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Änderung der Elternzeit (Teilzeitarbeit) ???

Hallöchen,
ich muss Euch mal was ganz Doofes fragen:
Als ich kurz nach Amys Geburts meinem Arbeitgeber mitgeteilt habe, dass ich Elternzeit nehmen werde, habe ich gemailt, dass ich ein Jahr zu Huase bleiben möchte und das Jahr danach max. 30 Stunden im Monat arbeiten will.
Damals habe ich noch nicht ahnen können, wie sehr mir das Muttersein gefällt und dass mir die Decke eben nicht auf den Kopf fällt.
Tja und nun möchte ich noch ein weiteres halbes Jahr zu Hause bleiben. Geht das? Ich meine, weil ich doch schon angekündigt habe, dass ich ab Mai 2005 wieder arbeiten gehe. Ich habe da so ein Büchlein vom Bundesministerium, aber da geht nichts draus hervor.
Weiss jemand von euch, wie da die Rechtslage ist?
Danke im voraus und viele Grüsse von der Hobby-Mama
Anne :-)
Bisherige Antworten

30 Std. in der Woche natürlich. Ich Doofie, ich !

Re: Änderung der Elternzeit (Teilzeitarbeit) ???

Hallo Anne,
rede doch einfach mit deinem Arbeitgeber. In der Regel ist diese Variante ja nicht so problematisch. Ich würde einfach sagen, daß du keine Kinderbetreuung hast und deshalb ein halbes Jahr verlängern willst. Das ist glaube ich einfacher wie wenn du ankündigst, arbeiten zu wollen ohne das vorher beantragt zu haben. Es gibt übrigens beim Bundesministerium eine Hotline zu Fragen rund um die Elternzeit, die haben mir schon sehr geholfen dort. Die Nummer kannst du auf deren Hompage nachlesen.
LG Ute mit Johanan und Lousia

Re: Änderung der Elternzeit (Teilzeitarbeit) ???

Hi anne,
so viel ich weiss, kann man die möglichen 3 Jahre Elternzeit nur in höchstens 2 Blöcke einteilen. Du hast aber zum Ende der bereits angekündigten Zeit, die Möglichkeit, das zu Verlängern. Also, wenn du 1 jahr gesagt hast, kannst du auch noch ein 2. dran hängen. Und wenn Amy in die Schule oder den Kiga geht, könntest du z.B. noch das 3. Jahr nehmen. Aber mehr als 3 Jahre gibt es nicht pro Kind.
Ich würde an deiner Stelle mal mit deinem Arbeitgeber sprechen. Einige sind da ja auch sicherlich kulant. Dein Arbeitgeber muß dir aber auf jeden Fall deinen Arbeitsplatz für 3 Jahre aufheben! Nur ein neuer Chef wäre nicht an die Absprachen seines Vorgängers gebunden.
LG Beate
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