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Lohnsteuerklassenänderung nach Geburt

Hallo,
vielleicht hat sich jemand schon mit dem Thema befasst. Da wir beide ca. dasselbe verdienen hatten wir natürlich die Lohnsteuerklasse 4 (nach unserer Heirat). Nachdem ich nächstes Jahr ein geringeres Einkommen habe (Erz.Urlaub halbes Jahr - dann Teilzeit) - möchte ich gerne meinem Mann die Steuerklasse 3 geben. Ab wann sollte man die dann umschreiben ? Ich meine, wegen dem Mutterschaftsgeld (wird das dann noch bezogen auf die Steuerklasse ? Oder kann mein Mann die Steuerklasse 3 ab Geburt des Kindes bekommen ?? Sorry für die wirre Fragestellung.
Gruß Tinchen + Krümel (26+5)
Bisherige Antworten

Re: Lohnsteuerklassenänderung nach Geburt

Hallo Tinchen!
Ich fand Deine Fragestellung gar nicht wirr, denn genau darüber haben wir uns auch Gedanken gemacht. Jetzt wurde uns aber gesagt, daß man nur einmal im Jahr die Lohnsteuerklassen ändern darf. Wenn wir also nach der Geburt unseres Kindes dieses in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, dann wäre das schon eine Änderung, und nochmal ändern ginge dann nicht. Also müssen wir alles in einem Aufwasch machen. Ob die nur hier bei uns so stur sind und nur einmal ändern weiß ich allerdings nicht. Und wie das mit dem Mutterschaftsgeld ist weiß ich leider auch nicht. Aber ich bin mal gespannt auf die Antworten der anderen.
LG
Nicole

Re: Lohnsteuerklassenänderung nach Geburt

Also: Änderung der Lohnsteuerklasse auf 3 und Eintragung des Kindes kann ja gleichzeitig gemacht werden. Aber ob ich dann einen Nachteil habe (Mutterschaftsgeld wird weniger, wenn ich schon ab der Geburt die Lohnsteuerklasse meines Mannes ändere...)....Fragen...Fragen ???
Wie machst Du es denn - gehst Du nach dem Mutterschutz wieder voll arbeiten, oder teilt ihr euch die Lohnsteuerklasse dann auch auf ?
Gruß Tinchen + Krümel (26+5)

Re: Lohnsteuerklassenänderung nach Geburt

Hallo Tinchen,
hast Du weiter unten gelesen, was Jana geschrieben hat?? Du kannst die Eintragung des Kindes und Lohnsteuerklassenänderung getrennt machen. Die Info die ich hatte war also nicht ganz richtig. Wie das mit dem Mutterschaftsgeld ist weiß ich leider nicht, obwohl das hier schon mein 2. Kind ist. Aber beim 1. waren wir noch nicht verheiratet, und so war ich vor und nach der Geburt Steuerklasse 1, bis zur Hochzeit. Und jetzt haben wir beide 4. Ich werde auch erstmal ein Jahr nicht arbeiten gehen, und in der Zeit wird mein Mann dann wohl 3 bekommen. Wie das wird, wenn ich wieder arbeite, mal abwarten.....
LG
Nicole

aaalsoo das ist so :

Ihr könnt jederzeit Eure Lohnsteuerklassen ändern lassen wie ihr wollt!! Da gibt es keine Begrenzung von einer einzigen Eintragung! Das weiss ich zufällig ganz genau :-) Die Klassen und Neugeborene werden bei der Stadtverwaltung geändert/eingetragen und nicht beim Finanzamt. Wie das mit dem Mutterschaftsgeld ist, weiss ich allerdings nicht. Hoffe, ich konnte helfen. Lieben Gruss, Jana

Re: aaalsoo das ist so :

Hallo Jana,
daß die Lohnsteuerkarten bei der Stadt geändert werden weiß ich. Von denen hab ich ja auchdie Info, daß das nur einmal im Jahr möglich wäre. Aber dann sind das mal wieder nur die Sturköpfe bei uns, die das nicht öfter machen wollen. Nur was soll man machen, wenn die nicht so wollen, wie man selbst gerne möchte??? Da müßte man wahrscheinlich irgendeine rechtliche Grundlage haben, auf die man sich berufen kann. Und da kenn ich mich nicht aus.
LG Nicole

Änderungen :

Oh, ich hoffe, ich hab Dich da nicht falsch verstanden. Also es ist wahr, dass Du nur einmal im Jahr Deine LSt-Klassen wählen kannst und zwar bis zum 30.11. eines jeden Jahres (§ 39 Abs.5 EStG). Die Anzahl der Kinderfreibeträge sind jederzeit änderbar, ebenso wie Lohnsteuerfreibeträge. Das kannst Du also ggf. auch getrennt machen. Und das steht im § 39 EStG ebenfalls drin.
Ich hoffe, das hat weitergeholfen, wenn Du so noch Fragen hast, melde Dich nochmal :-)
LG, Jana

Re: Änderungen :

Dann sind das bei uns auf der Stadt trotzdem Sturköpfe, weil die mir gesagt haben, daß ich das zusammen machen muß. Also Kind eintragen und Lohnsteuerklasse ändern. Man darf sich eben auf nichts verlassen!!!
Dir aber vielen Dank für diese Info!!!!
LG Nicole

Re: Änderungen :

Ich würde das Kind eintragen lassen, wenn es geboren ist, und die
Lohnsteuerklasse dann ändern, wenn es geht. Sollten die sich
querstellen, verlang einen schriftlichen Bescheid und leg Widerspruch
ein, dazu brauchst Du keine Paragrafen zu kennen. Das geht formlos
und ohne Begründung. Meist versuchen die aber, die Leute schon im
Vorfeld abzuschrecken; wenn man hartnäckig ist, geht vieles doch. LG
Johanna

Behörden..

damit kann man einiges erleben. ich weiss das, ich arbeite bei einer.. *hihi*
lass dir nichts vormachen und verlange im zweifel den sachgebietsleiter. das kann wahre wunder bewirken.
LG, jana

Re: Lohnsteuerklassenänderung nach Geburt

Hallo Tinchen,
die Steuerklasse Deines Mannes würde ich direkt nach dem Eintritt in den Mutterschutz auf Steuerklasse 3 ändern. So dass der Monat mit Deinem letzten Gehalt noch mit der Steuerklasse 4 berechnet wird und Du ab dem nächsten Monat dann Steuerklasse 5 hast. Das Mutterschaftsgeld das in der Zeit des Mutterschutzes gezahlt wird ist nach § 3 Nr. 1d) EStG steuerfrei. Das heißt, dass der Arbeitgeber für die Berechnung bzw. Auszahlung keine Steuerklasse mehr zugrunde legen muss. Ihr habt dann gleich schon den Cash-Vorteil mit der Steuerklasse 3 und habt mehr im Monat raus. Wenn der Krümel dann auf der Welt ist, lässt Du dann noch den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte Deines Mannes eintragen. Wenn Du nach einem halben Jahr wieder arbeiten gehst und dann nur Teilzeit wird für Euch die Steuerklassen Kombination 3/5 wahrscheinlich sowieso am günstigsten sein, so dass eine weitere Änderung dann eh nicht mehr nötig sein wird.
LG Tanja 30+3

Noch was....

Durch die Änderung gleich zu Beginn bzw. ab dem ersten vollen Monat des Mutterschutzes ändert sich an der Höhe des Mutterschutzgeldes nichts. Das wird nämlich auf Grundlage der letzten 3 Nettogehälter berechnet, von dem dann 13 Euro täglich die Krankenkasse zahlt und der Rest steuerfrei der Arbeitgeber.
LG Tanja

Re: Noch was....

DAS war die Antwort meiner Frage - ich danke dir recht herzlich. Dann werden wir Ende Februar die Steuerklasse ändern. Ab Mitte Februar beziehe ich Mutterschaftsgeld und Ende März soll unser Krümel auf die Welt kommen. Man muß schon schauen wo man bleibt, bloß nichts verschenken an den "Vater Staat".
Gruß Tinchen + Krümel (26+5)
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