@all: Neues Erziehungsgeldgesetz
bis jetzt hatte ich eine sorgenfreie, unbeschwerte Schwangerschaft, die geprägt war von der übergroßen Vorfreude auf das kleine.
ABer nachdem ich jetzt per Zufall auf die Neuregelungen des ERziehungsgeldgesetzes gestoßen bin, ist mir gründlich schlecht und Weihnachten versaut.
Einzelheiten findet Ihr unter:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=3262.html
und
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/einlegblatt-berzgg-aenderungen,property=pdf.pdf
Damit dürfte wohl die Mehrheit von uns wohl ohne Erziehungsgeld auskommen müssen. Nicht nur das die monatlichen Beiträge auf 300 ? gesenkt wurden, nein auch die Einkommensgrenzen wurden herabgesetzt.
Für Paare liegt die neue Einkommensgrenze bei 30.000 ? pauschalisiertes Nettoeinkommen (berechnet wird folgendermaßen: Jahresbrutto - 24 % = pauschalisiertes Netto). Zugrunde gelegt wird das Einkommen aus dem Vorjahr der Geburt, was ich eine besondere Frechheit finde.
Ganz still und leise wurde diese Novellierung am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen und im Rahmen der Agenda 2010 unter dem Motto "Reformen zum Vorteil für Familien" vermarktet. In meinen Augen purer Zynismus!!!
Ich bin schon sehr gespannt auf die ERziehungsgeldberatung, zu der ich gleich im Januar gehen werde, vielleicht geben dir mir ja gute tipps, wie wir uns und unserem kind mit 1100 ?/ monatlich ein halbwegs vernünftiges Leben organisieren.
Frohes Fest Euch allen.
antje atzelina + schneufzi
Re: @all: Neues Erziehungsgeldgesetz
du schreibst, dass ihr 1000 ? monatlich zur Verfügung habt.
Dann solltet ihr doch noch das Erziehungsgeld bekommen.
Es wird ja so berechnet, dass wenn du zu hause bleiben würdest nur dein einkommen während des erziehungsgeldbezuges hinzugerechnet wird + dem einkommen deines mannes im jahr vor der geburt!
Also wir haben monatlich mehr zur Verfügung und bekommen trotzdem Erziehungsgeld! Ihr müsstet 2500 ? netto monatlich haben um über die grenze zu kommen!
bei mir ist es so, dass ich am 28.02.04 ausgezählt bin und bis ende april mutterschaftsgeld bekomme. Also wird vom 28.02.04 bis ende april das mutterschaftsgeld zum einkommen gerechnet und das jahreseinkommen meines mannes vom letzten jahr. Da das Mutterschaftsgeld in den 8 Wochen nach der Geburt höher ist als das Erziehungsgeld, bekomme ich in den ersten acht wochen kein erziehungsgeld (dafür aber mutterschaftsgeld). Danach bekäme ich dann für 4 Monate (nicht für 6 Monate, da ich ja zwei Monate Mutterschaftsgeld beziehe) Erziehungsgeld in Höhe von 300 ?.
Zum Jahreseinkommen deines Mannes zählt natürlich Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld dazu. Aber Ende diesen Jahres bekommen wir ja eh unsere Steuerkarte wieder und auf der steht ja das genaue Einkommen. Außerdem musst du noch Werbungskosten abziehen. Ob das jetzt 1044 ? sind, oder schon die neu beschlossenen Werbungskosten weiß ich wohl nicht. Die sollen irgendwie bei 940 ? oder so liegen!
Gruß
Sarah
Genau!
Liebe Grüße
Katrin, die trotzdem genau an der herabgesetzten Grenze herausgefallen ist :o(
mal einschleich...
so steht es in dem Beiblatt zum neuen Erzg Gesetz: "Auch weiterhin werden Erwerbseinkünfte der erziehungsgeld beziehenden Person nur während des ErzGeld Bezuges eingerechnet, Einkünfte aus einer vorherigen Erwerbstätigkeit bleiben unberücksichtigt"
Das heißt doch dass das Einkommen aus dem Vorjahr für den Beantragenden keine Rolle spielt- oder siehst Du das anders? Meiner Meinung nach werden auch immer nur Einkünfte aus dem Geburtsjahr des Kindes zu Grunde gelegt?!
Schöne Weihnachten,
gglg Wonne ET -11
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