Mal etwas aus einen anderen Expertenforum
- Thema Mutterschaftgeld
Ich bin seit dem 1.Okt. arbeitslos weil mein befristeter Arbeitsvertrag am 30.09.03 endete. Ich bin jetzt in der 35. Woche schwanger und würde gern wissen ob ich Anspruch auf Mutterschatsgeld habe oder ob das Arbeitsamt die Zahlungen aufrecht erhält. Was muß ich als nächsten Schritt tun?
---Antwort---
sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstag erhalten Sie eine gelbe Bescheinigung vom behandelden Frauenarzt über den mutmaßlichen Zeitpunkt der Entbindung. Diese Bescheinigung legen Sie in Kopie dem Arbeitsamt vor und im Original der Krankenkasse. Vom Arbeitsamt erhalten Sie dann einen Aufhebungsbescheid zum Schutzfristbeginn ( 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstag). Diesen Aufhebungsbescheid legen Sie der Krankenkasse vor. Die zuständige Krankenkasse zahlt dann im Anschluß Mutterschaftsgeld in Höhe der Leistung des Arbeitsamtes nach den gesetzlichen Vorschriften (sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt).
-Allgemein
hallo,
worauf muss ich aufgrund der gesundheitsreform im nächsten jahr achten? gilt auch für mich diese zuzahlungs-pauschale für ärzte? ich bin im 4. monat schwanger.
ps: bietet die bkk ihren mitgliedern während der schwangerschaft homöopatische/nautrheilkundliche behandlung an?
---Antwort--->
Re: Mal etwas aus einen anderen Expertenforum
Naturheilkundliche Behandlungen können von der BKK Zollern-Alb übernommen werden, wenn diese von einem zugelassene Vertragsarzt direkt über die Versicherungskarte abgerechnet wird oder verordnungsfähige Medikamente auf einem Kassenrezept ausgestellt werden.
-Mein Beitrag
Hallo!
Nach der Verabschiedung der tollen Gesundheitsreform 2004 stelle ich mir folgende Fragen: Ich selber habe zwei Kinder im Alter von fast 2 1/2 Jahren und einem Jahr und bin in der 22.SSW. Das ich für meine Kinder keine Praxisgebühr beim KIA zahlen muß ist mir klar, aber wie sieht es bei mir in der Schwangerschaft mit den Vorsorgeuntersuchungen aus. Sind diese ebenfalls im Rahmenprogramm enthalten und zählen zu den Vorsorgeuntersuchungen, oder muß ich ab 2004 mindestens zweimal die 10 ? berappen um zu erfahren wie es dem ungeborenen Kind geht. Das ich selber nungar nicht erst zum Arzt gehe, steht für mich schon so gut wie fest, da ich das Geld lieber für sinnvolles ausgebe. Zum anderen habe ich eine Frage zum einmailigen Entbindungsgeld: Wird dieses auch im Jahr 2004 gezahlt, oder muß ich nun auch das minimale verzichten, da ich ja noch mit unserem jüngsten im Erziehungsurlaub bin? 77? sind 77? und bringen in der ersten Zeit auch erleichterung, da die Ämter mit der Bewilligung von Kinder- und Erzeihungsgeld auch nicht die schnellesten sind.
Re: Mal etwas aus einen anderen Expertenforum
Hallo Mandy1976,
die Praxisgebühr von 10.--? ist grundsätzlich einmal je Kalendervierteljahr zu entrichten. Jedoch bei Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen enfällt diese.
Ab 01.01.2004 entfällt das Entbindungsgeld.
Da fehlen einem die worte
Mehr kann ich dazu net schreiben, mir fehlen die Worte!
GGGLG Sandra 25+2
Re: Mal etwas aus einen anderen Expertenforum
habe mich gestern auch ein bissel informiert, weil mir durch einen Beitrag ein paar Fragen gekommen sind. Das bei den Vorsorgeuntersuchungen nicht jedesmal eine Überweisung oder eine Gebühr fällig ist, ist bei den ganzen Neuerungen wohl das einzig "Gute"...
Und zum Thema Entbindungsgeld/ Erziehungsgeld... da können einem nicht mal die Ämter sagen, wie es dann nächstes Jahr eigentlich mit dem Erziehungsgeldantrag läuft. Für den brauchte man bisher eine Bescheinigung von der KK, das man das Entbindungsgeld erhalten hat. Da das ja wegfällt, sind die alten Anträge für BEG also ungültig, aber neue gibt es auch noch nicht... ich bin ja mal gespannt, was das alles werden soll.
lg, Janette
Re: Mal etwas aus einen anderen Expertenforum
sorry, habe eben erst deinen Beitrag von gestern gelesen (den zum "Eintritt"). Jetzt bin ich wieder durcheinander mit dieser blöden Gebühr... So wie ich gelesen habe, fallen ja die Vorsorgeuntersuchungen raus aus der Regelung... aber wenn ich plötzlich Probleme kriege muss ich erst mal zum Hausarzt oder zahlen? hä...??? Was ist das denn? Habe heute meinen nächsten Termin, werde mich mal bei meinem FA erkundigen, ob der mir was genaueres sagen kann. Wenn ja, dann schreib ich heute abend nochmal.
Aber meine Erfahrung ist, das selbst Ämter und Ärzte total verwirrt sind. Nichtmal die Krankenkasse selbst kann alle Fragen beantworten...
soviel zu "Reformen", die wohl in Dtl jedesmal mehr Chaos als irgendwelche Vereinfachungen oder Erleichterungen
bedeuten...
lg, Janette
Verwirrung-wer soll da nur den Überblick behalten?
Muss mich mal entschuldigen. Das mit den ungültigen Erziehungsgeldanträgen... ich weiß nicht mehr, von welcher Beratung ich den Floh ins Ohr gesetzt bekommen habe. Es scheint aber auf jeden Fall NICHT so zu sein, dass diese Anträge ungültig werden. Man kann das wohl nicht mehr eintragen, aber sonst solle alles beim alten bleiben.
Tut mir echt leid, wenn ich da jetzt zu noch mehr Chaos beigetragen habe. Bleibt nur die Frage, auf welche Aussagen man sich noch verlassen kann*ratlos bin*...
trotzdem lg, Janette
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