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Krankenversicherung nach der Geburt

Hi,
mal eine Frage-vielleicht hat sich ja jemand von Euch schon informiert oder weiß es vom 1.Kind. Mein Mann und ich sind beide berufstätig - ich werde nach der Geburt (nach dem Mutterschutz) ein halbes Jahr nichts verdienen. Wie funktioniert das mit der Krankenversicherung - wann müssen wir uns bei meinen Mann bei der KV mit anmelden ?
Gruß Tinchen + Krümel (21+6)
Bisherige Antworten

Re: Krankenversicherung nach der Geburt

Hallo,
wenn Du angestellt und gesetzlich krankenversichert bist, bleibst Du ja während der Elternzeit über Deinen Arbeitgeber weiterhin (für Dich beitragsfrei) weiter versichert, für das Kind könnt Ihr wählen, ob bei Dir oder Deinem Mann.
Wie es bei privat Versicherten aussieht, weiß ich leider nicht.
Wenn Du in der Zeit selber gar keine Arbeitsstelle hast, kannst Du ja für die Zeit bei Deinem Mann in die Familienversicherung und das Kleine dann auch.
LG, Marcia

Re: Krankenversicherung nach der Geburt

Also, auch wenn ich ein halbes Jahr in der Erziehungszeit gar nichts arbeite - bleibe ich versichert
Gruß Tinchen
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