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Hilfe! Wie berechnet man den Urlaubsanspruch?

Hallo,
bin schon seit ewigen Zeiten krankgeschrieben (mit zwischendrin ein paar erfolglosen Versuchen wieder zu arbeiten) weil ich beim Arbeiten (nur sitzend 8 h) andauernd Bauch-und Rückenschmerzen habe.
Habe vor vielen Wochen (wie ich noch gearbeitet habe) mit meiner Chefin ausgemacht, daß ich mir den Resturlaub von 2003, den anteiligen Urlaub von 2004 und die Überstunden noch vor Mutterschutz nehmen kann. Nur, das Problem ist, die glauben mir nicht, daß ich bis Ende Mutterschutz Urlaubsanspruch habe. Sie sind auch nicht fähig, sich in der Hauptstelle unserer Firma zu erkundigen, denn die müssten es ja 100%ig wissen. Hab schon Kopien von Mutterschutzgesetz gebracht, wo das drinsteht usw., aber die wollen mir ums verrecken nicht mitteilen, wieviel Urlaub das konkret ist.
Mein Mutterschutz geht von 11. Februar bis 19. Mai 2004, und ich hab 25 Tage Urlaub pro Jahr. Hab ich dann für Mai 1 oder 2 Tage Urlaub? Hab von 2003 noch 7 Tage, und 2004 dann 9 oder 10 Tage und 5 Tage Überstunden. Das heißt, ich bräuchte eigentlich nicht mehr arbeiten gehen, wenn ich für 2004 noch 10 Tage bekomme.
Allmählich bin ich schon so weit, daß ich mich die letzten 4,5 Wochen auch noch krankschreiben lasse, wenn die weiterhin so zicken.
Noch ne Frage: Müssen die mir den Urlaub geben? Ich befürchte nämlich, daß meine Chefin jetzt plötzlich nichts mehr von der Abmachung weiß usw., wär ja nicht das erste Mal.
Danke schon mal!
LG Eva 29+3
Bisherige Antworten

Re: Hilfe! Wie berechnet man den Urlaubsanspruch?

Hallo Eva,
hatte gestern auch das Gespräch mit unserer Personalabteilung. Also, ganz sicher... Dir steht der Urlaub für die gesamte Zeit des Mutterschutz zu und der Mai zählt als voller Monat.
Das steht im Gesetz... "Daraus hat der Gesetzgeber in § 17 Abs. 1 BErzGG die Konsequenz gezogen, dass die Arbeitgeberseite den Erholungsurlaub, der der Arbeitnehmerseite für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Kalendermonat um 1/12 kürzen kann, für den der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin Elternzeit nimmt. Mithin kann die Arbeitgeberseite den Erholungsurlaub für die Dauer der
Elternzeit kürzen, muss es aber nicht. Gekürzt werden können jedoch nur "volle Monate" Elternzeit.
Ist ein bisschen kompliziert ausgedrückt, heisst aber nichts anderes als dass Deine Elternzeit erst ab dem 01.06.04 beginnt und Dir bis dahin anteilig für das Jahr Urlaub zusteht.
LG Anke
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