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Frage bez. Erziehungsgeld/ Weihnachtsgeld angeben?

hallo an alle!
da ich im öffentlichen dienst nach bat beschäftigt bin, habe ich im erziehungsurlaub mein weihnachtsgeld bekommen.
muss ich das im antrag für erziehungsgeld angeben???
im antrag steht, dass die einkünfte aus ncihtselbständiger arbeit (auch gratifikationen und weihnachtsgeld) angegeben werden sollen- gleichzeitig steht im hinweis darunter aber, dass bei der antragstellenden person(also mir) nur die einkünftfe berücksichtigt werden, die durch erwerbstätigkeit erworben werden- bin doch aber im e-urlaub!?!
hoffe es kann mir jemand helfen und ich hab nicht allzu verworren gesschrieben...
lg, natascha
Bisherige Antworten

Re: Frage bez. Erziehungsgeld/ Weihnachtsgeld angeben?

Hallo Natascha,
ich kenne mich zwar nicht aus, aber ich vermute, dass du troz Erziehungsurlauf als erwerbstätig giltst. Immerhin hast du einen Arbeitsplatz, zahlst Steuern (oder nicht) und bekommst dein Geld. Ich würde es auf jeden Fall angeben und ausdrücklich als Weihnachtsgeld angeben. Wenn sie es nicht mitberechnen, sehen sie ja, wie viel du ohne Weihnachtsgeld bekommen hast.
Liebe Grüße Melli
P.S. Musst du jetzt schon einen neuen Antrag stellen?
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