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Könnte ihr mir evtl. helfen?

http://kind.qualimedic.de/Q-7328705.html
LG Maggie
DANKE
Bisherige Antworten

Re: Könnte ihr mir evtl. helfen?

Hi Maggie,
also ich habe folgendes gefunden:
Ungeziefer
Ungeziefer ist nicht nur lästig, es kann auch zur fristlosen Kündigung berechtigen.
Zur fristlosen Kündigung ist berechtigt:
der Vermieter, wenn nachweisbar ist, dass die Mieter/innen für den Befall verantwortlich sind oder
die Mieter/innen, wenn Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist.
Bei nicht nachvollziehbarer Ursache ist grundsätzlich der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet. Vor dieser Verpflichtung kann ihn eine Formularklausel im Mietvertrag nicht schützen, weil eine solche unwirksam ist.
Die Mieter/innen können sämtliche Ansprüche, die sie im Fall von Mängeln haben, Mietminderung, Ersatzvornahme, Schadensersatz usw., geltend machen - vorausgesetzt, sie haben den Vermieter zuvor durch eine Mängelanzeige informiert.
Und das ist sicher auch hilfreich:
Ungezieferbekämpfung
Die Kosten für eine einmalige Ungezieferbekämpfung hat grundsätzlich der Vermieter zu tragen, es sei denn, der Mieter hat den Schädlingsbefall verursacht (LG München I 20 S 19147/00 WM 2001, 245).
Hoffe das hilft dir...
Liebe Grüße, Jenny mit Jason *040304

Vielen Lieben Dank für deine Antwort.LG Maggie

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