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Erziehungsgeld - auch eine Frage dazu

Hallo!
mein Partner ist selbständig. Was genau müssen wir angeben bzw. wie können wir herausfinden, ob wir Erziehungsgeld bekommen können oder nicht?
LG cj
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeld - auch eine Frage dazu

Hallo,
je nachdem welche Art der Selbständigkeit es ist, muss er die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. selbständiger Tätigkeit angeben. Fürs 1. Jahr sind die Einkünfte aus 2003 maßgeblich (also die lt. Steuerbescheid bzw. wenn Steuerbescheid noch nicht fertig die Einkünfte, die er ans Finanzamt meldet), fürs 2. Jahr muss er dann für 2004 erstmal eine Umsatzprognose abgeben und dann würde nach dem 1. Jahr geprüft werden, ob ihr weiter Anspruch habt.
Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich, ansonsten frag nochmal nach, wir sind auch beide selbständig.
Link zum Ausrechnen schick ich dir übers Profil.
LG Jula
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