jährige Elternzeit für unseren Kleinen endet am 14.03.2004. Ich wollte im Anschluss wieder in Vollzeit arbeiten gehen und habe meinen AG darüber informiert.
Jetzt habe ich erfahren, dass ich wieder schwanger bin, Entbindungstermin ist der 30.04.2004, also genau 6 Wochen nach Ende meiner Elternzeit.
Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld bzw. Zuschuss durch meinen Arbeitgeber?
Vielen Dank schon für Eure Antworten
LG
Bina
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutzgeld für 2. Schwangerschaft?

Hallo Bina,
soviel ich weiß, bekommt man nur Mutterschutzgeld, wenn man bis zur Mutterschutzfrist gearbeitet u. Gehalt bezogen hat. Das MuSchuGeld errechnet sich ja aus dem Arbeitslohn. Insofern hast Du m.W. keinen Anspruch. Ich habe aber mal gelesen -ohne Gewähr- daß es alternativ eine Pauschale gibt; kann aber sein, daß das nur bei Privatversicherten so ist. Frag' am besten bei Deiner KV nach.
Viele Grüße
Nina

Re: Mutterschutzgeld für 2. Schwangerschaft?

Hallo, bei mir war es so, daß ich für die Zeit die noch Elternzeit war das Muttschaftsgeld von der KK bekommen habe, für die Zeit in der die Elternzeit beendet war, habe ich auch den ANteil des Arbeitgebers bekommen, das war zwar mein Mann, aber das mußte ja sauber laufen.
DAs warvor 2 Jahren so.
Übrigens meine Tochter Juliana hat am 30.4.01 Geburtstag, es ist in den Niederlanden der Königinnen Tag der am Geburtstag der Königin Juliana gefeiert wird.
Lg von Ingeborg, 19+0
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