Ein paar rein rechtliche Fragen
die Firma, in der mein Mann arbeitet (Software) macht wohl pleite. Oder zieht zusammen mit der Firma in München, für die sie arbeitet. Wir sind in Rheinland-Pfalz und ein Umzug kommt nicht in Frage. Nun heißt es, dass der Chef morgen mit den Leuten redet und da soll er doch einiges wissen. Daher frag ich mal euch:
Kann er "Vaterschaftsurlaub" nehmen, wenn ich nicht berufstätig bin? Muß er das länger vorher ankündigen?
Wenn die Firma pleite macht, ist das irrelevant, und wenn er in München übernommen werden kann, auch, denn dann sucht er sich lieber hier was. Aber es gibt 3 Monate Kündigunsfrist und im Vertrag steht, dass er arbeiten muß, wo die Firma ihn braucht, aber 3 Monate alleine hier mit 2 Babies... Das geht nicht. Jemand anders kann das vielleicht, aber schon allein psychologisch schaff ich das nicht. Ich dachte, wenn der Chef sagt, er muß 3 Monate in München arbeiten, bevor die Kündigung wirksam wird, sagt er einfach, er nimmt ab sofort Vaterschaftsurlaub. Aber ich glaub nicht, dass das geht, oder?
Falls er doch weg muß, würde ich eventuell nach Istanbul gehen, zur Verwandtschaft. Wie war das mit Kind bis 8 kilo darf Bettchen mitnehmen? Normales Bettchen oder Reisebettchen? Und wie viel Gepäck darf das Kind dabei haben? Oder muß ich seine Kleider in meinem Freigepäck unterbringen??
Danke und uns allen eine ruhigere Nacht als wir sie letzte NAcht hatten.
GGGLG KAtja
Re: Ein paar rein rechtliche Fragen
leider kann dein Mann nicht mehr kurzfristig Vaterschaftsurlaub nehmen, das muss er vorher ankündigen. Ob dein Mann die 3 MOnate in München arbeiten muss, kommt auf den Wortlaut im Arbeitsvertrag an. Wenn es bei Abschluss des Arbeitsvertrages abzusehen war, dass er beruflich auch mal woanderst arbeiten muss, dann muss er hin. Vaterschaftsurlaub darf er nicht nehmen, wenn du nicht arbeitest.
Ich stelle deine Frage aber gerne mal in einer News-Group und schreibe dir dann die Antwort, wenn du möchtest.
Was und wieviel du nach Istambul mitnehmen müsstest kann ich dir leider nicht sagen, da wir mit unsrer Melina noch nicht verreist sind. Aber schon zur Oma oder so nehm ich grundsätzlich zu viel mit :-)
lg, Kerstin
P.S. du kannst mir (bzw. meinem Mann) über mein Profil gerne eine Email schreiben, der hört sich gerne für dich um! Ich drücke dir die Daumen!!!
Re: Ein paar rein rechtliche Fragen
besorg dir doch mal übers Internet kostenlos die Broschüre zur Elternzeit vom Bundesministerium für Familie. Da steht alles drin. Kann man, glaube ich, auch runterladen. Alles was ich sicher weiß ist, dass dein Mann die Elternzeit acht Wochen vorher beim Arbeitgeber anmelden muss. Ich denke, dass geht auch, wenn du nicht berufstätig bist (allerdings weiß ich nicht, ob ihr dann auf finanzielle Unterstützung vom Staat hoffen dürftet...???).
Viel Erfolg, Burisa
Re: Ein paar rein rechtliche Fragen
Arbeitsrecht ist inzwischen ein so heikle und komplizierte Sache geworden, daß ich auch aus meiner beruflichen Erfahrung dringend dazu raten muß, dir den Rat eines Rechtsanwalts zu holen. Ganz besonders, wenn es um Insolvenzen geht. Ob dein Mann in München arbeiten gehen muß hängt davon ab, mit wem er einen Arbeitsvertrag hat und in welcher Form die Firma in München da involviert ist. Elternzeit kann er acht Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragen, das hat nichts mit deiner Berufstätigkeit zu tun. Aber ich denke mal, ihr braucht ein bißchen Geld zum Leben.
Also, ich denke ihr solltet mal professionellen Rat einholen. Bei Inolvenzen doppelt wichtig.
Gruß Ute
Re: Ein paar rein rechtliche Fragen
Gruß Tinchen + Maxi
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