Kosten für KKH Aufenthalt
Gibt es unter uns jemand, der genau wie ich schon ein paar Tage vor der Entbindung im KKH war?
Ich "durfte" ja schon vorher meine Bettruhe im KKH einhalten, 5 Tage danach wurde mein kleiner Mann auf die Welt geholt.
Bei meiner Entlassung wollte ich meine Rechnung abholen, da wurde mir gesagt, ich hätte ja entbunden, da müßte man nichts zuzahlen.
Die Tage vorher wären egal, weil ich ja Durchgehend im KKH gelegen hätte!
Jetzt habe ich von meiner KK aber eine Rechnung bekommen, aber komischerweise nicht über die 5 Tage vorher, sondern nur über 3.
Irgendwie verstehe ich das alles nicht!
Mich würde jetzt interessieren, wie es bei Euch gewesen ist.
Echt, mit der AOK habe ich nur Probleme, erst wollen sie nicht anerkennen, daß mein kleiner Schatz ein Frühchen ist, weil er 80!!! Gramm zu schwer war, aber ja trotzdem in der 35.SSW zur Welt kam und jetzt das.
Na ja, schonmal Danke für Eure Antworten
GLG
Michaela&Dominik
Re: Kosten für KKH Aufenthalt
ist ja merkwürdig. Marten kam bei 35+5, wog 3220 gr. und wird trotzdem als Frühchen anerkannt. Ich habe mal gehört das es daran liegt ob Anpassungsschwierigkeiten gegeben waren (war bei Marten der Fall) oder nicht. Ich glaube an Deiner Stelle würd ich ggf. Widerspruch einlegen. Denn es geht ja auch um Bares, gell?
Ich lag nicht vor der Entbindung, sondern hinterher länger drin (wegen heftigem Milcheinschuss) und mußte nichts zahlen.
LG Janna
Re: Kosten für KKH Aufenthalt
Klar, das haben wir natürlich auch direkt gemacht, freiwillig hätten die sonst nichts mehr rausgerückt.
Laut KKH ist es egal,welches Gewicht das Kind hat, als Frühchen gelten alle, die vor der 37.SSW auf die Welt kommen, laut AOK ist das Gewicht entscheidend, sie hätten im Gesetzestext nachgelesen.
Das KKH hat uns alles wichtige zusammengestellt, damit wir es nur noch reinreichen brauchten.
Als Frühcheneltern hatte man am Anfang ja schließlich echt andere Sorgen!
LG, Michaela und Dominik
Re: Kosten für KKH Aufenthalt
Und ob man andere Sorgen hat.
LG Janna
Re: Kosten für KKH Aufenthalt
LG, Michaela
Re: Kosten für KKH Aufenthalt
Da berichte aber mal was bei dem Widerspruch rausgekommen ist.
LG Janna
Re: Kosten für KKH Aufenthalt
ich bin mir nicht sicher aber, kann es sein, dass insgesamt 5 Tage von der Krankenkasse bezahlt werden, egal ob vor oder nach der Entbindung? Wenn du insgesamt 8 Tage in Krankenhaus warst, kommt es ja hin mit den 3 Tagen, die du bezahlen sollst. Louis ist zwar kein Frühchen, aber ich bin neugierig. Was heisst das, wenn die Krankenkasse das Kind als Frühchen anerkennt? Steht einem zusätzliche Leistungen zu?
LG cj
Re: Kosten für KKH Aufenthalt
Normalerweise bekommst Du ja das Mutterschaftsgeld die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung.
Bei einem Frühchen sind es nach der Entbindung aber 12 Wochen. Die 6 Wochen vorher wurden mir noch mit angerechnet, hätten mir ja sonst gefehlt, also habe ich insgesamt 18 Wochen "Geld fürs Nichtstun" bekommen.
Wenigstens etwas, weil mir die 51/2 Wochen irgendwie für mich echt gefehlt haben.
LG, Michaela&Dominik
Re: Kosten für KKH Aufenthalt
Also ich war einen Tag vor Entbindung schon drin und danach dann noch fast eine Woche, normal entbunden und muß nichts zahlen, bin allerdings bei einer BKK und hatte da noch nie Probleme gehabt.
Was auch interessant fand, das meine Freundin für ihren Strep B Abstrich zahlen mußte und ich nicht.
Gruß Alexandra + vanessa
+AUFREG* !!!!!
Sorry das ich mich in Deinem Posting so auskotze. Aber da könnte ich glatt an die Decke gehen wenn ich sowas höre.
Wie ist es denn mit einem Wechsel der KK?
LG Sarah mit Jonas (9 1/2 Wochen *gg*)
Re: +AUFREG* !!!!!
da muß ich aber wiederprechen. Es werden immer insgesamt 14 Wochen Mutterschaftsgeld gezahlt (außer halt bei Fühcheneltern oder Zwillis). Da hat Dich Deine KK echt um die 2 Tage besch***. Würd ich noch mal fragen, denn mit Gewicht hat das gar nichts zu tun. Das Gesetz wurde 2003 geändert.
LG Janna
Re: +AUFREG* !!!!!
Die fehlenden Tage vom MuSchu, bei mir waren es ja 51/2 Wochen, sind mir nachher mit angerechnet worden!
Sobald ich wieder Arbeiten gehe, werde ich die KK auch wechseln.
LG
Michaela mit Dominik
@ Jana
LG Sarah mit Jonas (9 1/2 Wochen *gg*)
Re: @ Jana
Vielleicht solltest Du Deinem AG aber trotzdem mal das neue Gesetz zukommen lassen...ist ja echt ne Frechheit.
LG Janna
Re: @ Jana
*kurzeingeschlichen* an dieses Gesetz muss sich aber auch der AG in D halten!!
Gruß
Smarti
Re: +AUFREG* !!!!!
also meine kk hat mir mutterschaftsgeld bis zum errechneten et gezahlt und dann von diesem tag an gerechnet nochmals 8 wochen lang. mein kleiner ist 2 1/2 wochen früher als errechneter et geboren worden, wog 3230g, aber mir ist kein geld durch die lappen gegangen, die kk hat das korrekt gezahlt, so wie es sein muß.
ich würde mich bei deiner kk beschweren, da gibt es doch gesetze, oder???
janine
Re: Kosten für KKH Aufenthalt
habe jetzt keine Zeit, alle anderen Antworten durchzulesen...
Ich war ja 5 Wochen vor der (immer noch 8 Wochen zu frühen) Geburt im KKH und bin ziemlich erstaunt, dass ich bislang noch keine Rechnung bekommen habe...(sind bei einer Betriebskrankenkasse). Habe damals im KKH auch öfter mal gefragt, ob ich nun was zuzahlen müsse oder nicht, die Antworten waren sehr unterschiedlich. Manche meinten, das gehöre komplett zur Geburt und ich müsse nichts zahlen, andere dann, ich müsse nur die Zeit zahlen, bis offiziell mein Mutterschutz beginnen würde, wieder andere, bis das Kind kein Frühchen mehr wäre.
Wahrscheinlich sind sich die KK genauso wenig einig, wie es nun gehandhabt werden soll...frag am Besten mal dort direkt nach...
LG, Marcia
Re: Kosten für KKH Aufenthalt
ich war ja nur die 5 Tage im KKH,die man nach KS noch bleiben muß.Hab bis jetzt noch keine Rechnung über irgendwas bekommen,obwohl uns bei der KKH-Besichtigung gesagt wurde,das man 9 Euro am Tag selber zahlen muß.
GLG Immi+Pia
Re: Kosten für KKH Aufenthalt
ich war wegen Schwangerschaftvergiftung 5 Tage vor der Entbindung im Krankenhaus. Am sechsten Tag wurde Linus per Kaiserschnitt geholt. Danach war ich noch 7 Tage im KKH. Ich musste nichts zahlen (bin bei der BKK).
Gruss,
Petra
Re: Kosten für KKH Aufenthalt
Wegen Frühchen: Als Frühchen gilt ein Kind das: entweder weniger als 2500g Geburtsgewicht hatte, oder bei dem die Reifezeichen fehlen( Genitale, Ohrknorpel...) oder wenndas Kind nach der Geburt noch Intensivere Betreuung als normal benötigt. Wenn das KKH eine Frühchenbescheinigung ausstellt, dann kann die KK daran garnichts ändern.
Ich bin mit meiner Besch. zur KK und war noch so doof, zu fragen ob er trotz 2810g als Frühchen gilt. Da sagte der: wenn der Arzt die Besch. unterschrieben hat, dann ist das mein Glück, und wird nicht weiter überprüft.
Lg
Bianca
Re: Kosten für KKH Aufenthalt
Alles liebe
Karen
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