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Hilfe: Erstausstungsgeld von der Caritas!! ????

Hallo!!
Ich habe mich aus dem ET Nov./Dez. zu euch geschlichen:
Ich habe irgendwo mal gehört, dass man Erstaustattungsgeld von der Caritas beantragen kann. Habe mir heute auch einen Termin geben lassen, aber am Telefon wollten die mir keine Auskunft geben, wie hoch die Einkommensgrenze ist. Kennt sich jemand damit aus?
Ich bin z.Z. arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld. Ich bin nicht verheiratet, wohne allerdings mit meinem Freund zusammen. Wird sein Gehalt auch mit angerechnet? Er macht grad noch seinen Meister und muß ziemlich viel Geld für die Schule bezahlen, wird das mit angerechnet? Ich weiß 1.000 von Fragen, aber vielleicht kennt sich ja jemand aus! Da es bei uns das erste Kind ist, habe ich auch keine Möglichkeit mir Sachen von Bekannten oder so zu leihen, und muß alles "neu"(gebraucht) kaufen. Bin für jede Antwort sehr dankbar!!
Liebe Grüße
Selena
Bisherige Antworten

Re: Hilfe: Erstausstungsgeld von der Caritas!! ????

hi selena,
also wenn du mit deinem freund zusammenwohnst, wird sein geld mit angerechnet. wenn ihr schulden hasbt,wollen die das zwar wissen, rechnen das aber nicht mit an.
also ich habe damals kein geld bekommen.....
aber versuchen solltest du es auf jeden fall, einkommemsgrenzen weiß ich auch nicht.
mir wurde damals gesagt, das man das nur bis zur 20. woche beantragen kann.... ???
ich wünsch dir viel glück,
liebe grüße, jenny mit jason 24w4t, der grad auf meinem schoß sitzt und ich darum nur klein schreiben kann.

Re: Hilfe: Erstausstungsgeld von der Caritas!! ????

Hallo!
Also das Geld ist von der s.g. Mutter-Kind-Stiftung (gib das mal bei google ein, und du findest viele weitere Infos), und kann nicht nur bei Caritas, sondern auch im örtlichen Sozialamt oder bei kirchlichen Einrichtungen wie Diakonischem Werk, Caritas, Sozialdienst Katholischer Frauen oder bei AWO beantragt werden.
Ich selber habe es wenige Wochen vor der Geburt bei der AWO beantragt, und 1000Euro erhalten. Sicher hat man als Alleinerziehender bessere Chancen. Du kannst auf jeden Fall den Antrag stellen, gerade weil Du arbeitslos bist! Übrigens ist das Geld nicht nur für die Erstausstattung, sondern auch für Umstandskleidung, evt. Umzug, Renovierungskosten, was auch auf dem Antrag stehen sollte.
"Die Leistungen der Stiftung sollen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt sowie der Pflege und Erziehung des Kleinkindes ganz oder teilweise abdecken.
Das Gesetz nennt hier beispielhaft folgende Bereiche:
die Erstausstattung des Kindes
die Weiterführung des Haushalts
die Wohnung und Einrichtung
die Betreuung des Kleinkindes
Einkommensgrenze
Leistungen aus der Stiftung Mutter und Kind werden nach dem Maßstab der Bedürftigkeit gewährt. Hier gilt eine Einkommensgrenze, die sich an den Vorgaben des Bundessozialhilfegesetzes - an den Regelsätzen - orientiert:
-allgemeine Einkommensgrenze 1,5facher Regelsatz
-Einkommensgrenze für Alleinstehende und Alleinerziehende 2facher Regelsatz
-zuzüglich angemessene Unterkunftskosten
Die Einkommensgrenzen werden jährlich angepaßt.
Das Einkommen, welches der Einkommensgrenze entgegenzusetzen ist, ergibt sich aus der Summe aller Einkünfte einschließlich Kindergeld, Wohngeld und Unterhaltsleistungen. Besteht der Haushalt aus mehreren Haushaltsangehörigen, so wird bei der Ermittlung der Einkommensgrenze für jede Person der jeweils geltende Regelsatz angesetzt. Die Regelsätze für Haushaltsangehörige ergeben sich aus bestimmten Prozentsätzen des Regelsatzes des Haushaltsvorstandes. Entsprechend werden die auch Einkünfte der Haushaltsangehörigen Einkommensgrenze gegenübergestellt.
Besteht eine eheähnliche Gemeinschaft (nicht verheiratetes Paar), so wird der Partner in die Berechnung mit einbezogen (Regelsatz und Einkommen).
In einigen Bundesländern gelten - nach besonderen Landesregelungen - höhere Einkommensgrenzen.
Liegt das tatsächliche Einkommen einer Antragstellerin (und ihrer Haushaltsangehörigen) unterhalb der Einkommensgrenze, so können ihr Mittel aus der Stiftung Mutter und Kind gewährt werden.
einmalige und laufende Leistungen
Die Zuwendungen aus der Stiftung können in Form von laufenden und einmaligen Leistungen erbracht werden. Bei laufenden Leistungen nennt die Verordnung zur Vergabe der Mittel beispielhaft folgende Bereiche:
Unterstützung der Lebensführung
Sicherstellung der Ausbildung
vorübergehende auswärtige Unterbringung der werdenden Mutter
Laufende Leistungen dürfen in der Regel nicht zu Zeiten der Gewährung von Erziehungsgeld gewährt werden.
Die Leistung aus der Stiftung Mutter und Kind ist eine Zuwendung des Wohlfahrtsverbandes (freier Träger), der sich bei der Bundesstiftung refinanziert. Der Träger trifft über die Zuwendung keine hoheitliche Entscheidung und fertigt keinen Bescheid. Der Antragstellerin bietet sich kein Rechtsmittel. "
Probiere einfach, den Antrag zu stellen. Wenn Du nicht verheiratet bist, und keine "eheähnliche" Gemeinschaft führst, müsstest Du auch alleinerziehende zählen. Dann hast Du (zusammen mit der Arbeitslosigk,) die Besten Chancen auf das Geld (Du musst dann das Einkommen von deinem Freund nicht angeben)!
Geh also so schnell wie möglich zu einem der Ämter, welche die Anträge ausführen. Awo kann ich empfehlen!
Liebe Grüsse und alles Gute!
Melde Dich doch mal, wenn Du Geld bekommen hast! Würde mich freuen!
LG.

Re: Hilfe: Erstausstungsgeld von der Caritas!! ????

hallo,
meineswissens zählt ein zusammen wohnen mit dem freund auch schon als eheähnliches verhältnis. dann wird sein einkommen mitgezählt. Die schulden wollen die auch wissen, werden aber nicht mitberechnet. alle wollen ja ur das einkommen wissen, dass wir auch ausgaben zu leben haben interessiert da keine wutz. aber viel glück, dass der antrag durchgeht.
lg, kerstin

Re: Hilfe: Erstausstungsgeld von der Caritas!! ????

Hallo!
Wenn dein freund mit dir gemeinsam wohnt wird sein geld angerechnet.Wir haben es trotzdem versucht auch wenn wir ehe schon glaubten das nix wird-wenn es "caritas" ist ,sind es wohl bis zu 800 euro die man bekommen kann erstausstattungsgeld ,man muß Miete angeben und ich weiß garnicht ob noch etwas ,wir lagen knapp drüber :-((( ich arbeite als friseurin udn mein mann ist kfz-servictechniker/mechaniker man kann es normal nur bis ca.20 ssw beantragen nur im ausnahmefall drüber aber du ahst ja ein termin da werden sie dich wohl gefragt haben welche woche du bist.Wir hatten ca 16ssw angerufen und den termin lag dann etwas über 20ssw aber das war egal.Normal sagen die am telefon was mitbringen mußt,miete,ich glaube versicherung ,wegen der grenze des einkommen sagen die nie am telefon ,war bei usn auch so.Laß dich überraschen,wir hatten leider kein glück aber uns wurde dann lieber weiße doch gesagt wenn wir ein 2.kind bekommen (*denkt man da schon dran wenn man gerade mit dem 1schwanger ist?*naja ) sollen es wieder versuchen.naja viel glück euch.und schöne schwangerschaft noch.LG wurmel mit fabian 11m14t

Re: Hilfe: Erstausstungsgeld von der Caritas!! ????

Hallo!
Als Info: ich habe den Antrag ca. erst in der 34.SSW oder sogar noch später bei der AWO gestellt und habe das Geld bekommen!
LG!

Re: Hilfe: Erstausstungsgeld von der Caritas!! ????

Hallo!
Das ist doch schön :-)
Wir hatten info und prospekt/infozettel im mutterpaß nur von der caritas und dort ist es bei uns so gewesen wie schon geschrieben.Und wie gesagt nur ausnahmefälle worden später bearbeitet.Ich weiß nicht ob zwischen awo udn caritas ein unterschied ist oder von gemeinde/stadt unterschiede gibt,keine ahnung ,bei uns gings nur so.Aber schön wenn alles bei euch reibungslos geklappt hat und du geld bekommen hast:-)Liebe grüße und alles gute wurmel mit fabian

Re: Hilfe: Erstausstungsgeld von der Caritas!! ????

sorry nochwas,bei usn wars nicht caritas sondern diakonie,habe nochmal nachgeschaut ein fehler von mir aber unterschiede muß es wohl geben weil du ja schriebst 1000 euro gabs bei euch,bei usn hätten die "nur"800 euro max.gezahlt:-)Liebe grüße wurmel
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