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Einschleich: Krankenversicherung nach SS

Hallo liebe schon Mamis!
Vielleicht kann mir hier eine von Euch Schon-Mamis helfen. Ich möchte noch nicht direkt bei den Versicherungen nachfragen, da ich bisher keinem von meiner SS erzählt habe und auch nicht will, daß irgendwo etwas durchsickert. Deshalb hoffe ich auf diesem Wege auf Infos.
Ich bin gesetzlich krankenversichert und mein Mann ist privat versichert. Was passiert nach dem Mutterschutz. Muß ich mich dann, da ich erst einmal zu Hause bleiben will, freiwillig versichern? Welches Gehalt wird da zugrunde gelegt? Mein altes Gehalt, obwohl ich gar kein Einkommen habe oder kann es sein, daß da von seiten meiner gesetzlichen Versicherung die Hälfte des Einkommens meines Mannes zugrunde gelegt wird? Oder muß ich mich dann auch privat über meinen Mann versichern? Ich wüßte ganz gerne wieviel Geld wir übrig haben, wenn ich mal nicht mehr arbeite.
Danke und liebe Grüße
Happy
Bisherige Antworten

Re: Einschleich: Krankenversicherung nach SS

Hallo!
Also drei Jahre bist du noch bei deiner gesetzlichen Krankenkasse versichert. Danach müßtest du dich dann bei deinem Mann versichern, wenn du nicht mehr arbeiten gehst. Kind kann bei dir mitversichert werden, da gibts aber eine Einkommensgrenze (muß dann der Einkommensjahresbescheid von deinem Mann bei deiner Versicherung eingereicht werden) Wenn ihr dann über der Einkommensgrenze liegt, muß euer Kind privat versichert werden. Wenn du noch Fragen hast, kannst du mich ja übers Profil anschreiben. Wir hatten genau die gleiche Situation.
L.G. Kirsten und Nico 12w 5t

Re: Einschleich: Krankenversicherung nach SS

Hallo Kirsten!
Danke für Deine Antwort! Da bin ich ja beruhigt. Ich denke unser Baby werden wir auf jeden Fall über meinen Mann versichern, da mir für den Zwerg die private Versicherung schon lieber ist! Noch einmal danke und viele Grüße
Happy

Re: Einschleich: Krankenversicherung nach SS

Hallo Happy!
Bei uns ist es genauso, mein Mann ist privat versichert, ich gesetzlich. Während du in der Elternzeit bist, läuft deine Krankenversicherung automatisch weiter, du musst da nichts dafür bezahlen. Nach deiner Elternzeit musst du dich dann bei deinem Mann mitversichern lassen oder dich in deiner Kasse freiwillig versichern. Oder du arbeitest wieder. Dein Kind muss auf alle Fälle bei deinem Mann mitversichert werden.
LG Anja

Re: Einschleich: Krankenversicherung nach SS

Hallo Anja,
danke Dir für Deine Rückmeldung! Ich denke ich werde nach den 3 Jahren sicher wieder arbeiten, wenn nicht schon früher. Aber es ist gut zu wissen, daß keine Kosten in der Elternzeit auf mich zukommen. Danke und viele Grüße
Happy

Re: Einschleich: Krankenversicherung nach SS

Hallo Happy!
Wie das mit dir ist, weiß ich nicht, aber ich weiß ganz genau, dass das Kind bei dem Elternteil mitversichert werden muss, der das größte Einkommen hat. Also vermutlich beim Vater.
Gruß Melli

Eine Besonderheit!!!!

Vorsicht, Du bist NUR dann weiter gesetzlich beitragsfrei während der Elternzeit versichert, wenn Du vorher nicht FREIWILLIG GESETZLICH versichert warst, heißt, wenn Du unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient hast.
Wenn Du drüber liegst, wirst Du (wie ich) während der Elternzeit dadurch "bestraft", dass Du Dich selbst versichern musst, obwohl Du kein Einkommen hast. Dabei wird dann das Einkommen Deines Mannes zugrunde gelegt. Völlig bescheuerte Regelung und total ungerecht, wie ich finde. Ich könnte mich in den Hintern beißen, dass ich vorher meine Stelle nicht reduziert habe, dann wäre ich nämlich beitragsfrei versichert die 3 Jahre.
Grüße an den Gesetzgeber, sehr familienfreundlich!!!!

Re: Eine Besonderheit!!!!

Hallo Pia,
ja das ist eine ziemliche Schweinerei, aber ich liege unter der Beitragsbemessungsgrenze. Vor 2 Jahren lag ich mal darüber, aber die Beitragsbemessungsgrenze wurde ja hochgesetzt und dann war ich wieder gesetzlich versichert. Jetzt sowieso, da ich nach kurzer Arbeitslosigkeit den Job gewechselt hatte und das Gehalt sowieso gesunken ist :-(. Danke Dir für den Hinweis! Eine Schweinerei ist es allerdings trotzdem!
Liebe Grüße
Happy

Re: Eine Besonderheit!!!!

Hallo Happy,
ich muß dich mal was wegen der Krankenkasse in diesem falle aok fragen. Es geht dabei um eine Freundin die lebt mit dem Vater des Kindes zusammen und hat vorher geld vom arbeitsamt bekommen. Nun hat sie ja bis zum ende der ss und die 8wochen danach übergangsgeld von der aok bekommen. Sie wurde nämlich ausgesteuert nachdem sie 18Monate nach einem Unfall sehr schwer krank war. Ihre Krankheit ging in die SS über!! Ihr Sohn ist ja bei ihr mitversichert. Muß sie sich jetzt selbst versichern oder ist sie Beitragsfrei. (Nach den 8Wochen) Da ich und mein Mann Privatversichert sind weiß ich nicht wie das in ihrem falle ist.
Danke im voraus
LG
~emme~

Re: Eine Besonderheit!!!!

Hallo Emme,
also wenn ich Dich richtig verstehe ist Deine Freundin von der Arbeitslosigkeit in die SS, also in den Mutterschutz gegangen. Soweit ich weiß gilt dann die kostenfreie Versicherung nicht. Siew muß sich selbst versichern. Da sie ohne Einkommen ist und auch nicht verheiratet müsste das der Minimumbeitrag bei der AOK sein. Das Gehalt des Partners kann nicht angerechnet werden. Bei mir wäre nämlich das halbe Gehalt meines Ehemannes als mein Gehalt veranschlagt worden, aber da sie nicht verheiratet ist, müsste sie davon verschont bleiben. Um sicher zu sein sollte sie einfach mal bei der AOK nachfragen. Meine BKK hat mir das damals so erklärt.
Liebe Grüße
Happy
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