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....und der nächste Witz ist..........

....es heißt ja, man muß 2% (bzw. 1% bei chronisch Kranken) von seinem Bruttogehalt im ganzen Jahr zuzahlen.
SO !!! Ich bin noch im ERziehungsurlaub und beziehe Erziehungsgeld und Kindergeld, was beides KEIN Einkommen ist, also hab ich null komma nix Einkommen, dann wär ich ja befreit, nee Pustekuchen, das komplette Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen wird gerechnet, man bekommt lediglich einen Freibetrag für die Kinder.
Also Klartext !!! Ich werde mit meinem Freund zusammengerechnet, auf das gesamte Bruttoeinkommen (in unserem Fall nur das meines SChatzes, da ja meins eben kein Einkommen ist) muß ich diese 2% jährlich dazu zahlen und mein Schatz ebenfalls, also sind das schon 4% (ich hoffe Ihr versteht mich).
Wenn aber in der FAmilie noch Kinder wohnen, die ebenfalls verdienen, wird deren Einkommen abzüglich des Freibetrages auch mit eingerechnet, also wird man von der KK bestraft, wenn man KInder hat, oder ?
Da soll noch irgend jemand durchblicken !!!
LG, Yvonne 23+2
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