Frage wg. Notdienst (10,00 ?)
Erstmal war ich natürlich ganz normal beim Hausarzt, damit ich von dort alle ÜW bekomme - = 10?!
Mein FA hatte Urlaub und so ging ich zu seiner Vertretung - da habe ich dann 10? bezahlt.
War eines abends im KH (und habe dafür 10? bezahlt)
War dann auf der Betriebsfeier (anderes Bundesland) - ging zur notfallmäßigen Untersuchung dort ins KH = 10?
Musste aufgrund dessen am nä. Tag zur U. zum Notdienst bei uns (Notfallpraxis am We.) - und dort sagte man mir, das ich das nicht bezahlen müsse, weil ich ja schon die 10? oft genug bezahlt hätte. Ich solle mich mal an meine Kasse wenden, damit ich davon wieder etwas erstattet bekäme.
Mein Anruf dort eben brachte mir nur ein: Wenn sie so oft zum Notdienst gehen, ist das ja ihr Problem und sie müssen das dann auch jedesmal bezahlen.
Ja, sorry! Kann ich doch nix dafür, das mein FA Urlaub macht und ich SS bin. Und das ich ja nun mal leider auch Risiko-SS bin. Ich kann mir auch was besseres vorstellen, als ständig bei irgendeinem Doc / KH zu hängen!
Ich meine, ich hätte sogar noch irgendwo 10? bezahlt - das wären dann 40? für's Quartal.
Wer hat denn nun Recht? Meine KK? Oder die junge Frau in der Notfallpraxis?
Kennt sich jmd. aus?
LG Anja *mit max. 4 Wochen bis ET*
Re: Frage wg. Notdienst (10,00 ?)
na, da sammeln sich die "Zehner" aber reichlich...
Unsere Hebamme hat neulich erwähnt, dass alle Besuche in den Notfallpraxen extra bezahlt werden müssen und nicht über Überweisungen abgegolten werden können. Im KH fällt das weg, wenn du da bleibst zwecks Entbindung. Mehr kann ich dir dazu auch leider nicht sagen. LG Birte 33+5
Re: Frage wg. Notdienst (10,00 ?)
soweit ich weiss muss man, wenn man den Notdienst aufsucht, also z.B. Arzt am Wochenende oder Notdienst im Krankenhaus immer bezahlen und wenn man zur regulären Praxissprechstunde eines Vertretungsarztes geht nur 1x.Mein Frauenarzt war letzte Woche im Urlaub und ich musste wegen Durchfall und Bauchweh zu seinem Vertretungsarzt.Habe bei dem Vertretungsarzt 10? bezahlt und die Quittung gestern meinem Arzt vorgelegt und musste dann nicht noch mal bezahlen.Das ist aber wohl eine der wenigen Ausnahmen,dass man nicht doppelt bezahlen muss,wenn der eigene Arzt nicht da ist und man seinen Vertetungsarzt aufsuchen musste.
Gruß
Sandra
Re: Frage wg. Notdienst (10,00 ?)
das ist wirklich ärgerlich.
Wie ich das kenne :O(
Als ich am anfang meiner ss wegen Blutungen ins KH bin sagte mir der dort zuständige FA das ich-wenn ich nun nochmal kommen würde(sei es auch genau wegen dem gleichen)nochmals 10? zahlen müsse.Es sei den ich bleibe im KH...dann würde ich die 10? wieder bekommen.
Da ich aber wieder nach Hause gehen konnte haben die die 10? behalten.
Scheint also so,das man wirklich jedes mal 10? latzen muss um Behandelt zu werden.Blöd!!!
Es sei den...
ich war vor kurzem im KH(weil mein Hausarzt zu hatte und ich in einen Nagel getretten bin)und habe erst 10? gezahlt und weil ich aber noch eine Tetanus impfung gebraucht habe(was ich aber erst mit meinem FA abklären musste)haben die gemeint,das ich nochmal ne Überweisung(HA) bringen soll und dann nix mehr zahlen müsse.
Frag doch einfach nochmal im KH in dem Du warst nach.
Vieleicht handhaben die das auch so.
Ansonsten bist Du 40? "ärmer"und die KK 40? "reicher"
Echt blöd die Situation.
Alles liebe
Nancy 33+5.ssw
Re: Frage wg. Notdienst (10,00 ?)
beim normalen FA (die Vertretung deines FA) hättest du eigentlich nichts zahlen müssen, da du ja schon beim Hausarzt gelöhnt hast und eine Überweisung zu deinem FA hattest (so hab ichs rausgelesen). Ihm hätte die Quittung deines Hausarztes genügen müssen, um dich zu behandeln und dann werden ihm auch die 10 Euro nicht von der KK abgezogen.
Leider erstattet die KK zuviel bezahlte Praxisgebühr nicht. Aber mir wurde mal gesagt, dass ich auch für Notfälle nur 1x pro Quartal zahlen muss. Ich muss dann eben nur im neuen Notfall die Quittung des ersten Notfall-Arztes vorzeigen.
Als ich 2004 wegen einer drohenden FG im Urlaub am WE ins KH musste, hab ich dort bezahlt, bin 3 Tage später vor Ort zu einem FA gegangen und dort wurde mir nur nochmal die Quittung vom KH abgestempelt und kein Geld mehr verlangt.
LG Susanne
Re: Frage wg. Notdienst (10,00 ?)
Das ist richtig. 2004 gab es diese Regelung noch, dass wenn man beim Notarzt/KH die 10 ? bezahlt hatte, nur die Quittung vorzeigen brauchte. Kurze Zeit später wurde diese Regelung aber wieder abgeschafft. Jetzt ist es so, dass man bei Aufsuchen des Hausarztes oder Facharztes noch mal die reguläre Praxisgbeühr entrichten muss.
LG Daniela, 35+1
Re: Frage wg. Notdienst (10,00 ?)
bei mir war es einmal so: ich war am ersten tag eines neuen quartals im kh (wochenende) wegen krämpfe und angst einer weiteren fg. der mann in der aufnahme sagte nur, gut das quartalsbeginn ist, so kann ich innerhalb dieses quartals nochmal kommen und brauche NICHT noch mal zu zahlen!!! (ich war dann zwar nicht noch mal da, aber es scheint so als ob einmal zahlen ausreicht)
dann war ich ein andermal beim hausarzt und hatte keinen überweiser dabei (hatte innerhalb dieses quartals in einer anderen praxis bereits die 10 euro gelöhnt). die sprechstundenhilfe meinte nur, ich solle den überweiser einfach nachreichen und bekomme dann meine 10 euro (die ich erst mal vorstrecken musste) zurück (was auch echt fair ist und was dann auch problemlos klappte). also wenn du bei einem vertretungsarzt warst, würde ich dem nen überweiser vom hausarzt unter die nase halten und die 10 euro aber sowas von wiederverlangen!!! muss aber alles innerhalb des einen gültigen quartals passieren!
meine fä ist übrigens zur zeit auch im urlaub und der vertretungsarzt betreut mich nun. ich musste was unterschreiben, dass er mich nun vertretungsweise betreut, karte wurde zwar neu eingelesen, aber keine 10 euro extra!!!
ich hoffe, du kannst dir das geld (oder etwas) wiederholen!!!
viele grüße
"lisa75"
Re: Frage wg. Notdienst (10,00 ?)
soweit ich weiß musst du nur 1x im Quartal (zumindest im Krankenhaus) die 10 ? Notfallgebühr zuzahlen. Beim nächsten Mal eben die Quittung vorlegen.
Ich war letztes Jahr zweimal innerhalb von 10 Tagen notfallmäßig im Krankenhaus (Verdacht auf Blinddarmentzündung, Schnittverletzung) und musste beim zweiten Mal nichts mehr zahlen. Lag aber evtl. auch daran, dass es das gleiche Krankenhaus war.
Wie das mit dem Vertretungsarzt ist, weiß ich nicht genau. Bei uns in der Region ist es so, dass wir beim Vertreter nichts mehr bezahlen müssen (wenn wir dieses Quartal schon beim "eigentlichen" Arzt waren), einfach Quittung vorlegen. Falls beim Vertreter bezahlt wird, gilt diese Quittung dann auch für den "Hauptarzt".
Bei meiner Krankenkasse (DAK) ist es sogar so, dass ich in der SS von bestimmten Zuzahlungen befreit bin, solange es eine schwangerschaftsbedingte Ursache hat (Apotheke, Massagen etc.). Hatte ich zufällig auf der DAK-Homepage gefunden.
Liebe Grüße
Sabine und Krümel 36+1
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