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Arbeitsverbot in der Schwangerschaft " lang"

Hallo Ihr,
ich muss da doch mal was fragen. Bei mir im Büro fangen Sie nähmlich völlig an zu spinnen. Urlaubssperre über Weihnachten + Überstunden u.v.m. Ich würde am 10.02.2004 in Mutterschutz gehen und bekomme noch 12,5 Tage Urlaub für das kommende Jahr. Für diese Jahr habe ich noch 8 Tage Urlaub. Ich wollte also zwiesen den Jahren Urlaub nehmen das steht auch schon ewig so in unserem Urlausplan. Wenn ich dann die 12 Tag vor den Mutterschutz hänge ist der 23.01.2004 meine letzter Tag. Wann soll ich dann bitte noch die 8 tag von diesem Jahr nehmen??? Dann kommt noch der ganz Streß dazu, ich wollte weiles mir echt nicht gut geht heute mal früher gehn, war auch mit meiner Arbeit fertig da muss man sich 1000fach rechtfertigen.Warum ich euch das alles erzähle? Nur damit Ihr versteht was bei uns ab geht. Nun aber zu meiner Frage wie ist das mit dem Arbeitsverbot wer spricht das aus, erfähr der Arbeitgeber den Grund? Wer zahlt? Sollt wohl auch noch erwähnen das ich schon 2 Wochen im KH wegen Blutungen ich soll also langsam machen. Wie denn bitte in dem Laden.
Sorry das ich Euch die Ohren voll jammere aber irgendwie musste ich es mal los werden.
Steffi 13+2
Bisherige Antworten

Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft " lang"

Hallo Steffi,
ich hatte bei meiner letzten SS aufgrund der Vorgeschichte ( s. Profil ) auch ab der 9. SSW Arbeitsverbot.
Der FA hat die Meldung geschrieben, worauf stand "absolute Gefahr für Mutter und Kind" - also ein direkter Grund wird da vermutlich auch nie angegeben.
Du bekommst 6 Wochen lang, während Du krank geschrieben bist, Dein Gehalt vom AG weiter, danach zahlt die Krankenkasse ein sogenanntes Krankengeld, das sind ca. 70 % des Gehalts.
Aber Du musst die Krankmeldung ständig erneuern lassen, ich glaube es waren so ca. 3 Wochen, die immer gelten.
Falls Du das Gefühl hst, Dir und dem Baby schadet dieser ganze Stress, sei nicht so doof und zieh das durch - Keiner gibt Dir was, wenn ´was passieren sollte.
Ich kann da nur aus Erfahrung sprechen - ein gewisses Maß an Streß ist gesund, aber nicht zuviel !
Alles Liebe,
Christina & Sophie ( 3 Jahre ) &
Krümelchen 17+1

Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft " lang"

Wenn sie ein richtiges Berufsverbot bekommt, dann muss der AG das komplette Gehalt zahlen, bis zum Mutterschutz, also bis zum Februar.
Wenn sie nur krankgeschrieben wird, gilt die übliche Regel wie bei allen Krankheiten auch.
LG Conny&Krauselinchen 25+4

Re: @conny

Erst mal danke für deine Info.
Schön mal wieder was von Dir zu lesen, ist schon ne weile her das ich was die gehört habe. Du bist ja auch in einem anderen Forum. Wie gehts dir denn so???
Steffi

Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft " lang"

Danke an alle die mir geantworte haben. Ihr habt mir sehr geholfen, werde am Mo. mal mit der FÄ reden. Mal sehen was die so dazu sagt.
Steffi

Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft " lang"

Hallo! Ich weiß nicht ob es da Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland gibt, aber bei uns kann Dich z. B. Dein Frauenarzt vorzeitig in Karenz schicken, eben wegen Blutungen, oder vorzeitigen Wehen, psychischem Streß usw. Bei uns wird es dann vom Kontrollarzt überprüft und genehmigt oder abgelehnt. Gibt es bei Euch so eine Art Arbeiterkammer?? Dort kannst Du Dich genau informieren, was Du als Schwangere für Rechte hast und was man Dir zumuten kann und was nicht. Ich würde mich mal dringend dort hinwenden, weiß nicht, ob Überstunden erlaubt sind??! GGLG, Bettina 14+3

Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft " lang"

Das individuelle Beschäftigungsverbot bekommst Du nur bei wirklichen Problemen/Risiken für Dich und Dein Kind. Der Arzt muss dazu ein Schreiben verfassen, das sowohl an Deinen Arbeitgeber als auch an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt geht. Dort wird dann geprüft, ob ein solches Berufsverbot in Deinem Fall gerechtfertigt ist. Die sagen dann oft, entweder Du bist krank (dann musst Du Dich krankschreiben lassen wg. Schwangerschaftsbedingter Beschwerden und den Krankenschein alle 2 Wochen neu bei AG einreichen) oder Du bist gesund, dann kannst Du arbeiten gehen. Im letzteren Fall wird geprüft, ob an Deinem Arbeitsplatz der Mutterschutz eingehalten wird (Höchstarbeitszeit, Arbeitsbedingungen siehe Mutterschutzgesetz)Sprich am besten mit Deinem FA darüber, welche Möglichkeit es für Dich gibt.
Gruß Dana

Re: Arbeitsverbot in der Schwangerschaft " lang"

Hallo!
Ich habe in meiner 1. SS auch viel zu viel gearbeitet, am Anfang noch teilweise bis nachts um 2... (Medienbranche). In meiner Firma hat sich niemand für die gesetzlichen Vorschriften (8,5 Std. am Tag) interessiert und ich wollte nicht schlapp machen (so nach dem Mott: ach ja , die Schwangere). So habe ich volle Power bis zum allerletzten Tag gearbeitet, meine Nachfolgerin eingearbeitet usw. Dann wurde noch renoviert und ich sass tagelang in Farbdämpfen... mein FA meinte dazu nur, ich solle mich halt zwischendurch mal hinlegen (??) oder rausgehen (Mittagspause gab es auch nicht).
Im Nachhinein finde ich es unverantwortlich, dass ich das alles mitgemacht habe! Jetzt bin ich wieder schwanger, arbeite zwar nur Teilzeit aber ich werde mir gleich auf die ET-Bescheinigung draufschreiben lassen, wie lange ich max. arbeiten darf. Wenn das vom Arzt kommt, hat es einfach eine andere Priorität, als wenn man selbst dasteht und von gesetztlichen Vorschriften redet. Versuch doch auch nochmal mit Deinem Chef zu sprechen, ob Du nicht vielleicht einfach etwas weniger arbeitest, nur halbe Tag oder so. Im Hinblick auf die zeit nach dem Erziehungsurlaub und/oder Zeugnis ist das sicher besser als wenn Du Dich kommentarlos krankschreiben lässt. Und Du hast ja doch noch ein paar Monate vor Dir...
Laß Dich nur nicht unterkriegen!!!!!!
Viele liebe Grüße, Caro mit Nika und *** und Baby x
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