Lohnsteuerklassenänderung nach Geburt
vielleicht hat sich jemand schon mit dem Thema befasst. Da wir beide ca. dasselbe verdienen hatten wir natürlich die Lohnsteuerklasse 4 (nach unserer Heirat). Nachdem ich nächstes Jahr ein geringeres Einkommen habe (Erz.Urlaub halbes Jahr - dann Teilzeit) - möchte ich gerne meinem Mann die Steuerklasse 3 geben. Ab wann sollte man die dann umschreiben ? Ich meine, wegen dem Mutterschaftsgeld (wird das dann noch bezogen auf die Steuerklasse ? Oder kann mein Mann die Steuerklasse 3 ab Geburt des Kindes bekommen ?? Sorry für die wirre Fragestellung.
Gruß Tinchen + Krümel (26+5)
Re: Lohnsteuerklassenänderung nach Geburt
Ich fand Deine Fragestellung gar nicht wirr, denn genau darüber haben wir uns auch Gedanken gemacht. Jetzt wurde uns aber gesagt, daß man nur einmal im Jahr die Lohnsteuerklassen ändern darf. Wenn wir also nach der Geburt unseres Kindes dieses in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, dann wäre das schon eine Änderung, und nochmal ändern ginge dann nicht. Also müssen wir alles in einem Aufwasch machen. Ob die nur hier bei uns so stur sind und nur einmal ändern weiß ich allerdings nicht. Und wie das mit dem Mutterschaftsgeld ist weiß ich leider auch nicht. Aber ich bin mal gespannt auf die Antworten der anderen.
LG
Nicole
Re: Lohnsteuerklassenänderung nach Geburt
Wie machst Du es denn - gehst Du nach dem Mutterschutz wieder voll arbeiten, oder teilt ihr euch die Lohnsteuerklasse dann auch auf ?
Gruß Tinchen + Krümel (26+5)
Re: Lohnsteuerklassenänderung nach Geburt
hast Du weiter unten gelesen, was Jana geschrieben hat?? Du kannst die Eintragung des Kindes und Lohnsteuerklassenänderung getrennt machen. Die Info die ich hatte war also nicht ganz richtig. Wie das mit dem Mutterschaftsgeld ist weiß ich leider nicht, obwohl das hier schon mein 2. Kind ist. Aber beim 1. waren wir noch nicht verheiratet, und so war ich vor und nach der Geburt Steuerklasse 1, bis zur Hochzeit. Und jetzt haben wir beide 4. Ich werde auch erstmal ein Jahr nicht arbeiten gehen, und in der Zeit wird mein Mann dann wohl 3 bekommen. Wie das wird, wenn ich wieder arbeite, mal abwarten.....
LG
Nicole
aaalsoo das ist so :
Re: aaalsoo das ist so :
daß die Lohnsteuerkarten bei der Stadt geändert werden weiß ich. Von denen hab ich ja auchdie Info, daß das nur einmal im Jahr möglich wäre. Aber dann sind das mal wieder nur die Sturköpfe bei uns, die das nicht öfter machen wollen. Nur was soll man machen, wenn die nicht so wollen, wie man selbst gerne möchte??? Da müßte man wahrscheinlich irgendeine rechtliche Grundlage haben, auf die man sich berufen kann. Und da kenn ich mich nicht aus.
LG Nicole
Änderungen :
Ich hoffe, das hat weitergeholfen, wenn Du so noch Fragen hast, melde Dich nochmal :-)
LG, Jana
Re: Änderungen :
Dir aber vielen Dank für diese Info!!!!
LG Nicole
Re: Änderungen :
Lohnsteuerklasse dann ändern, wenn es geht. Sollten die sich
querstellen, verlang einen schriftlichen Bescheid und leg Widerspruch
ein, dazu brauchst Du keine Paragrafen zu kennen. Das geht formlos
und ohne Begründung. Meist versuchen die aber, die Leute schon im
Vorfeld abzuschrecken; wenn man hartnäckig ist, geht vieles doch. LG
Johanna
Behörden..
lass dir nichts vormachen und verlange im zweifel den sachgebietsleiter. das kann wahre wunder bewirken.
LG, jana
Re: Lohnsteuerklassenänderung nach Geburt
die Steuerklasse Deines Mannes würde ich direkt nach dem Eintritt in den Mutterschutz auf Steuerklasse 3 ändern. So dass der Monat mit Deinem letzten Gehalt noch mit der Steuerklasse 4 berechnet wird und Du ab dem nächsten Monat dann Steuerklasse 5 hast. Das Mutterschaftsgeld das in der Zeit des Mutterschutzes gezahlt wird ist nach § 3 Nr. 1d) EStG steuerfrei. Das heißt, dass der Arbeitgeber für die Berechnung bzw. Auszahlung keine Steuerklasse mehr zugrunde legen muss. Ihr habt dann gleich schon den Cash-Vorteil mit der Steuerklasse 3 und habt mehr im Monat raus. Wenn der Krümel dann auf der Welt ist, lässt Du dann noch den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte Deines Mannes eintragen. Wenn Du nach einem halben Jahr wieder arbeiten gehst und dann nur Teilzeit wird für Euch die Steuerklassen Kombination 3/5 wahrscheinlich sowieso am günstigsten sein, so dass eine weitere Änderung dann eh nicht mehr nötig sein wird.
LG Tanja 30+3
Noch was....
LG Tanja
Re: Noch was....
Gruß Tinchen + Krümel (26+5)
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