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Mutterschutzgeld bei Übertragung ???

Hallo Mädels,
wer von euch kennt sich aus?:
Ich bin nun seit 9 Tagen mit dem ET überfällig, am kommenden Samstag wird dann eingeleitet... dann wäre ich 14 Tage drüber. Wenn man jetzt früher als errechneter ET entbunden hätte, würde man ja trotzdem die 6 Wochen vorher und die 8 Wochen nachher von der KK und vom AG bezahlt bekommen. Wie ist das nun wenn man überzieht? Bekommt man dann die Zeit, in der man länger schwanger ist, auch extra Geld (also 6 Wochen vorher + 8 Wochen nachher + übertragene Zeit)????? oder ist die übertragene Zeit dann persönliches "Pech"?
Nun ja, wir sind nicht wirklich auf das Geld angewiesen, wollte aber dennoch mal nachfragen, vielleicht gibts ja extra Formluare o.ä. für diesen Fall...
Viele Grüße
"lisa75"
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutzgeld bei Übertragung ???

Hallo Lisa!
Der Mutterschutz verlängert sich um jeden Tag, den du überträgst. So wurde mir das zumindest bei Pro Familia gesagt.
LG Daniela, ET-28

Re: Mutterschutzgeld bei Übertragung ???

Hallo Lisa, ab dem Tag der Entbindung bekommst Du nochmal die 8 Wochen Geld. Das heißt, insgesamt bei Übertragung etwas mehr als 6+8 Wochen.
LG, Dani

Re: Mutterschutzgeld bei Übertragung ???

Hallo, dein Mutterschutz ist nach der Entbindung noch 8 Wochen; also hast du in der Zeit auch Anspruch. Unsere Große war damals 15 Tage drüber (Einleitung am 14.) Das hieß also ein halbes Monatsgehalt. Wenigstens etwas positives an der blöden Warterei...
LG Oosie 39.SSW

Re: Mutterschutzgeld bei Übertragung ???

ja, das stimmt, wenigstens etwas positives... weißt du, ob es da formulare gibt oder ob das automatisch weiterläuft? muss ich dem arbeitgeber auch ne kopie der geb-urkunde oder irgendwas schicken oder läuft das alles über die krankenkasse???(mit meinem arbeitgeber ist das nicht so einfach, da meine ss sehr unerwartet kam waren die da ganz schön sauer...)
vielen dank schon mal für die hilfe
"lisa75" heute bei ET+11

Re: Mutterschutzgeld bei Übertragung ???

Hallo, wie das mit der Krankenkasse aussieht, weiß ich nicht, da ich Beamtin bin und somit privat versichert.
Die Geburt musst du deinem Arbeitgeber natürlich melden. Insbesondere wenn du in Elternzeit gehst sitzt du sonst schlagartig auf dem Trockenen.
Wenn man das Baby beim Standesamt anmeldet kriegt man jedenfalls für diverse Zwecke fertige Bescheinigungen. Vielleicht war da auch eine für den Arbeitgeber dabei.
Lg und alles Gute für die Enbindung - hoffentlich doch noch spontan, damit dir die blöde Einleitung erspart bleibt. Oosie 38+6
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