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@ET2004 wg. Finanztip

Hallo,
ja kannst Du gerne. Das GEld nennt sich übrigens Erstlingszuschuß, wird aber auch beim 2. oder 3. oder wie auch immer Kind gezahlt, wenn man es vorher noch nie bekommen hat. DAs heißt, man darf GEld aus diesem Fond nur einmal bekommen. Aber besser als nix, gell.
Meine Freundin hat übrigens von 3 Jahren 1200 DM bekommen.
Man muß es auch nicht zurück zahlen.
Achja und wenn man mit dem Freund nicht zusammen lebt (also gleiche Adresse hat) ist das noch besser, da da das Einkommen von Freund nicht mit gerechnet wird.
Liebe Grüße, Yvonne
Bisherige Antworten

Re: @ET2004 wg. Finanztip

Hallo,
ich überlege gerade, ob mir das Geld auch zusteht, vielleicht kannst Du mir ja antworten, was du meinst.
Mein Erziehungsurlaub endet Anfang Januar und der ET ist der 27.04.04.Ich habe zwar eine feste Stelle, werde aber für die Zeit wohl ein Arbeitsverbot vom FA bekommen.Wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen.
Meinst Du ich sollte trotzdem mal nachfragen?
Danke
LG Jölchen

Re: @ET2004 wg. Finanztip

Hallo,
solange Du kein Einkommen hast und Dein SChatz nicht gerade die Millionen nach Hause schleppt, wäre es schon gut möglich. Ich würde einfach mal da anrufen. Wenn Du aber trotz Arbeitsverbotes GEld von deinem Arbeitgeber oder der KKH bekommst (ich weiß nicht, wie das in dem Fall ist) dann denke ich eher nicht.
Informieren kostet nichts !!!
Alles Liebe !
Yvonne
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