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Kosten für KKH Aufenthalt

Hallo!
Gibt es unter uns jemand, der genau wie ich schon ein paar Tage vor der Entbindung im KKH war?
Ich "durfte" ja schon vorher meine Bettruhe im KKH einhalten, 5 Tage danach wurde mein kleiner Mann auf die Welt geholt.
Bei meiner Entlassung wollte ich meine Rechnung abholen, da wurde mir gesagt, ich hätte ja entbunden, da müßte man nichts zuzahlen.
Die Tage vorher wären egal, weil ich ja Durchgehend im KKH gelegen hätte!
Jetzt habe ich von meiner KK aber eine Rechnung bekommen, aber komischerweise nicht über die 5 Tage vorher, sondern nur über 3.
Irgendwie verstehe ich das alles nicht!
Mich würde jetzt interessieren, wie es bei Euch gewesen ist.
Echt, mit der AOK habe ich nur Probleme, erst wollen sie nicht anerkennen, daß mein kleiner Schatz ein Frühchen ist, weil er 80!!! Gramm zu schwer war, aber ja trotzdem in der 35.SSW zur Welt kam und jetzt das.
Na ja, schonmal Danke für Eure Antworten
GLG
Michaela&Dominik
Bisherige Antworten

Re: Kosten für KKH Aufenthalt

Hi,
ist ja merkwürdig. Marten kam bei 35+5, wog 3220 gr. und wird trotzdem als Frühchen anerkannt. Ich habe mal gehört das es daran liegt ob Anpassungsschwierigkeiten gegeben waren (war bei Marten der Fall) oder nicht. Ich glaube an Deiner Stelle würd ich ggf. Widerspruch einlegen. Denn es geht ja auch um Bares, gell?
Ich lag nicht vor der Entbindung, sondern hinterher länger drin (wegen heftigem Milcheinschuss) und mußte nichts zahlen.
LG Janna

Re: Kosten für KKH Aufenthalt

Hallo Janna!
Klar, das haben wir natürlich auch direkt gemacht, freiwillig hätten die sonst nichts mehr rausgerückt.
Laut KKH ist es egal,welches Gewicht das Kind hat, als Frühchen gelten alle, die vor der 37.SSW auf die Welt kommen, laut AOK ist das Gewicht entscheidend, sie hätten im Gesetzestext nachgelesen.
Das KKH hat uns alles wichtige zusammengestellt, damit wir es nur noch reinreichen brauchten.
Als Frühcheneltern hatte man am Anfang ja schließlich echt andere Sorgen!
LG, Michaela und Dominik

Re: Kosten für KKH Aufenthalt

Ts, das ist ja echt frech. Ich bin bei ner BKK und hatte überhaupt keine Probleme. Ganz im Gegenteil. Was für ein Gewicht soll denn laut AOK die Grenze sein???
Und ob man andere Sorgen hat.
LG Janna

Re: Kosten für KKH Aufenthalt

Laut AOK ist die Gewichtsgrenze 2500g, mein kleiner hatte "leider" 2580g!!
LG, Michaela

Re: Kosten für KKH Aufenthalt

Was? Das gibt es ja nicht, da war meiner ja massig drüber. Das Gewicht von 2500 g ist glaub ich die Grenze ob die Kleinen mit nach Hause dürfen wenn es ihnen gut geht.
Da berichte aber mal was bei dem Widerspruch rausgekommen ist.
LG Janna

Re: Kosten für KKH Aufenthalt

Hallo Michaela,
ich bin mir nicht sicher aber, kann es sein, dass insgesamt 5 Tage von der Krankenkasse bezahlt werden, egal ob vor oder nach der Entbindung? Wenn du insgesamt 8 Tage in Krankenhaus warst, kommt es ja hin mit den 3 Tagen, die du bezahlen sollst. Louis ist zwar kein Frühchen, aber ich bin neugierig. Was heisst das, wenn die Krankenkasse das Kind als Frühchen anerkennt? Steht einem zusätzliche Leistungen zu?
LG cj

Re: Kosten für KKH Aufenthalt

Hallo!
Normalerweise bekommst Du ja das Mutterschaftsgeld die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung.
Bei einem Frühchen sind es nach der Entbindung aber 12 Wochen. Die 6 Wochen vorher wurden mir noch mit angerechnet, hätten mir ja sonst gefehlt, also habe ich insgesamt 18 Wochen "Geld fürs Nichtstun" bekommen.
Wenigstens etwas, weil mir die 51/2 Wochen irgendwie für mich echt gefehlt haben.
LG, Michaela&Dominik

Re: Kosten für KKH Aufenthalt

Hi Michaela
Also ich war einen Tag vor Entbindung schon drin und danach dann noch fast eine Woche, normal entbunden und muß nichts zahlen, bin allerdings bei einer BKK und hatte da noch nie Probleme gehabt.
Was auch interessant fand, das meine Freundin für ihren Strep B Abstrich zahlen mußte und ich nicht.
Gruß Alexandra + vanessa

+AUFREG* !!!!!

Ich versteh das einfach nicht. Sowas regt mich auf. Geht ja schließlich wieder mal ums liebe Geld. Da tun sich KK und Arbeitgeber nicht viel. Warum gehen die eigentlich nach Gewicht und nicht nach den Tagen, die ein Kind zu früh kommt?? Ich hatte gehört, daß zB der MuSchu nach der Geburt um die Tage verlängert wird, die vorher wegfallen, weil ein Kind früher als ET kommt. Wären bei mir und Jonas 2 Tage. Pustekuchen! Jonas liegt über der Gewichtsgrenze (irgendwas um die 2500g) und sonst lagen auch keine schwerwiegenden Gründe vor. Bei mir waren es "nur" 2 Tage, aber andere Mütter können da locker um 2 Wochen MuSchu beschissen (sorry) werden.
Sorry das ich mich in Deinem Posting so auskotze. Aber da könnte ich glatt an die Decke gehen wenn ich sowas höre.
Wie ist es denn mit einem Wechsel der KK?
LG Sarah mit Jonas (9 1/2 Wochen *gg*)

Re: +AUFREG* !!!!!

Hi,
da muß ich aber wiederprechen. Es werden immer insgesamt 14 Wochen Mutterschaftsgeld gezahlt (außer halt bei Fühcheneltern oder Zwillis). Da hat Dich Deine KK echt um die 2 Tage besch***. Würd ich noch mal fragen, denn mit Gewicht hat das gar nichts zu tun. Das Gesetz wurde 2003 geändert.
LG Janna

Re: +AUFREG* !!!!!

Hallo Sarah!
Die fehlenden Tage vom MuSchu, bei mir waren es ja 51/2 Wochen, sind mir nachher mit angerechnet worden!
Sobald ich wieder Arbeiten gehe, werde ich die KK auch wechseln.
LG
Michaela mit Dominik

@ Jana

Das war nicht die KK sondern mein Arbeitgeber. Bei uns läuft das alles so ein wenig anders als in anderen Berufen, was für mich auch blöd ist, weil mam kaum jemanden hat, den man mal Fragen kann und andere Arbeitskolleginnen die auch schon Mütter sind, sagen immer nur "ach das ist schon so lange her, weiß nicht mehr wie das bei mir war". Echt klasse.
LG Sarah mit Jonas (9 1/2 Wochen *gg*)

Re: @ Jana

Ach, na das ist ja echt blöd. Aber das mit den Arbeitskollegen kenne ich aber auch und auch unsere Personalstelle hat von nichts ne Ahnung. Wegen denen hab ich auch Geld verschenkt in Bezug auf die Steuerklasse. Na ja, müssen wir wohl mit Leben gell? Da kannst Du ja echt froh sein das es "nur" 2 Tage waren...
Vielleicht solltest Du Deinem AG aber trotzdem mal das neue Gesetz zukommen lassen...ist ja echt ne Frechheit.
LG Janna

Re: @ Jana

Hallo,
*kurzeingeschlichen* an dieses Gesetz muss sich aber auch der AG in D halten!!
Gruß
Smarti

Re: +AUFREG* !!!!!

Hallo!
also meine kk hat mir mutterschaftsgeld bis zum errechneten et gezahlt und dann von diesem tag an gerechnet nochmals 8 wochen lang. mein kleiner ist 2 1/2 wochen früher als errechneter et geboren worden, wog 3230g, aber mir ist kein geld durch die lappen gegangen, die kk hat das korrekt gezahlt, so wie es sein muß.
ich würde mich bei deiner kk beschweren, da gibt es doch gesetze, oder???
janine

Re: Kosten für KKH Aufenthalt

Hallo,
habe jetzt keine Zeit, alle anderen Antworten durchzulesen...
Ich war ja 5 Wochen vor der (immer noch 8 Wochen zu frühen) Geburt im KKH und bin ziemlich erstaunt, dass ich bislang noch keine Rechnung bekommen habe...(sind bei einer Betriebskrankenkasse). Habe damals im KKH auch öfter mal gefragt, ob ich nun was zuzahlen müsse oder nicht, die Antworten waren sehr unterschiedlich. Manche meinten, das gehöre komplett zur Geburt und ich müsse nichts zahlen, andere dann, ich müsse nur die Zeit zahlen, bis offiziell mein Mutterschutz beginnen würde, wieder andere, bis das Kind kein Frühchen mehr wäre.
Wahrscheinlich sind sich die KK genauso wenig einig, wie es nun gehandhabt werden soll...frag am Besten mal dort direkt nach...
LG, Marcia

Re: Kosten für KKH Aufenthalt

Hi Michaela,
ich war ja nur die 5 Tage im KKH,die man nach KS noch bleiben muß.Hab bis jetzt noch keine Rechnung über irgendwas bekommen,obwohl uns bei der KKH-Besichtigung gesagt wurde,das man 9 Euro am Tag selber zahlen muß.
GLG Immi+Pia

Re: Kosten für KKH Aufenthalt

Hallo Michaela,
ich war wegen Schwangerschaftvergiftung 5 Tage vor der Entbindung im Krankenhaus. Am sechsten Tag wurde Linus per Kaiserschnitt geholt. Danach war ich noch 7 Tage im KKH. Ich musste nichts zahlen (bin bei der BKK).
Gruss,
Petra

Re: Kosten für KKH Aufenthalt

Für die Entbindung werden insgesamt 7 Tage bezahlt. wenn du nun zwei Tage nach der Entbindung heimgehst, und vorher aber drei Tage drin lagst, dann kostet es nix. Wenn du aber über die sieben Tage rausgehst, dann musst du die Resttage bezahlen.
Wegen Frühchen: Als Frühchen gilt ein Kind das: entweder weniger als 2500g Geburtsgewicht hatte, oder bei dem die Reifezeichen fehlen( Genitale, Ohrknorpel...) oder wenndas Kind nach der Geburt noch Intensivere Betreuung als normal benötigt. Wenn das KKH eine Frühchenbescheinigung ausstellt, dann kann die KK daran garnichts ändern.
Ich bin mit meiner Besch. zur KK und war noch so doof, zu fragen ob er trotz 2810g als Frühchen gilt. Da sagte der: wenn der Arzt die Besch. unterschrieben hat, dann ist das mein Glück, und wird nicht weiter überprüft.
Lg
Bianca

Re: Kosten für KKH Aufenthalt

Ich bin auch bei der AOK, und auch auch ich war 5 Tage vor der Entbindung schon im KK weil Ben eingeleitet wurde. Ich hab keine Rechnung gekriegt. Frag doch mal nach, die haben sich bestimmt vertan.
Alles liebe
Karen
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