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Fälligkeit des AG Zuschusses zum MuSchaftsgeld

Hallo,
wegen der Frage der Fälligkeit des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsentgelt:
§ 614 BGB Fälligkeit der Arbeitsvergütung nach dem Zeitabschnitt für den das Entgelt bestimmt ist. Also bei Monatslohn, am Monatsende.
Kann aber im Vertrag anders geregelt sein, dann kommt es auf die vertragliche Regelung an.
Da weder Entgeltfortzahlungsgesetz noch Mutterschutzgesetz andere Fälligkeitszeiten für die Lohnersatzleistung angeben, bleibt es bei der Fälligkeit aus Vertrag oder aus § 614 BGB. Sollte der Arbeitgeber nicht rechtzeitig zahlen, hat man Anspruch auf Zinsen, wegen Verzuges. Sollten Schäden durch den Verzug entstehen, sind auch diese vom Arbeitgeber zu tragen.
LG von Ingeborg
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