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Hilfe brauche!!! 2. Kind und Arbeitsplatz?

Hallo,
Im Sommer 2007 sind die 3 Jahre Erzeihungsurlaub vorbei.
Bis dahin muß mein Arbeitgeber mir ja meinen Arbeitsplatz freihalten.
Wie ist das, wenn ich in diesen 3 Jahren (z.B. Ende 2006/Anf. 2007 erneut schwanger werden würde. Muß er mir dann erneut 3 Jahre für das 2. Kind meinen Arbeitsplatz freihalten? Oder mußte ich erst wieder mein Arbeitsplatz für eine gewisse Zeit z.B. einige Monate arbeiten?
Wer kennt sich damit aus?
LG Nina
Bisherige Antworten

Re: Hilfe brauche!!! 2. Kind und Arbeitsplatz?

Soweit ich weiß muss er dann halt noch 3 Jahr auf dich warten.
Steffi

Re: Hilfe brauche!!! 2. Kind und Arbeitsplatz?

Hallo Nina,
in dieser Situation bin ich gerade, nur bei mir sind erst 2 Jahre Elternzeit vorbei.
Soweit ich weiss, hast Du Anspruch auf 3 volle Jahre Elternzeit pro Kind. In dieser Zeit bist Du unkündbar und der Arbeitsplatz muss Dir zur Verfügung stehen, wenn Deine Zeit um ist.
Wenn Du diese 3 Jahre nicht voll kriegst, weil Du z.B. in der Zeit ein 2. Kind bekommst, dann muss der Arbeitgeber diese Zeit hintendran hängen. Allerdings musst Du Deinen AG rechtzeitig davon informieren und es mit ihm klären.
Ich kläre das gerade mit meinem AG. Kann Dir ja berichten, wenn ich mehr weiss.
LG,
Anne

Re: Hilfe brauche!!! 2. Kind und Arbeitsplatz?

Hallo Anne,
wir sind ja auch in der Babyplanung, ich hoffe, es klappt bald. Falls ich jetzt schwanger werden würde, käme das Kind Mitte Oktober. Majas Elternzeit ist Anfang April´07 vorbei. Heißt das, dass von Oktober bis April, also knapp 7 Monate, hinten dran gehängt werden??? Wollte ich immer schon fragen. Dachte immer, dass mit der Geburt des zweiten Kindes die Elternzeit ab Dato wieder bei null anfängt, der Rest quasi verfällt??????
Fragende Grüße
Diana

Re: Hilfe brauche!!! 2. Kind und Arbeitsplatz?

Hallo Diana,
ich dachte auch, dass es verfällt, aber Arti hat mir da super geholfen und gute Infos gegeben (kannst ja mal im Forum Berufstätige Mütter gucken).
Bei mir ist es so, dass ich beim AG von Anfang an nur 2 Jahre Elternzeit eingereicht habe, weil ich noch nicht wusste, das ich mit dem 3. Jahr machen will. Jetzt habe ich meinem AG mitgeteilt, dass ich wieder schwanger bin und das 3. Jahr gerne für später aufheben möchte. Habe bisher darauf noch keine Antwort bekommen (habe ich erst gestern abgeschickt).
Hast Du Deinem AG denn schon mitgeteilt, was Du mit dem 3. Jahr machen willst? ich meine, weiss er schon, dass Du das 3. Jahr gleich im Anschluss an die ersten 2 nehmen willst, oder wie ist das bei Dir?
LG,
Anne

Re: Hilfe brauche!!! 2. Kind und Arbeitsplatz?

Hi Anne,
danke erstmal für deine Antwort.
Ich habe von Anfang an 3 Jahre eingereicht.
Wußte gar nicht, dass das geht, von 2 auf 3 verlängern, und/oder das 3. Jahr dann später nehmen. Aber ich drück dir die Daumen, dass es bei dir so klappt, wie du es vorhast.
LG
Diana

Re: Hilfe brauche!!! 2. Kind und Arbeitsplatz?

Hallo Nina!
Nein, man muss nicht zwischendurch wieder gearbeitet haben bevor eine neue Elternzeit beginnt.
Bei mir war es so: Kind 1 Elternzeit bis 11.2.04, da ich aber ET mit Kind 2 am 10.3.04 hatte, ging es von der Elternzeit gleich weiter in den Mutterschutz und nun habe ich Elternzeit bis zum 12.3.07. Habs also optimal ausgenutzt ;-)
Wäre aber z.b. mein ET allerdings erst im Mai/Juni 2004 gewesen, dann hätte ich vor dem Mutterschutz noch arbeiten müssen/dürfen.
LG Anja

Re: Hilfe brauche!!! 2. Kind und Arbeitsplatz?

ja er muß..mußte ich als arbeitgeber nämlich auch :-) lg kerstin

Re: Hilfe brauche!!! 2. Kind und Arbeitsplatz?

Ich wollte nur noch ne kleine Anmerkung bringen.
Dein Arbeitgeber muss dir nur 12 Monate deinen Arbeitsplatz aufheben - danach kann er dich irgendwo in seinem Unternehmen unterbringen. Dies bezieht sich natürlich auf Arbeitgeber mit zwei oder mehreren "Filialen".
Wollte dies in diesem Zusammenhang nur mal erwähnt haben:))
LG Sibylle

Re: Hilfe brauche!!! 2. Kind und Arbeitsplatz?

Hi Nina! Also, die Elternzeit kann bis zu einer Dauer von 3 Jahren genommen werden. Wenn du in der Zeit erneut schwanger wirst, dann unterbricht der Mutterschutz nicht automatisch die Elternzeit des 1. Kindes. Du musst deinen Arbeitgeber über die 2. SS informieren und er muss mit der vorzeitigen Beendigung deiner Elternzeit fürs 1. Kind einverstanden sein. Am praktischen wäre es natürlich, wenn deine Mutterschutzfristen möglichst direkt an den Ablauf der 1. Elternzeit anknüpfen würden. Aber das ist ja nicht immer so einfach zu planen *g*.
Um deinen Arbeitsplatz zu erhalten, musst du nicht zwischendurch arbeiten. Es sei denn, die Elternzeit ist rum und die Mutterschutzfrist fürs 2. Kind greift noch nicht. Wenn es nahtlos ineinander übergeht, musst du nicht arbeiten. Allerdings musst du deinem AG frühzeitig von der 2. SS und der beabsichtigten Elternzeit berichten, damit er deine Vertretung planen kann. Im Übrigen muss dein AG dir nicht "deinen" Arbeitsplatz freihalten sondern nur einen gleichwertigen. In einem größeren Betrieb kann er dich also nach der Elternzeit des 2. Kindes überall einsetzen, wenn es deiner Qulifikation entspricht.
LG Diana
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