Antrag auf Mutterschutz.....Formulierung?!
lg
silke
Re: Antrag auf Mutterschutz.....Formulierung?!
Du meinst bestimmt Erziehungsurlaub. Ich hoffe es kommen noch Antworten, denn genauso will ich es auch machen. Ich kann doch nicht 1 Jahr beantragen und weiß dann nicht wer sich um das Kind kümmert.
Janine
Re: Antrag auf Mutterschutz.....Formulierung?!
ich habe von meinem Arbeitgeber ein Formular zugesandt bekommen. Vielleicht gibt es sowas ja bei Euch auch? Würde ich mal nachfragen.
Ich schreibe Dir aber mal den Text aus dem Formular auf:
"Erklärung zur Inanspruchnahme der Elternzeit
Ich beabsichtige, die Elternzeit (die Inanspruchnahme der Elternzeit oder ein Wechsel zwischen den Berechtigten ist max. dreimal zulässig) wie folgt in Anspruch zu nehmen (max. bis vollendeten 36. Lebensmonat des Kindes):
von: _________ bis: ____________
Datum + Unterschrift"
Habt Ihr auch noch tarifliche Elternzeit? Wir in der Versicherungsbranche haben nämlich noch ein halbes Jahr tarifliche Elternzeit. Falls ja, schreib mir kurz, dann schreibe ich Dir die Erklärung hierzu auch noch auf. Wobei ich dieses halbe Jahr noch nicht beantragt habe, da ich mir da noch nicht sicher bin und es auch erst bei uns später beantragt werden kann/muss.
Ich möchte auch während der Elternzeit Teilzeit arbeiten gehen, dass habe ich mit der Personalabteilung mündlich abgesprochen und das ist bei uns auch komplikationslos möglich. Vielleicht würde ich an Deiner Stelle noch einen Satz in die Erklärung reinnehmen, dass Du jetzt schon Anspruch auf Dein Beschäftigungsrecht von 19 - 30 Wochenstunden während der Elternzeit stellst (nach Absprache).
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Vielleicht gibt es ja auch noch jemanden, der sich "richtig" in der Materie auskennt und das nicht nur aus den Formularen "rausklaubt".
Lg,
Claudia
Hier das Wichtigste!!
Mutterschutz steht Dir 6 vor der Geburt zu und 8 Wochen hinterher! Sollte dein Baby füher kommen bleibt der Termin den dein Arbeitgeber ausgerechnet hat erhalten, sollte dein Baby später kommen werden die Tag hinten drangehängt damit du 8 Wochen nach der Geburt zuhause bist. Dannach---
beginnt die Elternzeit, außer du bist Beamtin dann heißt das immernoch Erziehungsurlaub! Bei der Elternzeit mußt Du dich für 2 Jahre festlegen. Das hat der Gesetzgeber so festgeschrieben. Also wenn du wieder arbeiten möchtes und das vor den zwei Jahren, muß du dich festlegen! Das ist zwar blöd, aber soll dem Arbeitgerber die Möglichkeitgeben jemanden befristet einzustellen. Du kannst aber einen Antrag stellen z.B. 12 Monate zuhause zubleiben und dann wieder zukommen. Solltes du dann ein krankes Kind oder keine Bereuung gefunden haben, kann der Arbeitgeber dich nicht zwingen wiederzukommen. (eine kleine Lücke im Gesetzt) Solltes Du aber gegenüber des Arbeitgebers nicht erwähnen!!!!!!(Wichtig: sonst werden die Misstrauisch)
Falls Du noch Fragen hast, ich berate bei uns Frauen in der Firma die in unserer Situation sind.)
Also ruhig herdamit!
Liebe Grüße Jenni mit Katharina inside 28+6
P.S. Ich werde auch sehr schnell wieder meinen Dienst aufnehmen! (höchst wahrscheinlich bekommt unser Katharina ein ganz liebe Tagesmutter, die haben wir am Freitag kennengelernt)
Re: Hier das Wichtigste!!
hast Du denn vielleicht auch einen vorgefertigten Text mit der Bitte auf Inanspruchnahme der 19-30 Std. in der Woche während der Erziehungszeit?
Das heisst...wenn ich ET am 10.4. habe dann müsste ich die Elternzeit, wenn ich sie für 3 Jahre beantrage ab dem 5.6.04 stellen oder?
danke dir !!!
liebe grüsse
silke
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