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Gehalt im Beschäftigungsverbot

Hallo,
kennt sich jemand von Euch mit Beschäftigungsverbot und dem Gehalt aus?
Ist es so, dass der Arbeitgeber das volle Gehalt bis zum Mutterschutz weiterzahlen muss oder gilt die Regelung, dass nach sechs Wochen die Krankenkasse weiterzahlt?
Danke für die Antworten
LG
Jölchen 32+1
Bisherige Antworten

Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot

Hallo!
Wenn der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausstellt, muß der Arbeitgeber das volle Gehalt weiterzahlen. So war es auch bei mir. Die Krankenkasse zahlt erst während der gesetzliche Mutterschutzfrist (6 Wo vor + 8Wo nach der Geburt. Anders wäre es, wenn Dich Dein Arzt krank schreibt, dann zahlt nach 6 Wochen die Krankenkasse. Aber da in diesem Fall eine Schwangere ja finanzielle Nachteile erleiden würde, gibt es die Möglichkeit des Beschäftigungsverbotes. Hierzu kannst Du auch viel Info im Internet finden!
LG Eileen74

Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot

Hallo!
ich hab auch Beschäftigungsverbot, dies wurde allerdings vom Arbeitgeber ausgesprochen. Der AG muß bis zum Mutterschutz das volle Gehalt weiterzahlen, meiner bekommt es aber von der KK zurück, da wir ein Kleinstbetrieb sind und er wegen der Neueinstellung für mich ja auch nicht in finanzielle Nöte geraten soll.
Janine 32+1 schon seit November 2003 zu Hause und die Zeit wird langsam lang, offizeller Mutterschutz beginnt ja erst am 19. März
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